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recht.de :: Thema anzeigen - Schadensersatzf. obwohl Hausrat zahlt - muss man zahlen?
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Schadensersatzf. obwohl Hausrat zahlt - muss man zahlen?

 
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Markie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 15:51    Titel: Schadensersatzf. obwohl Hausrat zahlt - muss man zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A bestitzt in einem abgeschlossenen Kellerraum noch Besitztümer von Person Z. Person Z fordert diese nun ein. Person A will den Zugang zu diesen Besitztümer aber nicht frei geben, solange ein von Person Z im Haushalt von Person A angerichtetet Schaden (gesprungenes Waschbecken) nicht von Person Z beglichen wird und das obwohl die Hausratsversicherung von Person A diesen Schaden übernehmen müsste.

Frage: Kann Person Z auf Herrausgabe der Besitztümer klagen - bzw. bei der Polizei melden

UND

MUSS Person Z diesen Schaden überhaupt begleichen?

PS.: Habe diese Frage auch parallel ins Ordnungswiedrigkeiten Forum gestellt - hoffe das stört nicht. Da es sich bei dem Fall ja um beide Arten von Rechtsfrage handelt.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

die herausgabe von irgendwelchen gegenständen hat nichts mit einem beschädigten waschbecken zu tun. das sind zwei völlig verschiedene angelegenheiten...
damit kann man sich auch nicht darauf berufen: "bevor das waschbecken nicht repariert ist, geb ich dein zeug nicht raus!"

im übrigen wird eine hausratversicherung von A ein durch Z beschädigtes waschbecken höchstwahrscheinlich nicht ersetzen. im rahmen einer hausratversicherung sind grundsätzlich schäden versichert, die durch leitungswasser, sturm/hagel, feuer oder einbruch-diebstahl am hausrat entstehen. beschädigungen durch dritte sind hierüber nicht versichert, außerdem zählt ein waschbecken i.d.r. nicht zum hausrat, sondern gilt als gebäudebestandteil.

wenn person Z den schaden am waschbecken angerichtet hat, ist sie dafür auch haftbar (muß diesen ersetzen). selbst wenn eine hausratversicherung den schaden bezahlen würde, so würde die hausratversicherung regreß bei person Z nehmen.

die polizei wird einem auch nicht die sachen rausbringen. dort kann man bestenfalls eine anzeige stellen wegen unterschlagung (?). damit bekommt man seine sachen aber auch nicht, die muß man sich auf dem zivilrechtlichen weg eintreiben, also z.b. via anwalt.
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Zuletzt bearbeitet von talla am 01.03.07, 16:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso kommen Sie darauf, dass die Hausrat den von Z verursachten Schaden zahlen wird?
Eine Hausratversicherung ist nicht mit einer Vollkaskoversicherung zu vergleichen
In der Hausratversicherung ist dieser nicht gegen jede Art von Schäden versichert, sondern nur gegen die versicherten Gefahren,
wie Leitungswasser / Feuer / Sturm / Einbruch-Diebstahl etc.... also Schäden die durch solche Ereignisse entstanden sind.

Wenn der Z etwas beschädigt, sollte er dafür auch einstehen, denn die Hausrat-V wird den Schaden sicherlich nicht ersetzen!

Grüßle Dookie!


EDIT: Talla du Raser Winken Lachen
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Markie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die rasche und hilfreiche Antwort.

Muss Person A denn nicht eine Versicherung - möglich das ich das Wort Hausratsversicherung hier falsch aufgeschnappt habe - besitzen die einen trotzdem gegen Schäden in einer Mietwohnung absichern? Ist das nicht i.d.R. gefordert? Oder welche Versicherung würde sowas denn decken?
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

A und Z "müssen" garkeine Versicherung abschließen um ihr Eigentum oder ihren gemieteten Besitz zu schützen.
Fänden Sie es denn gerecht, wenn das Gesetz vorschreiben würde, dass Sie Geld für eine Versicherung ausgeben müssen,
damit, gesetz dem Fall, dass andere ihnen etwas kaputt machen, diese Verursacher Ihnen den Schaden dann nicht ersetzen müssen.
Ich denke nicht oder? Das wäre ja auch nicht sehr fair... Winken
Deswegen bleibt es jedoch einem jeden frei, ob er sich vor finanziellen Belastungen schützen möchte, die auf ihn zukömmen können,
weil er anderen Personen einen Schaden zugefügt hat.

Hätte der Z also eine Haftpflichtversicherung, so wäre diese für den durch Z verursachten Schaden aufgekommen.


So muss Z selber zahlen.
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 01.03.07, 16:41, insgesamt 2-mal bearbeitet
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

ach, dookie Winken

manche vermieter verlangen eine haftpflichtversicherung des mieters, das ist richtig.

in einer solchen haftpflichtversicherung sind dann aber auch nur schäden versichert, die der mieter, und nicht irgendwelche anderen leute, anrichten...
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
die herausgabe von irgendwelchen gegenständen hat nichts mit einem beschädigten waschbecken zu tun. das sind zwei völlig verschiedene angelegenheiten...
damit kann man sich auch nicht darauf berufen: "bevor das waschbecken nicht repariert ist, geb ich dein zeug nicht raus!"

Ob die Angelegenheiten verschieden sind, kann man bei den dürftigen Informationen nicht beurteilen. Prinzipiell gibt es aber das Zurückbehaltungsrecht nach BGB § 273.
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mitternächtliche Grüße.


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