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Verfasst am: 13.12.04, 12:54 Titel: Wie lange für Entscheidung Betreuung ja/nein ?
Guten Tag,
wenn ich für einen Angehörigen eine Betreuung beantrage, wie lange dauert es dann, bis ein Gutachten bestellt wird, und eine Entscheidung getroffen wird ?
Tage, Wochen, Monate ???
Gibt es eine Möglichkeit, wenn zum Beispiel Kinder bei einem psychisch Kranken betroffen sind, ein solches Betreuungsverfahren zu beschleunigen ?
Verfasst am: 13.12.04, 14:13 Titel: Re: Wie lange für Entscheidung Betreuung ja/nein ?
Emil hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,
wenn ich für einen Angehörigen eine Betreuung beantrage, wie lange dauert es dann, bis ein Gutachten bestellt wird, und eine Entscheidung getroffen wird ?
Tage, Wochen, Monate ???
Gibt es eine Möglichkeit, wenn zum Beispiel Kinder bei einem psychisch Kranken betroffen sind, ein solches Betreuungsverfahren zu beschleunigen ?
Emil
Kommt auf das Amtsgericht an. Bei uns dauert es ca. 4-8 Wochen. Sie können es beschleunigen, wenn Sie ein ärztliches Attest einreichen und den Erlass einer einstw. Anordnung anregen.
Die Kinder sind allerdings an sich kein Grund. Insofern sollten Sie sich eher an das Jugendamt wenden.
Verfasst am: 13.12.04, 15:27 Titel: Wie lange für Entscheidung Betreuung ja/nein ?
Hallo Emil,
warum denn gleich Gerichte bemühen?
Sofern die Person damit einverstanden ist, daß Sie die Betreuung übernehmen, dann können Sie das auch privat regeln mit einer notariellen Vorsorgevollmacht.
Wenn keine priv. Regelung möglich ist, dann brauchen Sie nur zum Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt oder Vormundschaftsgericht gehen und Meldung machen. Die müssen der Sache schnellstens nachgehen, besonders wenn Kinder beeinträchtigt sind. Falls die dann einen Mißstand feststellen, geht es auch mit der Betreuung sehr schnell.
Allerdings sollten Sie, wenn möglich und wenn Sie die Betreuung unbedingt übernehmen wollen, sich vorher eine schriftliche Betreuungsverfügung unterschreiben lassen. Die müssen Sie dann aber gleich vorlegen, sonst setzt das Gericht einen Berufsbetreuer ein und dagegen kommen Sie dann schlecht an.
Die Betreuung schließt aber nicht das Sorgerecht für die Kinder ein!
Darum wird sich dann in jedem Fall das Jugendamt kümmern.
Verfasst am: 31.12.04, 17:28 Titel: Re: Wie lange für Entscheidung Betreuung ja/nein ?
Emil hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,
wenn ich für einen Angehörigen eine Betreuung beantrage, wie lange dauert es dann, bis ein Gutachten bestellt wird, und eine Entscheidung getroffen wird ?
Tage, Wochen, Monate ???
Emil
Sehr geehrte Frau/Herr Emil,
zu Ihrer Information schildere ich Ihnen den folgenden Fall. Mein Mutter wurde dement, ich nehme an Sie wissen was damit gemeint ist. Darauf hin habe ich den Hausarzt gebeten etwas zu unternehmen, was er auch getan hat. Es geschah aber nichts. Darauf hin habe ich mich schriftlich ans Amtsgericht gewandt, auch da geschah ich glaube rund neun Monate nichts. Inzwischen hat meine Mutter körperlich noch fitt, (so ab dem 4. 5. Monat) spaziergänge unternommen, da war sie bis zum Nabel Barfuß. Ich konnte nichts machen, weil mir jede Ermächtigungsgrundlage fehlte. Die Nachbarn haben schon die Polizei informiert, diese ist mehrmals gekommen, aber ändern konnten die auch nichts. Begleiten konnte ich meine Mutter nicht, denn sie war schneller zur Wohnungstür hinaus wie ich mich anziehen konnte. Bis ich angezogen war hätte sie schon um weiß Gott welche Ecken gehen können. Einmal ist sie nachts nicht nach hause gekommen, da habe ich dann die Polizei um Hilfe gebeten weil wenn sie zurückgekommen wäre muß jemand zu hause sein und die Tür öffnen. Ganz zu schweigen von den Ängsten die ich bei der Vorstellung ertagen mußte meine Mutter könnte eine Straße überqueren. Das war eine schlimme Zeit. Wie ich schon sagte, dieser Zustand dauerte ungefähr neun Monate, bis sich das Gericht endlich bequemte meine Mutter in geordnete Verhältnisse zu bringen.
An interessierte füge ich hinzu, dies könnte auch ein Grund sein warum ich unter Betreuung gestellt wurde. Denn ohne Betreuung hätte ich für diese Ignoranz schon Rechenschaft mit Schadensersatz ect. verlangen können. Denn was da gelaufen ist grenzt an Körperverletzung oder staatlichem Terror (ich weiß nicht wie das korrekt heißt). Man stelle sich nur vor meine Mutter hätte rechtzeitig Medikamente bekommen, die den Krankheitsverlauf hätten verlangsamen oder gar stoppen können. Damals hätte ich die Kerle erwürgen können, aber gaaaaanz langsam, damit ich auch was davon hab.
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