Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.02.07, 18:50 Titel:
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Im übrigen scheint es sich hier eher um ein versicherungsrechtliches Problem zu handeln, deshalb verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 01.03.07, 10:17 Titel:
Hallo,
eine beitragsfreie Familienversicherung muß bei der zuständigen KK beantragt werden.
Diese prüft die Situation und entscheidet.
Hilft das fürs Erste? _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Im übrigen scheint es sich hier eher um ein versicherungsrechtliches Problem zu handeln, deshalb verschiebibert.
Eigentlich nicht. Alle Fragestellungen zur gesetzlichen Krankenkasse werden im Sozialrecht behandelt, da es sich bei den Krankenkassen um Sozialversicherungsträger handelt.
In der Knowledge Base haben gibt es im Sozialrecht auch einen Beitrag zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
Grundsätzlich dürfte eine Familienversicherung möglich sein, auch wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte nicht gesetzlich versichert ist, wenn dieser Einnahmen zum Lebensunterhalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.