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Krankengeldstreichung wenn man Kur ablehnt?

 
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 21:05    Titel: Krankengeldstreichung wenn man Kur ablehnt? Antworten mit Zitat

Nehmen wir einmal an, Person A ist seit 5 Monaten arbeitsunfähig geschrieben und bezieht seitdem Krankengeld.
Nun wird er aufgefordert seitens der Krankenkasse einen Reha Antrag zu stellen. Dieses tut er auch, da er eine Mitwirkungspflicht hat.

Nun bekommt er einen Termin für seine Reha, zu welchem er aber unmöglich Zeit hat, da die Umstände es nicht zulassen.

Zum einen zieht Person A in dem Zeitraum der Kur um (Mietvertrag endet, neuer ist bereits lange unterschrieben). Ohne seine Mithilfe kann seine Lebensgefährtin ( 1 Kind, 2 Jahre alt und im 6 Monat schwanger) den Umzug nicht bewerkstelligen.

Sind das Gründe für einen Aufschub der Kur bis nach der Entbindung des Kindes?
Oder wenigstens bis 14 Tage nach dem Umzug?

Danke für eure Meinung
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

den Umzug halte ich schon für einen hinreichenden Grund für die Verschiebung der Kur.
Kurz danach sollte diese schon stattfinden, da man ansonsten die Notwendigkeit der Kur seitens des Kostenträgers anzweifeln könnte.
_________________
chatterhand
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Schwangerschaft?
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Schwangerschaft ist keine Krankheit.
_________________
chatterhand
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde aber durchaus dass jemand wenn er Vater wird das recht hat bei der Geburt dabei zu sein sowie die ersten Tage mit seinem Kind zu verbringen.
Ist das kein Grund die Kur abzubrechen ohne den KG-anspruch zu verlieren?
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