Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Steuerschuld - Haftung bei Limited?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Steuerschuld - Haftung bei Limited?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausland: Steuer und Immobilien
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fulltilt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 15:51    Titel: Steuerschuld - Haftung bei Limited? Antworten mit Zitat

Wenn Person A mit Person B eine Limited betreibt und eine Zweigniederlassung in Deutschland angemeldet hat, wer haftet bei Steuerschulden der LTD?
Die Frage bezieht sich auf Steuerschulden der LTD in Deutschland.
Wie könnte sich die Sachlage bei Abmeldung der Niederlassung und der Hauptfirma in U.K. ändern?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 16:15    Titel: Re: Steuerschuld - Haftung bei Limited? Antworten mit Zitat

fulltilt hat folgendes geschrieben::
Wenn Person A mit Person B eine Limited betreibt und eine Zweigniederlassung in Deutschland angemeldet hat, wer haftet bei Steuerschulden der LTD?


Die limited, solange keine Haftung nach den englischen oder deutschen Gesetzen eintritt. Siehe dazu auch hier unter "Haftung" --> www.anwaltverein.de/01/depesche/texte04/limited.pdf ode auch hier --> www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/recht/limited-falle-haftung.html

fulltilt hat folgendes geschrieben::
Die Frage bezieht sich auf Steuerschulden der LTD in Deutschland. Wie könnte sich die Sachlage bei Abmeldung der Niederlassung und der Hauptfirma in U.K. ändern?


Für bestehende Steuerschulden gilt das soeben gesagte. Es kommt nicht auf eine Abmeldung der ltd an, wenn der/die Geschäftsführer/Director in Haftung genommen werden kann.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausland: Steuer und Immobilien Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.