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Verfasst am: 28.02.07, 13:18 Titel: Schadenersatz wenn nicht nachgebessert wird
Hallo,
Wenn X von Y eine Ware geliefert bekommt, der wichtige Eigenschaften fehlen, so kann X doch Nachbesserung verlangen.
Wenn Y aber auf diese Forderung nicht reagiert (nach Mahnung und Fristsetzung) und X sich jetzt woanders diese Ware kauft und diese nur zu einem viel höheren Preis bekommt, kann X dann die Differenz zum Kaufpreis der bei Y gekauften Ware als Schadenersatz einfordern?
Wie verhält es sich in diesem Fall, wenn X als Ersatz nicht genau diesen Typ der Ware von Hersteller A, sondern von einem anderen Hersteller B, (demzufolge auch ein anderer Typ und evtl. sogar etwas billiger als der von A) kauft?
Ich meine X könnte ja spekulieren und ein viel wertvolleres Teil kaufen, aber wo beginnt die Spekulation. Ein Teil von Hersteller A hat meistens nicht genau die gleichen Eigenschaften wie ein ähnliches Teil von Hersteller B.
Verfasst am: 28.02.07, 14:32 Titel: Re: Schadenersatz wenn nicht nachgebessert wird
Paul8 hat folgendes geschrieben::
Wenn X von Y eine Ware geliefert bekommt, der wichtige Eigenschaften fehlen, so kann X doch Nachbesserung verlangen.
Wenn die vertraglich vereinbarte Eigenschaft fehlt, ist das natürlich korrekt.
Paul8 hat folgendes geschrieben::
Wenn Y aber auf diese Forderung nicht reagiert (nach Mahnung und Fristsetzung) und X sich jetzt woanders diese Ware kauft und diese nur zu einem viel höheren Preis bekommt, kann X dann die Differenz zum Kaufpreis der bei Y gekauften Ware als Schadenersatz einfordern?
Wenn die 2. Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Beachten sollte man natürlich dass es eine angemessene Nachfrist war. (z. B. 10 Autos= da kann man nicht sagen, will ich bis Morgen hier haben)
Paul8 hat folgendes geschrieben::
Wie verhält es sich in diesem Fall, wenn X als Ersatz nicht genau diesen Typ der Ware von Hersteller A, sondern von einem anderen Hersteller B, (demzufolge auch ein anderer Typ und evtl. sogar etwas billiger als der von A) kauft?
Ist egal. Wäre teilweise auch garnicht möglich. Und wenn er sie billiger bekommt, kann er doch froh sein, dass es beim 1. Mal nicht geklappt hat.
Ich meine X könnte ja spekulieren und ein viel wertvolleres Teil kaufen[/quote]
Dann darf er aber nicht den Gesamtbetrag A in Rechnung stellen (abzgl. der Preis von A).
Denn das viel wertvollere Gut hat ja sehr wohl Eigenschaften, die A nicht hat, bzw. nur mindere Qualität o. Ä. _________________ Alle meine Beiträge widerspiegeln, soweit nicht anders vermerkt, meine persönliche Meinung!!
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Solange mein Chef so tut, als würde er mich richtig bezahlen, solange tue ich so, als würde ich richtig arbeiten!
Verfasst am: 28.02.07, 14:49 Titel: Re: Schadenersatz wenn nicht nachgebessert wird
Danke erstmal für die Antwort, aber
Paul8 hat folgendes geschrieben::
Wenn Y aber auf diese Forderung nicht reagiert (nach Mahnung und Fristsetzung) und X sich jetzt woanders diese Ware kauft und diese nur zu einem viel höheren Preis bekommt, kann X dann die Differenz zum Kaufpreis der bei Y gekauften Ware als Schadenersatz einfordern?
Wenn die 2. Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Beachten sollte man natürlich dass es eine angemessene Nachfrist war. (z. B. 10 Autos= da kann man nicht sagen, will ich bis Morgen hier haben)
Y reagiert nicht auf Mahnung, demzufolge keine Nachbesserung.
Nächster Schritt, X könnte einen Mahnbescheid beantragen, dieser beinhaltet dann aber den Kaufbetrag des mangelhaften Teiles, sozusagen als Rückerstattung des Kaufpreises. Geht das so überhaupt?
Kann X dann überhaupt noch Schadenersatz verlangen?
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