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A vermietet an B in Altbauwohnung. B akzeptiert die hohe Heizkostenabrechnung nicht. Begründung, es gebe eine neue Verordnung, die den Vermieter zwingt, alle Isolierungen usw. auf den aktuellen Stand zu bringen.
Welche Möglichkeiten hat A zu Modernisieren und gibt es diese neue Verordnung wirklich. Welche Massnahmen müsste B akzeptieren.
Wer hat hier den aktuellen Stand? Danke
Wahrscheinlich meint B die Energieeinsparverordnung. Die kommt aber nur zum Tragen, wenn das Haus (Altbau) saniert oder umgebaut wird. Dann müssen die Vorgaben der EnEV eingehalten werden.
Im Übrigen hätte B damit rechnen müssen, dass bei einem Altbau die Heizkosten entsprechend höher ausfallen.
A vermietet an B in Altbauwohnung. B akzeptiert die hohe Heizkostenabrechnung nicht. Begründung, es gebe eine neue Verordnung, die den Vermieter zwingt, alle Isolierungen usw. auf den aktuellen Stand zu bringen.
Welche Möglichkeiten hat A zu Modernisieren und gibt es diese neue Verordnung wirklich. Welche Massnahmen müsste B akzeptieren.
Wer hat hier den aktuellen Stand? Danke
Das lässt sich sehr knapp fassen.... einfach nur Unsinn.
Modernisierungen können selbstverständlich durchgeführt werden. Die Jahresmiete kann um 11% der Modernisierungskosten erhöht werden. Der Mieter hat Modernisierungen in der Regel zu dulden. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter eine besondere Härte wäre, die auch unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen nicht zu rechtfertigen ist. Dies dürfte bei einer Wärmedämmung nur selten vorkommen.
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