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Bank insolvent: Wie komme ich an meine Geldanlage (VL)?

 
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Pevi-HH
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Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 22:52    Titel: Bank insolvent: Wie komme ich an meine Geldanlage (VL)? Antworten mit Zitat

Hallo Leute!

Hier mal eine Aufgabe für euch.
Hoffe auf gute Meinungen und konstruktive Vorschläge!

Seit einigen Jahren hat Herr P. einen Fondssparplan bei der Privatbank Reithinger in den jeden Monat seine Vermögenswirksamen Leistungen (VL) reinfließen.

Zum Problem:

Ende letzten Jahres hat Herr P. durch lesen der Financial Times gelesen, das eben diese Bank vom BaFin die Lizenz entzogen bekommen und Insolvenz angemeldet hat.
Daraufhin rief Herr P. bei der Bank an und man teilte ihm mit, das alle Kunden durch den Inso-Verwalter angeschrieben werden würden.
Leider bekam er bis heute keine Post!

VL, die dennoch durch den Arbeitgeber überwiesen wurden, kamen umgehend zurück und wurden nicht mehr dem Sparplan gutgeschrieben.


1. Wie kommt Herr P. nun an sein Geld?
(soweit ich weiß, ist die Bank auch durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert)

2. Hat Herr P. Anspruch auf Schadensersatz, da das Vertragverhältnis nicht zuende geführt wird, das Sparziel und somit die Renditen nicht erreicht werden?

3. Wie ist es mit der staatlichen Förderung - geht sie Herrn P. wohlmöglich verloren?


Des Weiteren wunderte Herr P. sich über die Gebühren (Ausgabeaufschlag, Kaufprovision, Depotführung), die ihm in den vorangegangenen Jahren in Rechnung gestellt wurden, da diese sehr hoch waren.
Der Auszug lass sich in etwa wie der einer Lebensvers.: zuerst die Provisionen
der Bank und nur eine minimale Stückzahl an Anteilen.

1. Sind Gebühern bei VL-Verträgen überhaupt rechtmäßig?

2. Kann Herr P. diese aufgrund der Insolvenz ebenso zurückfordern?


Bin für jeden gute Meinung und jeden Hinweis dankbar!


Zuletzt bearbeitet von Pevi-HH am 25.02.07, 23:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die VL in offenen Fonds angelegt wurde, ist diese Anlage von der Schliessung der Bank nicht betroffen.

Das dort angelegte Geld stellt ein sogenanntes "Sondervermögen" dar, das nicht in eine Insolvenzmasse der Bank einfliesst.

Auch sollten die staatlichen Förderbeiträge nicht verloren gehen. Es kann höchstens sein, dass es Papierkrieg gibt, weil notwendige Bestätigungen durch die Bank (wegen Einstellung des Geschäftsbetriebs) nicht mehr erstellt werden können.

Das der Vertrag nicht fortgesetzt werden kann würde theoretisch Schadensersatzansprüche gegen die Bank nach sich ziehen. Aber: Hierzu bedarf es erst einmal eines Schadens (den ich nicht sehe) und vor allem ist bei der Bank ja nicht zwingend mehr was zu holen...

Was die Gebühren betrifft: Die Höhe ist vertraglich vereinbart. Wenn die Höhe der Gebühren nicht sittenwidrig ist, besteht Vertragsfreiheit. Natürlich werden die Gebühren von den Einzahlungen abgezogen. Wie sollten sie sonst abgerechnet werden? Einen Grund, dass Gebühren (für die Vergangenheit) zurückgezahlt werden müssen sehe ich nicht. Anders wäre es, wenn (wie bei einer LV) Gebühren am Anfang für die ganze Vertragslaufzeit gezahlt werden. Dann wären diese zeitanteilig zurückzuzahlen. Ist aber bei Fonds nicht üblich.
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