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oh, bei soviel praktischer Erfahrung möchte ich mich doch gleich mal einklinken und aus gegebenen Anlass fragen: bringt eine Dienstaufsichtsbeschwerde irgend etwas für den Beschwerdeführer ? Ich hab da noch so einen Spruch im Ohr wie "formlos, fristlos, fruchtlos". Wie kann der Beschwerdeführer nach erfolgloser Dienstaufsichtsbeschwerde weiter vorgehen ?
ok., dass ist nachvollziehbar. Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer Sachentscheidung kann ich ohnehin nicht nachvollziehen. Dazu gibt es andere Standardverfahren / Rechtsmittel.
Dienstaufsichtsbeschwerde wäre für mich evtl. ein Mittel bei grobemFehlverhalten eines Beamten (wenn einer solchen Beschwerde nicht der schlechte Ruf vorauseilen würde: fff)
ich gehe mal davon aus, dass Dienstaufsichtsbeschwerden bei inflationärem Aufkommen, wie in ihrem Fall, niemanden erschrecken, sondern dadurch vielmehr an Ernsthaftigkeit verlieren. Darum ist der oben genannte Beschwerdeführer diesem Mittel auch eher abgeneigt.
naja inflationär war es nicht. Im Ordnungsamt (da kamen die ersten 8 her) und im Sozialamt waren die DABs fast schon an der "Tagesordnung". Meinen Kolleginnen und Kollegen erging es da auch nicht besser...
MfG
Charly
Bei uns im O-Amt (dort besonders Bußgeldstelle) hieß es: wer nicht mind. eine DAB im Jahr hat, hat nicht richtig gearbeitet.
Im Ernst: eine DAB kann, wenn sie begründet ist, durchaus für den Beamten unangenehme Folgen haben - allerdings sind die meisten so was von abwegig, da könnte man ganze Sitcoms mit bestücken.
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