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Rücktritt vom Kaufvertrag

 
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Benno61
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 07:33    Titel: Rücktritt vom Kaufvertrag Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn jemand an einer gelieferten Ware eine Nachbesserung oder ersatzweise Rückerstattung des Kaufpreises verlangt hat, gilt das als Rücktritt vom Kaufvertrag?
Oder muss dieser Rücktritt ausdrücklich erwähnt werden?

Benno
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich könnte man es so verstehen, dass der Rücktritt bedingt für den Fall erklärt wurde, dass die Nachbesserung verweigert wird. Das würde man dann "Potestativbedingung" nennen.

Vielleicht können Sie den Sinn ihrer Frage an einem Beispiel aufzeigen?
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Benno61
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 12:42    Titel: Rücktritt vom Kaufvertrag Antworten mit Zitat

Beispiel:

A hat bei B eine Sache gekauft aber eine andere Sache erhalten, bei der wichtige Eigenschaften fehlen ( z.B Kugelschreiber mit Beleuchtung bestellt und bezahlt, Kugelschreiber ohne Beleuchtung erhalten).
A verlangt Nachbesserung oder wahlweise Rückerstattung des Kaufpreises.
B reagiert nicht, A verschickt Mahnung mit Fristsetzung zur Nachbesserung oder wahlweise Rückerstattung des Kaufpreises.
B reagiert nicht.

Mich interessiert, ob in solch einem Fall durch die Aufforderung an B zur Nachbesserung bzw. ein B eingeräumtes Wahlrecht zur Rückerstattung auch als Rücktritt vom Kaufvertrag gewertet werden kann, oder ob von A dieser Rücktritt gesondert erklärt werden muß, zB. ...hiermit trete ich vom Vertrag zurück o.ä.?

Benno
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip muss der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern, damit die Kündigungserklärung wirksam wird.

Wenn der Verkäufer gar nicht reagiert, dann hätte ich da Probleme. Dann wäre man wohl mit einer ausdrücklichen Kündigungserklärung auf der sicheren Seite.
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