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Verfasst am: 24.02.07, 18:20 Titel: Umwandlung Leasingvertrag und Finanzamt
Hallo,
A ist Angestellter und geht nebenberuflich einer selbstständige Tätigkeit nach, für die er einen hohen Leasingvertrag abgeschlossen hat.
A will sich nun ein Haus kaufen und hatte auch schon eine mündliche Finanzierungszusage, bis die Bank dann bei der Schufaüberprüfung den Leasingeintrag vorgefunden hat (A hat sie aber bereits mündlich vorher darauf hingewiesen).
Folge: Eine Absage.
Die ausstehenden Verbindlichkeiten seien zu hoch, auch in anbetracht der Gewinne die seine Nebentätigkeit erbringt.
A hat sich dann an mehrere freie Vermittler gewandt, diese meinten alle das selbe:
Die Nebentätigkeit ist zu jung, erst wenn sie 3 Jahre gewinnbringend laufen würde, würden sich die Banken ran trauen.
Einer der Vermittler hat ihm dann geraten, den Leasingvertrag auf ein Familienmitglied umzuschreiben, damit seine Schufa wieder frei wird.
Unter diesen Umständen könnte er ihm dann mehrere Kredite zu günstigen Konditionen zusagen.
Nun ein paar Fragen zu den steuerlichen Konsequenzen dieser Umschreibung:
1. Gibt es eine Möglichkeit für A, die Leasingraten weiterhin steuerlich abzusetzten? (z.b. Leasingvertrag zwischen A und dem Familienmitglied).
2. Ich habe gehört, dass man bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrages evtl. die bereits abgesetzten Raten nachversteuern muß, stimmt dies ?
3. Kann die Leasinggesellschaft die Umschreibung unter Umständen verweigern?
Verfasst am: 25.02.07, 01:55 Titel: Re: Umwandlung Leasingvertrag und Finanzamt
Videofritze hat folgendes geschrieben::
Kann die Leasinggesellschaft die Umschreibung unter Umständen verweigern?
Kann Sie schon, die LG wird dies aber in den meisten Fällen gewähren, sofern der neue Leasingnehmer auch entsprechende Bonität hat. Einen Wechsel lässt sich der Leasingnehmer i.d.R. teuer bezahlen (500-1000EUR) _________________ Wenn mein Beitrag hilfreich war, würde ich mich über einen grünen Punkt freuen
Verfasst am: 25.02.07, 13:05 Titel: Re: Umwandlung Leasingvertrag und Finanzamt
Videofritze hat folgendes geschrieben::
1. Gibt es eine Möglichkeit für A, die Leasingraten weiterhin steuerlich abzusetzten? (z.b. Leasingvertrag zwischen A und dem Familienmitglied).
2. Ich habe gehört, dass man bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrages evtl. die bereits abgesetzten Raten nachversteuern muß, stimmt dies ?
3. Kann die Leasinggesellschaft die Umschreibung unter Umständen verweigern?
zu 1.) Wenn der LN wechselt nicht. Was aber ist, wenn ein Untermietverrtrag zwischen A und dem Familienmitglied geschlossen wird, weiß ich nicht. Es sei dahingestellt, ob das Finanzamt sowas dann akzeptiert.
zu2.) Nein. Das würde wohl nur dann passieren, wenn das Finanzamt die Nebentätigkeit als Liebhaberei ansehen würde, weil niemals ernsthaft Gewinnne erwirtschaftet wurden.
zu 3.) Ja, falls die Bonität des Übernehmenden nicht ausreichend ist. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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