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Verfasst am: 27.02.07, 15:51 Titel: Steuerschuld - Haftung bei Limited?
Wenn Person A mit Person B eine Limited betreibt und eine Zweigniederlassung in Deutschland angemeldet hat, wer haftet bei Steuerschulden der LTD?
Die Frage bezieht sich auf Steuerschulden der LTD in Deutschland.
Wie könnte sich die Sachlage bei Abmeldung der Niederlassung und der Hauptfirma in U.K. ändern?
Die Frage bezieht sich auf Steuerschulden der LTD in Deutschland. Wie könnte sich die Sachlage bei Abmeldung der Niederlassung und der Hauptfirma in U.K. ändern?
Für bestehende Steuerschulden gilt das soeben gesagte. Es kommt nicht auf eine Abmeldung der ltd an, wenn der/die Geschäftsführer/Director in Haftung genommen werden kann. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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