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Flugzeugleasing

 
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Joerg_65
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 19:16    Titel: Flugzeugleasing Antworten mit Zitat

Hallo,

zu folgendem fiktiven Vorgang bitte ich einmal um Meinungen:

Gesellschaft A ( GmbH ) möchte gern ein Flugzeug ( z.B. Cessna - Kfpreis Euro 200.000,00 + MwSt. ) für Dienstreisen erwerben. Da verschiedenste Kunden in Dresden, Stuttgart u. München sind ist das - nach Rücksprache u. Bestätigung vom zuständigen Fiamt - auch kein Problem. Jetzt stellt sich die Frage wie finanzieren. Eine Bank bietet sowohl Leasing als auch Darlehen an ( Bonität ist einwandfrei ).

Zum Thema ergeben sich folgende Fragen insbesondere in der Haftung bei Schäden:

Beim Leasing wäre Eigentümer in der Flugrolle ( ähnlich wie im Grundbuch ) die Leasinggesellschaft und Halter dann ja die GmbH. Was passiert, wenn z.B. die Maschine einen Schaden durch unsachgemäße Handhabung ( z.B. Drogen o. Alkohol am Steuer usw.) verursacht ( oder der Pilot erleidet z.B. einen Herzinfakt u. ein großer Schaden entsteht ?) Wer haftet dann, wenn z.B. die Haftpflichtsumme 10 Mio. Euro beträgt aber der Schaden deutlich höher ist ? Ist dann die Leasinggesellschaft als Eigentümer ebenfalls haftbar u. wenn ja in welcher Höhe ?

Könnte man das Risiko mit einer unbegrenzten Haftpflichtversicherung ausschalten - wenn ja über wen u. wie teuer ist soetwas ?

Wenn die Leasgingges. nicht in der FLugrolle stehen würde als Eigentümer sondern die GmbH wäre das dann noch ein Leasingvertrag - eine Besicherung könnte dann über die Eintragung einer Hypothek in die Luftrolle erfolgen ( auch ähnlich wie im Grundbuch ).

Gibt es überhaupt Leasinggesellschaften u. Versicherungen, die das anbieten u. wenn ja, wie sieht dann so eine Konstruktion aus ?

Viele Fragen aber sicher auch ein interessantes Thema.

Ich freue mich auf Antworten.

Viele Grüße

Jörg
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Den Schaden zahlt immer der der in verursacht, ganz einfach

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Joerg_65
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 06:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu der Antwort habe ich noch folgende Fragen:

- Verursacher des Schadens ist ja dann der Pilot - Halter der Maschine ist die GmbH und EIgentümer die Leasinggesellschaft.

Nehmen wir an der Pilot bekommt während des Fluges einen Herzinfakt und die Maschine stürzt ab. Es entsteht ein Schaden von 20 Mio. Euro . Der Pilot ist gestorben, die GmbH haftet nur mit E 25.000,00 Stammkapital - haftet dann in letzter Instanz die Leasinggesellschaft als Eigentümer für die Differenz aus der Versicherungssumme und dem tatsächlichen Schaden ???

Jörg
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dann nehmen wir nun eine Leasinggesellschaft die als GmbH aggiert, die könnte ja dann auch nicht die Millionen aubringen.

Ich gehe mal davon aus das es eine Pflichtversicherung für Flugzeuge gibt.
Es kann auch gut sein das der Halter mithaftet.

Bei einem Auto hat die Bank den Brief ist aber in diesen nicht eingetragen.

Klaus
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne mich zwar nicht speziell im Flugzeugleasing aus, aber jedoch sehr gut im Mobililienleasing.

Es ist grundsätzlich so geregelt, daß die LG Eigentümer der Objektes wird. Allerdings tritt im Rahmen des Leasingvertrages die LG alle ihre Rechte und Pflichten an den LN ab. Des weiteren wird in den AGB auch geregelt, daß der LN das Objekt gegen alle Gefahren zu versichern hat. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist das ein Grund zur Kündigung des Leasingvertrages.

Leasingautos müssen z.b. Vollkasko und Haftpflichtversichert sein.

Was nun den Piloten angeht, der einen Absturz verursacht, ist das eine Angelegenheit zwischen dem Piloten und dem LN. Da hat die LG nichts am Hut.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Joerg_65
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist genau der Knackpunkt ... die LG hat nichts damit am Hut ????

Die Leasinggesellschaft ist schließlich Eigentümer in der Luftrolle und da stellt sich die Frage dann nach der Eigentümerhaftung .. haftet sie in letzter Instanz auch für vom Piloten, LN o. Charterer gemachte Schäden .. wenn denn die Deckungssumme der Haftpflicht nicht reicht ?

Gruß

Jörg
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eigentümerhaftung wird durch die AGB grundsätzlich auf den LN übertragen. Und die LG wird schon sehr genau darauf achten, daß die Haftungssumme ausreicht. Bei Kfz-Verträgen ist z.b. eine Volkasko- und Haftplichtversicherung absolut vorgeschrieben. Der LN muß den Versicherungsnachweis erbringen, tut er das nicht oder nur in eingeschränktem Rahmen wird die LG entweder zwangsweie eine entsprechende Versicherung abschließen oder den Leasingvertrag wieder kündigen.
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Der Hanseat
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hanseat unterstellt, der Fragesteller ist (wie der Hanseat u.a. ATPL/ PPL-A ) Inhaber einer Fluglizenz, wobei,- dieses unterstellt,- die Fragestellung verwundert, denn diese Sachthemen stellt Basiswissen eines Piloten dar.

Aus haftungsrechtlichen und steuerlichen gründen wird jedoch angeregt und empfohlen, das LFZ wirtschaftlich und haftend zu separieren, in einer gesonderten gesellschaft, die mgl. nicht durch den gf. der zu mietenden gesellschaft vertreten wird, zu führen.
Mit dem Betrieb sind eine Vielzahl von Risiken verbunden, die nicht in einen laufenden Geschäftsbetrieb gehören.
Wir selbst haben neue Unternehmen gegründet, LFZ geleast und verleasen sie weiter an den/die (eigenen/selbst)
Piloten. Für jeden Flug wird ein separater Vertrag geschlossen. Wie bei Sixt oder Avis etc.
Die sonstigen hier aufgeworfenen Fragestellungen werden für weitere User dieses Forums sicherlich nicht interessant sein, sodaß ich meine, hierauf nicht im Besonderen eingehen zu sollen, sie sind relativ komplex und im Übrigen in der Fachliteratur für Piloten umfassend behandelt und bekannt.

Einen letzten Einwurf jedoch noch: die „Bestätigung“ des FA ist wirkungslos und nicht rechtsverbindlich.
Auch jenes ist in der Fachliteratur/Fachpresse umfassend behandelt., worauf es ankommt.
Prüf- und steuersicher ist nur die unter weiteren Parametern einzugehende aufgeführte Vorgehensweise.
Ob sich dieser Aufwand für eine Cessna 172 oder 182 überhaupt lohnt, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Der Hanseat
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