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Terror in der Nachbarschaft
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BlueFairy
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Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 06.02.07, 13:17    Titel: Terror in der Nachbarschaft Antworten mit Zitat

Anwohner A wird seit vielen Jahren von den Kindern der Nachbarschaft terrorisiert, geht sie auf die Strasse kommen oft Beschimpfungen wie "Schlamp.." und ähnliches, der Zaun wurde eingetreten, die Kinder stellen sich oft vor das Haus und schreien Beschirmpfungen, im Garten kann A sich oft genug nicht aufhalten, weil die Kinder der Nachbarn in Kooperation mit ihren Freunden Beschimpfungen brüllen, Müll wird in den Vorgarten gekippt, Autotüren zerkratzt u. ä. Vor zwei Jahren ging dies soweit, dass A die Polizei in der Nacht rief, da Wasserbomben auf ihr Auto geworfen wurden. Ein klärendes Gespräch danach kam dann nur das Argument, A wäre es ja selbst schuld, da sie vor 20 Jahren einmal Dreckklumpen nach den Nachbarkindern geworfen hätte.

Mittlerweile ist Ruhe eingekehrt, aber die jüngeren Kinder eines dritten Nachbarn fangen nun mit dergleichen Terror an.

Muss A sich dies gefallen lassen oder kann A auch rechtlich dagegen angehen?

Darüber hinaus wird die offen einsehbare Garagenausfahrt von A des öfteren absichtlich von Nachbarn und Besuch derer zugeparkt, kann man hierbei auch rechtlich etwas erreichen?

Vielen Dank im Voraus.

MfG

BlueFairy
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 06.02.07, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Anzeige erstatten, eventuell versuchen es noch einmal mit den Eltern friedlich zu klären.

Zitat:
Darüber hinaus wird die offen einsehbare Garagenausfahrt von A des öfteren absichtlich von Nachbarn und Besuch derer zugeparkt, kann man hierbei auch rechtlich etwas erreichen?

Polizei rufen und abschleppen lassen.

MfG
jajosch
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 17:52    Titel: Re: Terror in der Nachbarschaft Antworten mit Zitat

BlueFairy hat folgendes geschrieben::
Mittlerweile ist Ruhe eingekehrt, aber die jüngeren Kinder eines dritten Nachbarn fangen nun mit dergleichen Terror an.


Könnte es vielleicht sein, dass A sich auch nicht ganz so verhält, wie es die Nachbarn von ihm erwarten?
Denn wenn jetzt noch die Kinder eines dritten Nachbarn (evtl. sogar unabhängig voneinander) mit sochen Aktionen anfangen, lässt das bei Außenstehenden schon Skepsis aufkommen.

Liebe Grüße. Winken
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BlueFairy
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Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 15:46    Titel: Re: Terror in der Nachbarschaft Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
BlueFairy hat folgendes geschrieben::
Mittlerweile ist Ruhe eingekehrt, aber die jüngeren Kinder eines dritten Nachbarn fangen nun mit dergleichen Terror an.


Könnte es vielleicht sein, dass A sich auch nicht ganz so verhält, wie es die Nachbarn von ihm erwarten?
Denn wenn jetzt noch die Kinder eines dritten Nachbarn (evtl. sogar unabhängig voneinander) mit sochen Aktionen anfangen, lässt das bei Außenstehenden schon Skepsis aufkommen.

Liebe Grüße. Winken


Was erwarten denn die Nachbarn? Dass man Beifall klatscht, wenn man beschimpft wird? Dass man Beifall klatscht, weil man mal wieder nicht aus der Ausfahrt kommt? Kann ja wohl nicht sein, dass A sich alles gefallen lassen muss, oder?? Ausserdem hat A wohl das gleiche Anrecht, an diesem Ort zu wohnen wie alle anderen, mir ist aber nicht bewusst, dass es ein Gesetz gibt, dass man mit der Masse schwimmen muss. A ist nie zu Hause, weil berufstätig, A hat Freizeitaktivitäten ausserhalb des Wohnortes, da völlig andere Interessen, die vor Ort nicht erfüllbar sind. Seit Jahren war Ruhe, es war kein Anlass da, A zu beschimpfen. Soll A da etwa hingehen und sagen: "hach, duzi, duzi, das hast du aber toll gemacht, schön, dass du mich Schl...pe nennst"?

Mal ehrlich, das kann es wohl nicht sein. Das muss A sich auch nicht gefallen lassen. Von daher weise ich solche Unterstellungen mal definitiv zurück und ich erwarte jetzt mal klare Antworten und Ratschläge, keine unhaltbaren Anschuldigungen. Ist es so schwer, Leute, die halt nicht mit der Masse schwimmen, in Ruhe zu lassen und es den Kindern auch klar zu machen? Das habe ich in meiner Kindheit nicht gemacht, mich vor ein Haus gestellt und Schl...pe gebrüllt, da hätten mir meine Eltern aber auch was anderes erzählt. Klar, dass die anderen Kids jetzt meinen, och, das war ja cool, das machen wir jetzt auch.
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 17:06    Titel: Re: Terror in der Nachbarschaft Antworten mit Zitat

BlueFairy hat folgendes geschrieben::

Was erwarten denn die Nachbarn? Dass man Beifall klatscht, wenn man beschimpft wird? Dass man Beifall klatscht, weil man mal wieder nicht aus der Ausfahrt kommt? Kann ja wohl nicht sein, dass A sich alles gefallen lassen muss, oder?

Nein, wie jajosch schon gesagt hat, Polizei rufen. Diese lässt das Fahrzeug ggf. abschleppen.
BlueFairy hat folgendes geschrieben::

Ausserdem hat A wohl das gleiche Anrecht, an diesem Ort zu wohnen wie alle anderen, mir ist aber nicht bewusst, dass es ein Gesetz gibt, dass man mit der Masse schwimmen muss.

Gibt es auch nicht.
BlueFairy hat folgendes geschrieben::

A ist nie zu Hause, weil berufstätig, A hat Freizeitaktivitäten ausserhalb des Wohnortes, da völlig andere Interessen, die vor Ort nicht erfüllbar sind. Seit Jahren war Ruhe, es war kein Anlass da, A zu beschimpfen. Soll A da etwa hingehen und sagen: "hach, duzi, duzi, das hast du aber toll gemacht, schön, dass du mich Schl...pe nennst"? .

Nö.
BlueFairy hat folgendes geschrieben::

Mal ehrlich, das kann es wohl nicht sein. Das muss A sich auch nicht gefallen lassen.

Muss A auch nicht.
BlueFairy hat folgendes geschrieben::

Von daher weise ich solche Unterstellungen mal definitiv zurück und ich erwarte jetzt mal klare Antworten und Ratschläge, keine unhaltbaren Anschuldigungen..

Also erstens habe ich niemandem etwas unterstellt und 2. habe ich nie jemanden beschuldigt etwas getan zu haben, sondern lediglich Zweifel geäußert, indem ich gefragt habe, ob es vielleicht sein könnte...
Zitat:
...dass A sich auch nicht ganz so verhält, wie es die Nachbarn von ihm erwarten.

Was sind in Ihren Augen klare Antworten und Ratschläge? Ich kann A raten, das nächste mal die Polizei zu rufen, wenn sein Auto oder seine Hofeinfahrt zugeparkt ist. Wenn A das nächste mal von Kindern beleidigt wird, könnte er Anzeige wegen Beleidigung erstatten. (Sind die Kinder denn schon 14?)
Folgende § könnten evtl. informativ sein:
§185 Beleidigung, §186 Üble Nachrede, §187 Verleumdung

Liebe Grüße. Winken
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BlueFairy
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Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Nachfragen, ob es sein könnte, geht doch schon fast in diese Richtung. Ist zumindest meine Meinung.

Im übrigen sind die Kinder 8 und 10 Jahre alt, wahrscheinlich geht nichts gegen die Kinder, aber geht es wenigstens gegen die Eltern, ich meine, gibts da nicht sowas wie Aufsichtspflicht oder sowas? Was kann A konkret machen, um ihre Ruhe zu haben, um einfach ungestört in ihrem Hause wohnen zu können. Es kann doch nicht sein, dass in Deutschland Leute, die halt anders sind und dazu auch stehen, sich terrorisieren lassen müssen und auch noch gesagt bekommen, neee das biste ja selbst schuld. Muss man da echt seinen Wohnsitz aufgeben und woanders neu anfangen, um Ruhe zu haben?
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BlueFairy
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Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen hat Nachbarin C jetzt Anzeige gegen A erstattet, weil sie die Kinder angebrüllt hat, als diese vor ihrem Haus standen und "Schl...pe" brüllten, angeblich hätte sie die Kinder umfahren wollen, dabei wollte A nur wegfahren, während die Kinder provokativ vor das Auto gesprungen sind, und A ausweichen musste. Sie hat dann neben den Kindern gehalten, was die Nachbarin angab als "ich glaube, wenn die kinder nicht auf seiten gesprungen wären, wäre es zum Kontakt gekommen". A hat zwar auf dem Gehweg, aber definitiv neben den Kindern gehalten, um zu erfragen, was das Theater soll, die Kinder liefen weg, weshalb A hinterherbrüllte.

Die Nachbarin C war im übrigen ca. 200 m weg und schaute aus ihrem Küchenfenster.

A hatte im übrigen zwar den Motor ihres Autos aufheulen lassen, aber deswegen, weil ihr Auto bei Kälte Startschwierigkeiten hat. Ist das etwa schon eine anzeige wert? Echt arm, womit sich die Justiz rumschlagen muss.
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
gibts da nicht sowas wie Aufsichtspflicht oder sowas

ja

Also ich denke man muss nicht immer alles komplizieren. Es wurde doch soweit alles gesagt, was die A tun könnte. Man muss kein Jurist sein um eine Anzeige zu erstatten, gegen wen, was ist mit den Kindern etc. etc. wird man Ihnen schon erklären.



Zitat:
Muss man da echt seinen Wohnsitz aufgeben und woanders neu anfangen, um Ruhe zu haben?


Ich habe solche Situationen gesehen, aber nein, Sie müssen das sicherlich nicht, nur sollten Sie sich nicht scheuen zur Polizei zu gehen.

MfG
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BlueFairy
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Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

jajosch hat folgendes geschrieben::
Zitat:
gibts da nicht sowas wie Aufsichtspflicht oder sowas

ja

Also ich denke man muss nicht immer alles komplizieren. Es wurde doch soweit alles gesagt, was die A tun könnte. Man muss kein Jurist sein um eine Anzeige zu erstatten, gegen wen, was ist mit den Kindern etc. etc. wird man Ihnen schon erklären.



Zitat:
Muss man da echt seinen Wohnsitz aufgeben und woanders neu anfangen, um Ruhe zu haben?


Ich habe solche Situationen gesehen, aber nein, Sie müssen das sicherlich nicht, nur sollten Sie sich nicht scheuen zur Polizei zu gehen.

MfG


Das wird A mit Sicherheit beim nächsten Male nicht mehr, da sie ja jetzt, als sie es klären wollte, sich eine Anzeige eingefangen hat, da Nachbarin C ja aus 200 m Entfernung aus ihrem Küchenfenster heraus geglaubt hat, dass A ja ihre Kinder überfahren hätte, wären die nicht zur SEite gesprungen. Dabei sind die Kinder A vors Auto gesprungen und A ist ausgewichen und hat dann eine Bremsung gemacht, um die Sache zu klären. Das nächste Mal wird halt die Polizei direkt gerufen.

Hat C da überhaupt eine Handhabe mit ihrer Anzeige, wenn A in ihrer Stellungnahme sowohl die vorangegangenen Beschimpfungen als auch das Springen vor das Auto erwähnt??? C schreibt auch in ihrer Anzeige, "ich glaube, es wäre zum Kontakt gekommen, wenn mein Sohn nicht zur Seite gesprungen wäre". Wer zum Himmel nimmt eigentlich so eine Anzeige auch noch auf???
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Manchmal schaukeln sich gewisse Verhaltensweisen gegenseitig auf - das kann nicht nur Nachbarin A in ihrem Umfeld beobachten, dies ist auch in diesem Thread geschehen, indem Sie, liebe Nutzerin BlueFairy, sich durch eine freundliche Nachfrage vom Nutzer truthahn029 angegriffen fühlten. In diesem Sinne dürfte wohl auch das Problem von Nachbarin A wohl weniger auf juristische Weise zu lösen sein. Vielleicht sollte Nachbarin A das nachbarschaftliche Gespräch mit den Eltern der Kinder, die Nachbarin A unangemessen "angehen", suchen - dies ist offenbar noch nicht geschehen. Erfahrungsgemäß ist das im Nachbarschaftsverhältnis effektiver, zumal die Kinder A zwar offenbar beleidigen, allerdings aufgrund ihres Alters hierfür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden dürften.

Beste Grüße

Metzing
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
allerdings aufgrund ihres Alters hierfür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden dürften.

Da bin ich mir nicht so sicher:
Zitat:
Ein klärendes Gespräch danach kam dann nur das Argument, A wäre es ja selbst schuld, da sie vor 20 Jahren einmal Dreckklumpen nach den Nachbarkindern geworfen hätte.


Die Kinder sollten schon im straffähigen Alter sein Mit den Augen rollen
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Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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BlueFairy
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Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Zitat:
allerdings aufgrund ihres Alters hierfür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden dürften.

Da bin ich mir nicht so sicher:
Zitat:
Ein klärendes Gespräch danach kam dann nur das Argument, A wäre es ja selbst schuld, da sie vor 20 Jahren einmal Dreckklumpen nach den Nachbarkindern geworfen hätte.


Die Kinder sollten schon im straffähigen Alter sein Mit den Augen rollen


Es kann aber doch nicht sein, dass Kinder derartige Beleidungen straffrei brüllen dürfen und auch noch Lügen in die Welt setzen können, wie in der Anzeige gegen A geschehen. das kann ja man nicht sein. Ein 8-jähriger weiss wohl schon, dass man einem Auto, das anfährt nicht vorspringt, hat wohl auch genügend Gripps dazu.

Was meine Empfindlichkeit gegenüber dem freundlich nachgefragtem inadäquaten Verhaltens As anbelangt, ich finde es nicht gerechtfertigt, einen Menschen zu terrorisieren, nur weil er in seiner Kindheit mal Dreckklumpen geworfen hat, da ihn andere genervt haben. Streit unter Kindern passiert oder? Das berechtigt nicht diesen Terror in all der Zeit und ich denke nicht, dass man da noch Lust auf klärende Gespräche hat. War ja alles schon. Ausserdem hat A mit Nachbarn C eh nie grossartig Kontakt gehabt, muss ja wohl auch nicht.
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

BlueFairy hat folgendes geschrieben::
Es kann aber doch nicht sein, dass Kinder derartige Beleidungen straffrei brüllen dürfen und auch noch Lügen in die Welt setzen können, wie in der Anzeige gegen A geschehen. das kann ja man nicht sein.

Doch:
§19 StGB hat folgendes geschrieben::

§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.


BlueFairy hat folgendes geschrieben::

Ein 8-jähriger weiss wohl schon, dass man einem Auto, das anfährt nicht vorspringt, hat wohl auch genügend Gripps dazu.

Vielleicht. Nicht unbedingt jedes Kind hat soviel "Grips".

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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es mit einem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch aus?

Irgendwie wird man die Eltern doch dazu bringen können, ihren Kindern etwas besseres Benehmen beizubringen?
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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BlueFairy
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Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
BlueFairy hat folgendes geschrieben::
Es kann aber doch nicht sein, dass Kinder derartige Beleidungen straffrei brüllen dürfen und auch noch Lügen in die Welt setzen können, wie in der Anzeige gegen A geschehen. das kann ja man nicht sein.

Doch:
§19 StGB hat folgendes geschrieben::

§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.


BlueFairy hat folgendes geschrieben::

Ein 8-jähriger weiss wohl schon, dass man einem Auto, das anfährt nicht vorspringt, hat wohl auch genügend Gripps dazu.

Vielleicht. Nicht unbedingt jedes Kind hat soviel "Grips".

Liebe Grüße. Winken


Oh, super, heisst auf gut deutsch bis zum 14. Lebensjahr können sich Kinder alles rausnehmen, was geht, beleidigen, beschimpfen, verleumden, mutwillig beschädigen, es kann ihnen keiner was. Und die Eltern lehnen sich auch noch zurück und erstatten Anzeige, wenn ihnen mal einer klar macht, dass man solches Benehmen nicht unter Spielen definiert. Na, dann ist mir so manches in Deutschland so langsam mal klar. Wie gut, dass ich meine potentiellen Kinder nicht in Deutschland aufwachsen lassen will. Mit den Augen rollen
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