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Habe mal gehört, daß wenn ein Mietvertrag über eine TK-Anlage eine Laufzeit von 10 Jahren hat wäre dieser sittenwidrig und anfechtbar.
Angenommen es besteht ein solcher Vertrag, wie würde es sich verhalten, wenn der Mieter Einzelkaufmann wäre, also nicht im Handelsregister eingetragen wäre.
Könnte er den Vertrag anfechten, da er ja kein Vollkaufmann wäre? Wie würde es sich bei Privatleuten verhalten?
Danke im Voraus zu Meinungen für dieses Szenario.
Habe mal gehört, daß wenn ein Mietvertrag über eine TK-Anlage eine Laufzeit von 10 Jahren hat wäre dieser sittenwidrig und anfechtbar.
Wieso sollte das sittenwidrig sein? Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, somit kann jeder mit jedem Verträge abschließen, falls sich nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das sehe ich bei der (knappen) Schilderung nicht.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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