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Zeugen Namentlich nennen?

 
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Kristjan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 13
Wohnort: Ganderkesee

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 13:10    Titel: Zeugen Namentlich nennen? Antworten mit Zitat

Ein schriftliches Vorverfahren wurde beim Amtsgericht eingeleitet.
Nun hat der Beklagte 2 Wochen Zeit sich zu verteidigen.
Der Beklagte möchte sich gerne selbst Verteidigen und verfasst das schreiben ans Amtsgericht, muss der Beklagte im Schreiben seine Zeugen schon Namentlich anführen oder reichts wenn man erwähnt das man Zeugen hat Frage Frage
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 14:56    Titel: Re: Zeugen Namentlich nennen? Antworten mit Zitat

Kristjan hat folgendes geschrieben::
Ein schriftliches Vorverfahren wurde beim Amtsgericht eingeleitet.
Nun hat der Beklagte 2 Wochen Zeit sich zu verteidigen.
Der Beklagte möchte sich gerne selbst Verteidigen und verfasst das schreiben ans Amtsgericht, muss der Beklagte im Schreiben seine Zeugen schon Namentlich anführen oder reichts wenn man erwähnt das man Zeugen hat Frage Frage

Namen und ladungsfähige Anschriften der Zeugehn sind zu nennen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Kristjan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 13
Wohnort: Ganderkesee

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hat son eine Ladung auszusehen?

Oder reicht eine liste mit den gennanten Zeugen z.b

Zeuge A : Max Musterhausen
Adresse

Zeuge B : Hans Wurst
Adresse

und so weiter???
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Zeugen lädt das Gericht zum Termin und nicht Du.
Deshalb ladungsfähige Anschrift = aktuelle Anschrift.
Eine Liste genügt.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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Kristjan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.08.2006
Beiträge: 13
Wohnort: Ganderkesee

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich doch nicht , sondern der Beklagte Auf den Arm nehmen Sehr glücklich

Danke für eure raschen Antworten
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Julius
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es reicht keine Liste, in der alle Zeugen stehen. Jeder Zeuge muss exakt für die Tatsachen benannt werden, die er bezeugen soll.

Beispiel:

Der Kläger nannte den Beklagten "ausgemachte Drecksau". Dies hat der Nachbar B gehört.

Beweis: Zeugnis des B, Anschrift

Dann ging der Kläger aus dem Haus und zerkratzte den Lack am Auto des Beklagten. Dies hat Frau M beobachtet, die auf gem Gehweg auf Freier wartete.

Beweis: Zeugnis der M, Anschrift


unsoweiter
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