Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.02.07, 21:05 Titel: Krankengeldstreichung wenn man Kur ablehnt?
Nehmen wir einmal an, Person A ist seit 5 Monaten arbeitsunfähig geschrieben und bezieht seitdem Krankengeld.
Nun wird er aufgefordert seitens der Krankenkasse einen Reha Antrag zu stellen. Dieses tut er auch, da er eine Mitwirkungspflicht hat.
Nun bekommt er einen Termin für seine Reha, zu welchem er aber unmöglich Zeit hat, da die Umstände es nicht zulassen.
Zum einen zieht Person A in dem Zeitraum der Kur um (Mietvertrag endet, neuer ist bereits lange unterschrieben). Ohne seine Mithilfe kann seine Lebensgefährtin ( 1 Kind, 2 Jahre alt und im 6 Monat schwanger) den Umzug nicht bewerkstelligen.
Sind das Gründe für einen Aufschub der Kur bis nach der Entbindung des Kindes?
Oder wenigstens bis 14 Tage nach dem Umzug?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 24.02.07, 09:25 Titel:
Hallo,
den Umzug halte ich schon für einen hinreichenden Grund für die Verschiebung der Kur.
Kurz danach sollte diese schon stattfinden, da man ansonsten die Notwendigkeit der Kur seitens des Kostenträgers anzweifeln könnte. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Ich finde aber durchaus dass jemand wenn er Vater wird das recht hat bei der Geburt dabei zu sein sowie die ersten Tage mit seinem Kind zu verbringen.
Ist das kein Grund die Kur abzubrechen ohne den KG-anspruch zu verlieren?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.