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Verfasst am: 13.02.07, 11:28 Titel: Zahlungserinnung und Mahnung per E-Mail
Der Versand von Rechnungen als pdf-Datei ist heute ja weit verbreitet.
Wenn jedoch ein Mail mit Rechnung durch die Spam-Filter nicht zugestellt werden kann und plötzlich ein Mahnverfahren bzw. ein Anwalt eingeschaltet wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt möglich ist.
Meines Wissens nach müssen doch mindestens Zahlungserinnung und Mahnung erfolgen.
Daher die Frage: IST DIE ÜBERSENDUNG VON ZAHLUNGSERINNUNGEN UND MAHNUNGEN AUF DEM EMAIL-WEG überhaupt zugelassen. ich meine, das die Zusendung von Mahnungen z.. per FAX verboten ist.
Die Frage ist ob eine Mahnung überhaupt notwendig ist oder man auch so in Verzug kommt
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.02.07, 12:52 Titel: Re: Zahlungserinnung und Mahnung per E-Mail
xpet hat folgendes geschrieben::
ich meine, das die Zusendung von Mahnungen z.. per FAX verboten ist.
"Verboten" wohl kaum, oder gegen welches Gesetz sollte das verstoßen?
Man könnte lediglich prüfen, ob eine solche Mahnung wirksam, d.h. verzugsauslösend ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich sag nur BGB §286 wenn ich mich nicht täusche, denn spätestens nach 30 Tagen ist der Kunde in Verzug, es sei denn man bekommt schon vorher eine Mahnung, dann ist man ab da in Verzug.
Ich würde wie einige Anbieter es auch machen, den Versand der Mahnung und Rechnung explizit per AGB regeln und das mir auch vom Kunde unterzeichnen lassen, dass er die AGB also kennt.
Aber verboten ist es auf keinen Fall Mahnungen per Mail zu versenden.
Anmeldungsdatum: 15.02.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.02.07, 11:47 Titel: NUR Zustellung per E-Mail ausreichend?
Mich interessiert brennend ein anderer Schwerpunkt der Ausgangsfrage.
Was ist wenn die Rechnung und Mahnungen NUR über die E-Mail zugesendet wurden, und man diese gar nicht erhalten hat. Kommt heute aus einigen Gründen auch ohne Fehlermeldung an den Absender auch schon vor.
Muß ich dann das teure Inkassobüro zahlen, welches mich über den Postweg problemlos erreicht?
Verfasst am: 28.02.07, 16:45 Titel: Re: NUR Zustellung per E-Mail ausreichend?
Strutzberg hat folgendes geschrieben::
Mich interessiert brennend ein anderer Schwerpunkt der Ausgangsfrage.
Was ist wenn die Rechnung und Mahnungen NUR über die E-Mail zugesendet wurden, und man diese gar nicht erhalten hat. Kommt heute aus einigen Gründen auch ohne Fehlermeldung an den Absender auch schon vor.
Muß ich dann das teure Inkassobüro zahlen, welches mich über den Postweg problemlos erreicht?
Gruß
L.Strutzberg
... hab ich ja schon beantwortet, indirekt zumindest ...
Angenommen die Mail mit der Mahnung kommt nicht an, warum auch immer, dann muss der Absender der Mahnung nachweisen, dass er diese Mahnung verschickt hat. Wenn er nachweisen kann, dass die Mahnung verschickt wurde und ankam, dann hat der Schuldner die Mahnung bekommen und ist damit ab diesem Zeitpunkt in Verzug. Dies wiederum heißt im Klartext, er ist verpflichtet sämtliche Kosten zu tragen, die dem Gläubiger entstehen mit der Beitreibung also z.B. Anwalt oder Inkassobüro.
Wenn er nicht nachweisen kann, dass die Mahnung per Mail ankam oder sonst wie, dann kommt der Schuldner auch ohne Mahnung nach 30 Tagen ab Rechnungslegung in Verzug , resultiert ebenfalls aus o.g. Paragraph.
Inkassobüros müssen glaube per Post kommunizieren, nebenher noch Mails zu schicken ist ein netter Beigeschmack und Druck zu machen, aber nur per Mail von einem Inkassobüro dürfte IMO nicht gestattet sein. Schon alleine wegen diesen tollen Stempeln schicken die das mit der Post, dass ja die Postfrau mitbekommt das man einen Schuldner mit Post versorgt.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.02.07, 18:07 Titel:
Ich verschiebibere mal ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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