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Maklerprovision umgehen?

 
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Striptease
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Anmeldungsdatum: 24.02.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 20:20    Titel: Maklerprovision umgehen? Antworten mit Zitat

Folgender fiktiver Fall:

Wenn sich ein nicht verheiratetes Paar eine Wohnung mieten möchte und zu dem Zwecke einen Makler kontaktiert, dieser ihnen einige Objekte zeigt und einen der beiden unterschreiben lässt, ihnen die Wohnungen gezeigt zu haben, ist es dann möglich und rechtens die Maklerproviosion so zu umgehen, indem sie privat Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen und der Part, der bei dem Makler NICHT unterschrieben hat, den Mietvertrag schließt?
Der Vermieter hatte keinen Vertrag mit dem Makler geschlossen.

MfG


Zuletzt bearbeitet von Striptease am 24.02.07, 20:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Was möchten Sie denn haben? Eine Anleitung, wie man einen Makler um seine Provision prellen kann? Mit den Augen rollen
Wenn der Makler den Mietinteressenten eine Wohnung nachgewiesen hat, dann muss der Interessent bei tatsächlicher Anmietung entweder die Maklerprovision zahlen oder sich halt eine andere Wohnung suchen. Wer grundsätzlich nicht bereit ist, Maklerprovisionen zu zahlen, sollte bei der Wohnungssuche also am besten erst gar keinen Kontakt zu einem Makler aufnehmen.
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Striptease
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Anmeldungsdatum: 24.02.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich will keine Anleitung Mit den Augen rollen

Ich möchte nur wissen, wie es im Falle des Falles rechtlich aussieht: Mietvertrag wird nicht mit Interessent, sondern nur mit dessen Partner geschlossen, Interessent zieht aber mit ein: Hat der Makler dann Anspruch auf Provision- ja oder nein? Begeht man damit Betrug- ja oder nein?

Dass der Interessent eigentlich niemanden um etwas prellen wollte und deswegen die Wohnung auch für sich abgeschrieben und die Sache/ dieser Gedanke Idee dessen Partners war, hat ja für die Beantwortung der Frage eigentlich keinerlei Relevanz...
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also abgesehen davon, dass die Sache offensichtlich unmoralisch ist und es darum geht den Makler um den Lohn seiner verdienten Arbeit zu bringen:
Beide Partner haben den Makler für die Vermittlung der Wohnung beauftragt. Man wird wohl nur schwerlich annehmen können, dass der Auftrag sich lediglich darauf bezogen hat, dass beide Auftraggeber Mieter werden. Das widerspräche jeder Lebenserfahrung und bedürfte m. E. einer expliziten Regelung. Oder haben etwa auch Absprachen darüber stattgefunden, in welchem Berechtigungsverhältnis der Vertrag abgecshlossen werden soll?
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Striptease
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Anmeldungsdatum: 24.02.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Beide Partner haben den Makler für die Vermittlung der Wohnung beauftragt.

Zitat:
Oder haben etwa auch Absprachen darüber stattgefunden, in welchem Berechtigungsverhältnis der Vertrag abgecshlossen werden soll?

Nehmen wir an, es gibt keinen Vertrag, weder zwischen Vermieter und Makler, noch zwischen dem Interessenten und dem Makler. Es wurde jediglich ein Formular vom Interessenten unterschrieben, dass der Makler ihm diese eine Wohnung gezeigt habe, mehr nicht.

Seither herrscht auch überhaupt kein Kontakt mehr, auch der Vermieter wollte keine weiteren Interessenten für die Wohnung mehr vom Makler zugebracht bekommen und auch dem Interessenten wurden keine weiteren Vermittlungsvorschläge gemacht.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und Sie sind ernsthaft der Meinung, es sei nicht zumindest durch schlüssiges Handeln der Beteiligten ein Vertrag zustande gekommen?
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Striptease
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Anmeldungsdatum: 24.02.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Bedeutet das jetzt, dass der Makler von jedem der Beteiligtem, sei es vom Vermieter oder vom Interessenten im Falle eines Mietvertrages seine Provision einfordern kann?

Also Vermieter sucht sich selbst einen Mieter per Zeitungsannonce bzw. Interessent findet per Zeitungsannonce andere Wohnung?
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Striptease
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Anmeldungsdatum: 24.02.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Warum kann nicht einfach auf meine simple Fragestellung eingegangen werden?

Im Falle dass sich der Wohnungsinteressent und sein Partner trennen, der Partner, der beim Makler nichts unterschrieben hat aber nach wie vor Interesse hat, wird wohl kaum da er mittlerweile privat Kontakt zum Vermieter hat vorher beim Makler anklopfen und fragen, ob er ihm Provision schuldig ist im Falle eines Mietvertrages oder wer würde dies schon machen???
Er würde hier genau die gleiche Frage stellen.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Striptease hat folgendes geschrieben::
Bedeutet das jetzt, dass der Makler von jedem der Beteiligtem, sei es vom Vermieter
Hat der Vermieter was unterschreiben? - nein.
Ist der Vermieter durch Nicht-Unterschreiben provisionspflichtig? - nein.

Warum verdrehen Sie ihren eigenen Fall? Was soll der Mist?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Striptease hat folgendes geschrieben::
Nein, ich will keine Anleitung Mit den Augen rollen

Ich möchte nur wissen, wie es im Falle des Falles rechtlich aussieht: Mietvertrag wird nicht mit Interessent, sondern nur mit dessen Partner geschlossen, Interessent zieht aber mit ein: Hat der Makler dann Anspruch auf Provision- ja oder nein?

Ja.
Zitat:
Begeht man damit Betrug- ja oder nein?
Strafrecht ist nicht meine Baustelle.

Zitat:
Dass der Interessent eigentlich niemanden um etwas prellen wollte und deswegen die Wohnung auch für sich abgeschrieben und die Sache/ dieser Gedanke Idee dessen Partners war, hat ja für die Beantwortung der Frage eigentlich keinerlei Relevanz...
Vielleicht doch. Täter ist nicht nur der, der eine Straftat ausführt, sondern auch der, der dazu anstiftet. Mitwisserschaft oder Vertuschen einer Straftat gibt's auch noch. Aber, wie gesagt - andere Baustelle.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Striptease hat folgendes geschrieben::
Warum kann nicht einfach auf meine simple Fragestellung eingegangen werden?
Auf welche von den sieben oder acht?

Zitat:
Im Falle dass sich der Wohnungsinteressent und sein Partner trennen, der Partner, der beim Makler nichts unterschrieben hat aber nach wie vor Interesse hat, wird wohl kaum da er mittlerweile privat Kontakt zum Vermieter hat vorher beim Makler anklopfen und fragen, ob er ihm Provision schuldig ist im Falle eines Mietvertrages oder wer würde dies schon machen???
Er würde hier genau die gleiche Frage stellen.
Nummer neun und zehn oder so.

Zu 9.: Meiner Meinung nach würde er sogar die Provision schulden, da er von der Existenz der freien Wohnung durch den Makler erfahren hat, durch niemanden sonst.
Zu 10.: Selbst, wenn die Mehrheit der Bevölkerung unehrlich wäre, gäbe das niemandem das Recht, sich ebenfalls unehrlich zu verhalten und den Makler um seine Courtage zu prellen. "wer würde das schon machen" ist hier also die völlig falsche Frage.
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Striptease
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Anmeldungsdatum: 24.02.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was soll der Mist?

Sachlich bleiben bitte, also wirklich... Mit den Augen rollen

Zitat:
Hat der Vermieter was unterschreiben? - nein.
Ist der Vermieter durch Nicht-Unterschreiben provisionspflichtig? - nein.

Ich aber muss auch nicht für eine Wohnung Provision bei diesem Makler bezahlen, wenn ich sie mir selber z.B. in der Zeitung gesucht habe oder? (Frage 1)

Zitat:
Zitat:
Ich möchte nur wissen, wie es im Falle des Falles rechtlich aussieht: Mietvertrag wird nicht mit Interessent, sondern nur mit dessen Partner geschlossen, Interessent zieht aber mit ein: Hat der Makler dann Anspruch auf Provision- ja oder nein?

Ja.

Worauf begründet sich dies? Wie bei jedem Rechtsgeschäft muss ja eine Voraussetzung gegeben sein, der Makler bekommt ja kein Geld dafür, dass er bei der Wohnungsbesichtigung mitkommt, sondern wenn ein Mietvertrag geschlossen wird oder wann genau? (Frage 2)

Der Interessent hätte ja auch an sonstwen die Information, dass diese Wohnung zu haben ist, weitergeben können und wenn diese Person mit dem Vermieter privat Kontakt aufnimmt, hat ihm ja nicht der Makler die Wohnung vermittelt, insofern dies Voraussetzung für den Anspruch auf die Provision ist? (Näherer Erläuterungen zu Frage 2)

Zitat:
Meiner Meinung nach würde er sogar die Provision schulden, da er von der Existenz der freien Wohnung durch den Makler erfahren hat, durch niemanden sonst.

Meiner Meinung nach eine Sache der Beweisbarkeit. Wie will der Makler beweisen, dass der Partner bei der Wohnungsbesichtigung anwesend war und nur und ausschließlich von ihm von der Existenz der Wohnung weiß? (Frage 3)

Jaja unsere Beteiligten sind schon gaaanz schlimme, unehrliche Menschen. Teufel teufel.
Nein, ich denke, es geht darum, dass Gesetze ihren Sinn haben und moralisch oder nicht, man hat das Recht sich zu erkundigen, was es Möglichkeiten gibt.

Rechts überholen ist billiger als Drängeln- moralisch unbedenklich?
Keine anschließende Sicherheitsverwahrung für Kinderschänder, die nach DDR- Recht verurteilt wurden- ist dies zu verantworten?
Ist es richtig, einen Alg II- Empfänger den Umzug zu verweigern, wenn er in einer schimmeligen Wohnung wohnt?
Ist es moralisch, Menschen für ihre Straftaten hinrichten zu lassen?

Ob man dafür ist oder dagegen, es interessiert schlichtweg nicht- es ist einfach Gesetz!
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DonRWetter
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und wie lautet der Titel des Thread´s?
"Maklerprovision umgehen"?
Wie ist das zu verstehen?

Sie zimmern sich Ihre eigene Rechtsauffassung mit untauglichen Argumenten zusammen und mokieren sich nun darüber, was andere davon halten. Außerdem sind Ihre Vergleiche "unterste Schublade". Mein Rat: Lassen Sie es einfach darauf ankommen. Bei der Gerichtsverhandlung werden Sie dann erfahren, was Ihre eigenen Worte bedeuten:

"Ob man dafür ist oder dagegen, es interessiert schlichtweg nicht- es ist einfach Gesetz"!

Gruß
DonRWetter
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Striptease
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Anmeldungsdatum: 24.02.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, dass man hier nicht weiter denkt als: "Armer Makler" und meist nicht mal versucht, mit dem Gesetz zu argumentieren und nichts anderes versuche ich, auch wenn ich als Laie recht stümperhaft und mit "untauglichen Argumenten" daherkomme und mir eben gerne mit der Hilfe der Forumsmitglieder den Weg durch den Paragraphenjungle bahnen würde...

Vielleicht muss ich doch noch näher ausführen:
In unserer Geschichte ging es kurz nach der Wohnungsbesichtigung noch so weiter:
Makler rief Interessent an und wollte Termin zusammen mit Vermieter vereinbaren, weil man evtl. noch verhandelt hätte wegen neuen Böden, ob der zukünftige Mieter sie selbst reinlegen müsse und um nach erfolgreicher Verhandlungen den Mietvertrag abzuschließen.
Vermieter und Interessent verneinten Interesse. Interessent gab an, sich für eine andere Immobilie zu interessieren und Vermieter wollte selbst nach Mietern suchen, die die Wohnung auch ohne neue Böden nehmen würden.

Meine Idee:
Es hätte vielleicht für den Provisionsanspruch nicht ausgereicht, dass der Makler die Wohnung hergezeigt hat und dem Interessenten und seinem Partner den Vermieter vorgestellt hat.
Denn:
http://www.juraforum.de/jura/judgements/judgement/f/144/id/3303/
http://www.erben.com/Pages/Mietrecht/Makler.html
Hier heißt es auch: Grundsätzlich darf der Makler nichts verlangen, wenn er nicht um Zustandekommen des Mietvertrages mitgewirkt hat.

Ich glaube auch, dass kein Provisionsanspruch besteht, wenn der Partner des Interessenten den Mietvertrag abschließt. (Dazu muss man noch erwähnen, dass der Vater des Partners des Mietinteressenten den Vermieter durch die Arbeit persönlich kennt, was sich bei der Wohnungsbesichtigung herausgestellt hat.)

Eventuell sogar, wenn der Interessent selbst unterschreibt, wenn Vereinbarungen im Mietvertrag vorgenommen werden, wie z.B. "Die ersten beiden Monate sind mietfrei, wenn der Mieter die neuen Böden selbst hineinlegt"- denn dieser individuelle Mitvertrag ist mit Sicherheit nicht aufgrund des Handelns des Maklers entstanden.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Provision/pa.htm
Hier heißt es: Die Ursächlichkeit ist aber nicht mehr gegeben, wenn völlig neue Vertragsverhandlungen stattfinden (z.B., wenn der Vermieter die Vermietungsabsicht aufgibt, sich aber später aufgrund geänderter Umstände erneut zur Vermietung entschließt).

Zitat:
und wie lautet der Titel des Thread´s?
"Maklerprovision umgehen"?
Wie ist das zu verstehen?

Da es nicht meine Geschichte ist, kann ich nur weitergeben, dass die Intuition der Frage darin lag, ob in gewissen Fällen der Anspruch auf die Maklerprovision sowieso entfällt oder aber ob man sie in diesem speziellen Fall umgeht und sich damit strafbar macht.

Falls ich es erfahre und falls sich jemand dafür interessiert, werde ich den Ausgang der Geschichte hier posten...
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Striptease hat folgendes geschrieben::

Ich aber muss auch nicht für eine Wohnung Provision bei diesem Makler bezahlen, wenn ich sie mir selber z.B. in der Zeitung gesucht habe oder? (Frage 1)
Das war Nr. 11! Nein, denn diese Wohnung hat der Makler nicht vermittelt.

Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich möchte nur wissen, wie es im Falle des Falles rechtlich aussieht: Mietvertrag wird nicht mit Interessent, sondern nur mit dessen Partner geschlossen, Interessent zieht aber mit ein: Hat der Makler dann Anspruch auf Provision- ja oder nein?

Ja.

Worauf begründet sich dies?
Nr. 12: BGB § 652.
Zitat:
Wie bei jedem Rechtsgeschäft muss ja eine Voraussetzung gegeben sein, der Makler bekommt ja kein Geld dafür, dass er bei der Wohnungsbesichtigung mitkommt, sondern wenn ein Mietvertrag geschlossen wird oder wann genau? (Frage 2)
Nr. 13: Nach Abschluss des Vertrages; spätestens beim Mit-Einzug seines Vertragspartners.

Zitat:
Der Interessent hätte ja auch an sonstwen die Information, dass diese Wohnung zu haben ist, weitergeben können und wenn diese Person mit dem Vermieter privat Kontakt aufnimmt, hat ihm ja nicht der Makler die Wohnung vermittelt, insofern dies Voraussetzung für den Anspruch auf die Provision ist? (Näherer Erläuterungen zu Frage 2)
Keine Erläuterung, sondern komplett andere Fallkonstellation. Hat mit der Anfangsfrage nichts zu tun.

Zitat:
Zitat:
Meiner Meinung nach würde er sogar die Provision schulden, da er von der Existenz der freien Wohnung durch den Makler erfahren hat, durch niemanden sonst.

Meiner Meinung nach eine Sache der Beweisbarkeit. Wie will der Makler beweisen, dass der Partner bei der Wohnungsbesichtigung anwesend war und nur und ausschließlich von ihm von der Existenz der Wohnung weiß? (Frage 3)
Achso, wenn man einem Mörder den Mord nicht nachweisen kann, dann hat er ihn auch nicht begangen? Seeehr merkwürdige Rechtsauffassung.

Zitat:
Jaja unsere Beteiligten sind schon gaaanz schlimme, unehrliche Menschen. Teufel teufel.
Nein, ich denke, es geht darum, dass Gesetze ihren Sinn haben und moralisch oder nicht, man hat das Recht sich zu erkundigen, was es Möglichkeiten gibt.

Rechts überholen ist billiger als Drängeln- moralisch unbedenklich?
Keine anschließende Sicherheitsverwahrung für Kinderschänder, die nach DDR- Recht verurteilt wurden- ist dies zu verantworten?
Ist es richtig, einen Alg II- Empfänger den Umzug zu verweigern, wenn er in einer schimmeligen Wohnung wohnt?
Ist es moralisch, Menschen für ihre Straftaten hinrichten zu lassen?

Ob man dafür ist oder dagegen, es interessiert schlichtweg nicht- es ist einfach Gesetz!

Zitat:
Sachlich bleiben bitte, also wirklich... Mit den Augen rollen

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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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