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Verfasst am: 23.09.04, 13:10 Titel: Kindergeldzahlung bei dauernd getrennt Lebenden
Hallo,
ich bin Beamter und beziehe Kindergeld für 3 Kinder und den entsprechenden Familienzuschlag bei der Besoldung..
Ich werde in Kürze mit meinem Sohn ausziehen; die beiden anderen Kinder wohnen ab diesem Zeitpunkt bei der Oma., die Mutter wohnt im gleichen Ort der beiden Kinder in einer anderen Wohnung. Unter welchen Voraussetzungen kann ich (wohne dann in einem 25km weit entfernten Ort) weiterhin für alle Kinder Kindergeld beziehen; das ist wichtig weil der Familienzuschlag im öffentlichen Dienst an die Zahlung des Kindergeldes gekoppelt ist.
Ich zahle den beiden Kindern einen kleinen Unterhalt, meine Frau verdient ca. 18.000€.
Der Zuschlag ist nicht an die Zahlung des Kindesgeldes an Dich gebunden. Dir muß nur Kindergeld zustehen. Noch mal der Hinweis auf § 40 BBesG (wie bei Deiner anderen Anfrage auch).
Es besteht beim Kindergeld ein Unterschied zwischen Anspruchberechtigung § 62 EStG und Zahlungsberechtigung § 64 EStG. Der Ausgleich beim barunterhaltspflichtigen
Elternteil wird in diesen Fällen über das zivilrechtliche Unterhaltsrecht – Kürzung der Unterhaltsverpflichtung in Höhe des halben Kindergeldes – vorgenommen.
Sofern die Mutter nicht im öD oder gleichgestellt beschäftigt ist, dürfte es mit dem Zuschlag Stufen 3 - 4 keine Probs geben. Probs könnte es evtl. geben, wenn die Kinder als in den Haushalt der Großeltern aufgenommenen anzusehen sind, da dann diese Kindergeldberechtigte sind. Aber dazu müßte man dann schon näheres wissen. Hinweis hierzu auf DA-FamEStG 63.2.4 und 63.2.2.2
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