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Kreditkarte (betrügerisch?) ausgeschöfpt

 
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Tennisfan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 15:42    Titel: Kreditkarte (betrügerisch?) ausgeschöfpt Antworten mit Zitat

So,
Person L ist in einer tiefen Krise, nich nur finanziell.
Unterstellen wir ihm mal, dass ihm mittlerweile alles egal ist Verlegen
Auf ein bißchen Luxus mag er aber nicht verzichten und so verprasst er sein Kreditkartenlimit bis zum Anschag (sagen wir mal 5 x sein altes relativ hohes altes Gehalt, welches er vor vier Jahren und vor Bezug von Sozialleistungn mal hatte) Pikanterweise hat die Bank ihn 2 Wochen vorher aufgefordert (also keine Kündigung), sein Girokontolimit auf 0 zu fahren bzw. einer Umschuldung zuzustimmen. Versehentlich hat die Bank dabei nicht an die Karte gedacht.

In einem lichten Moment hat L an die Bank gedacht und wenigstens das popelige Girokontolimit ausgeglichen (Pin-Verfügung der Kreditkarte). Dabei hat er dann gemerkt, dass er noch verfügen kann und ist auf den Geschmack gekommen Geschockt

Wenn die Kartenabrechnung ins Haus flattert, würde allerdings nicht einmal der alte Kreditrahmen fürs Konto ausreichen...
Wem schuldet L dann eigentlich Geld, der Bank oder der Kreditkartengesellschaft?
Ich nehme mal an, dass die Bank die Rechnung einlösen muss (oder kann sie diese auch wie eine Lastschrift zurückgeben?)
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Tennisfan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

kleiner Nachtrag:

So schlimm angeknackst ist er doch nicht; L ist Optimist und erwartet, einiges Tages wieder reich zu sein, deshalb möchte er nicht, dass seine Bank böse ist (lieber wäre ihm, dass die Kreditkartengesellschaft böse ist) Cool

Die Bank hat damals seine Bonität gesprüf und den Vertrag vermittelt
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.03.07, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky Looser L sollte sich darüpber im klaren sein, dass er für den Fall einer lustigen Strafanzeige mit einem liebevollen Sanktion des Lustrichters zu rechnen hat, die ihn - je nach Intensität und Umfang der Ausschöpfung - auch blitzschnell zum Lustknaben im Knast machen kann....
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Tennisfan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

also möglichjerweise Betrug - ist ja keine Überraschung.

Aber wie läuft das technisch ab.
Wer verklagt ihn?
Seine Hausbank, die Visamexco, ein redlicher Kunden der Bank, dem der aus dem Mund laufende Schaum aufgefallen ist oder ist das gar ein Offizialdelikt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.03.07, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Tennisfan hat folgendes geschrieben::
also möglichjerweise Betrug
nach § 263 StGB oder aber Kreditkartenmissbrauch nach § 266b StGB
Zitat:
- ist ja keine Überraschung.
genau
Zitat:
Aber wie läuft das technisch ab.
Wer verklagt ihn?
Die Staatsanwaltschaft strafrechtich, die Banken ihn zivilrechtlich
Zitat:
ist das gar ein Offizialdelikt?
Exakt...
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 11:45    Titel: Re: Kreditkarte (betrügerisch?) ausgeschöfpt Antworten mit Zitat

Tennisfan hat folgendes geschrieben::
Wem schuldet L dann eigentlich Geld, der Bank oder der Kreditkartengesellschaft?

Der Kartengesellschaft natürlich.

Tennisfan hat folgendes geschrieben::
Ich nehme mal an, dass die Bank die Rechnung einlösen muss

Nein, muss sie nicht und wird sie wahrscheinlich auch nicht.
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 02:29    Titel: Re: Kreditkarte (betrügerisch?) ausgeschöfpt Antworten mit Zitat

Risus hat folgendes geschrieben::
Tennisfan hat folgendes geschrieben::
Ich nehme mal an, dass die Bank die Rechnung einlösen muss

Nein, muss sie nicht und wird sie wahrscheinlich auch nicht.

Das hängt auch ein wenig von der Art der Kreditkarte ab. Es gibt Kreditkarten, die von den Banken vermittelt werden (Mastercard, VISA). In diesem Fall kann es auch sein, dass der Kreditkartenvertrag direkt zwischen Hausbank und Kunde besteht. Und dann gibt es Kreditkarten, bei denen der Vertrag zwischen Kreditkartengesellschaft und Kunde abgeschlossen wird und der Kunde lediglich eine "normale" Einzugsermächtigung zum Ausgleich der Kreditkartenabrechnungen erteilt (American Express, Diners Club). I.d.R. können nur die Lastschriften der letztgenannten von der Hausbank wegen Widerspruch oder mangels Deckung zurückgegeben werden.

In jedem Fall führt der geschilderte Sachverhalt zu einem kernigen SCHUFA-Eintrag wegen Kreditkartenmissbrauchs, Missbrauchs von Zahlungsverkehrskarten, Kreditbetrug, und was da dann sonst noch so alles Feines drinsteht. Die Folgen: Kündigung der Kreditkarte und ggfs. Kündigung von Bankkonten. In so einem Fall (Straftaten gegen Banken) besteht auch keine Verpflichtung der Banken, dem Kunden ein sog. Guthabenkonto für Jedermann gemäss Selbstverpflichtung einzurichten!
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Tennisfan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

klasse Antworten.
Vielen Dank! Sehr glücklich
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage, ob die Bank das einlösen muss geht aus dem geschilderten
Sachverhalt nicht hervor.
Gesetzt der Fall sie muss es nicht kommt erst einmal eine Rechnung
vom Kreditkartenanbieter.
Einem vernünftigen Rückführungsvorschlag stellen die sich in aller
Regel nicht entgegen.
Es besteht also noch berechtigte Hoffnung nicht als, durch einen
Lustrichter gebrandmarkten Lustknaben, der Lust an der Rückzahlung
verlustig zu werden. Winken

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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