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welche Möglichkeiten gibt es für deutsche Behörden Straftaten zu verfolgen, welche von deutschen Staatsangehörigen im europäischen Ausland begangen werden?
Das steht in §§ 5, 6, 7, Abs. 2, Nr. 1 StGB _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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