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" Lebenslänglich " auch für Jugendliche ?

 
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 17:09    Titel: " Lebenslänglich " auch für Jugendliche ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Meinungen hierzu?

http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/125/id/250152/fm/0/SH/0/depot/0/

Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sicherungsverwahrung i.S.d. § 66 Strafgesetzbuch (StGB) ist eine zusätzliche "Maßregel" bei gemeingefährlichen Hangtätern und keine Strafe.

Daher verstehe ich schon die Überschrift "Härtere Strafen für jugendliche Straftäter" nicht.

Und ich möchte weder von einem Jugendlichen noch von einem Erwachsenen, der einen "dramatischen Fall" darstellt, attackiert werden.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.02.07, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

@redfox - 100% Zustimmung...

Es gibt eine winzig kleine Menge von jugendlichen oder heranwachsenden Intensivstraftätern, bei den die SV erforderlich scheint. Dann sollte das Instrument aber auch zur verfügung stehen.

IMO übrigens vergleichbar mit dem Ruf nach geschlossenen Heimen für kriminelle Kinder - nicht für das verkorkste Gros. Aber für wenige, wenn sonst nichts grteift...
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Dann bitte ich um Entschuldigung den falschen Artikel
verlinkt zu haben. Mit den Augen rollen

Die Überschrift soll wohl Interesse wecken.
Der Inhalt offenbart dann dem geneigten Leser, dass es sich
um Sicherheitsverwahrung handelt.
Hier noch alternativ:
http://www.n24.de/politik/article.php?articleId=102334&teaserId=103617

http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/13/0,3672,4395789,00.html


Gr.
ZetPeO
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

@ZetPeO
Dein Threadtitel ist schön reißerisch, blickt man zumindest rein ob man was verpasst hat.
Wenn ein schwerst gestörter Jugendlicher ins Gefängnis kommt, und nach Verbüßung
der Haftzeit(Therapie?) immer noch gemeingefährlich ist dann
-ist er kein Jugendlicher mehr
-er ist aber immer noch gemeingefährlich
Das dies die Ausnahmen sind ist klar, aber für diese sollte es möglich sein, zumal es eben kein Lebenslänglich bedeutet.
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Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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