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Hallo,
da ich ab 1.12. nach einem Umzug von meinem Ehepartner dauernd getrennt lebe folgende Frage:
1. Ist künftig die Steuerklasse 1 für mich und meine frau maßgeblich?
2. Wird die Steuerklasse 1 dann rückwirkend für 2004 angewendet oder gilt für die Einkommensteuer 2004 noch die gemeinsame Veranlagung und hier wie bisher die Steuerklasse 4?
3. Wäre es dann ggf. günstiger den Umzug erst zum 1.1.2005 vorzunehmen?
Entschuldigung dass ich jetzt 3 Anfragen gesendet habe. Bin etwas durcheinander. Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
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