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Verfasst am: 27.02.07, 18:17 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Käufer ist nicht zufrieden
Guten Abend
Also angenommen Verkäufer A verkauft einen PKW Frontgrill der durch ihn mit Chromleisten zur optischen Aufwertung modifiziert wurde.
Der Verkäufer hat mittlerweile 2 davon Verkauft und verkauft einen dritten,der nun der letzte Verkauf dieses Verkäufers ist.
Verkäufer ist Schüler und somit Privatperson.Auch hat der Verkäufer Rücknahme in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen und Garantie nicht angeboten bzw. sogar in der Artikelbeschreibung dadrauf hingewiesen,dass keine Garantie gegeben wird.
Auch wurde hingewiesen,dass es ein modifierter Grill ist.
Nun wurde der Artikel verkauft und der Käufer X hat ihn an seinem Fahrzeug montiert.
Nach einer Regen fahrt vielen 2 der gesamt 6 Chromleisten ab.
Der Käufer meldet sich sofort beim Verkäufer und verlangt sein Geld zurück und möchte den
Grill zurück schicken auch droht dieser mit Anwalt falls der Verkäufer nicht dadrauf eingehen würde.
Verkäufer bietet ihm aber als Ersatz neue Chromleisten an,die er Kostenfrei zusenden würde.
Käufer möchte dies nicht und verlangt erneut sein Geld.
Verkäufer verweigert aber weiterhin und ist sich sicher im Recht zu sein.
Wer ist in diesem Fall im Recht?
Kann der Verkäufer mit folgen rechnen?
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