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fehlende Betriebskosten

 
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H.Unger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 17:03    Titel: fehlende Betriebskosten Antworten mit Zitat

Wie verhält es sich bei einer Eigentümergesellschaft , wenn ein Eigentümer seinen finanziellen Verplichtungen ( Betriebskosten) nicht nach kommt? Wird das fehlende Geld wirklich auf alle Eigentümer umgelegt? Welche Möglichkeit gibt es denn für den einzelnen Eigentümer das abzulehnen?
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 11:23    Titel: Re: fehlende Betriebskosten Antworten mit Zitat

H.Unger hat folgendes geschrieben::

Welche Möglichkeit gibt es denn für den einzelnen Eigentümer das abzulehnen?


Die gesamtschludnerische Haftung für alle Verbindlichkeiten der Gemeinschaft kann schlicht und einfach nicht abgelehnt werden.
Man wird allenfalls Beschlüsse über Zwangsmaßnahmen gegen den säumigen Eigentümer fassen und die Zahlungsverpflichtung damit vielleicht hinauszögern können. Am Ende wird an der Zahlungsverpflichtung bei ergebnislosen Vollstreckungsversuchen kein Weg vorbei führen.
Allerdings haben die Eigentümer völlig unabhängig vom Ausgang irgendwelcher Vollstreckungsversuche jederzeit die Liquidität der Gemeinschaft zu gewährleisten.
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