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Angenommen, eine Mutter von zwei Kindern (8+11 Jahre) muss/soll zur Kur. Die Mutter ist allerdings privat versichert (+Beihilfe) und die Kinder über den Vater in einer gesetzlichen KKV.
Da der Vater aber aus beruflichen Gründen keine Möglichkeit hat die Kinder ordentlich zu betreuen, sollte - zumindest das jüngere Kind- als Begleitperson mit zur Kur. Werden die Kosten für das Kind von einer Versicherung bzw. Beihilfe gezahlt?
Wenn Mutter und Kind gleich versichert wären, wäre es kein Problem, aber so versucht die eine Versicherung es auf die andere zu schieben.
Andersrum, wenn das Kind (8 Jahre) zur Kur müsste, würde bei gleichen Versicherungsvoraussetzungen jemand die Kosten für die Mutter übernehmen, wenn diese als Begleitperson mit soll?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 03.03.07, 00:31 Titel:
Hallo,
hier prallen zwei Systeme aufeinander. Private (+Beihilfe) und gesetzliche Versicherung.
Wenn die Vers.-Bedingungen der privaten KV der Mutter keine Leistungen für das Kind im Fall der Kur vorsehen, sehe ich nur eine Möglichkeit über die Haushaltshilfe im Bereich der gesetzl. Versicherung des Vaters.
Was sagt die GKV des Vaters dazu?
Frage 2:
Da die Kinder gesetzlich versichert sind, ist die KK des Vaters für die Bewilligung der Kosten für die Begleitperson (Mutter) zuständig. Dazu muß ein entsprechender Antrag gestellt werden. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträgern zahlen die privaten Krankenversicherungen grundsätzlich erstmal überhaupt keine Kuren. Für diese Leistungen muss der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung, wenn gewünscht, einen gesonderten Kurtarif abschliessen. Selbst wenn der Kurtarif in der PKV abgeschlossen wurde, zahlt diese immer noch nicht alle anfallenden Kosten, sondern meist nur einen Kostenzuschuss in Form eines pauschalen Tagessatzes. Im Einzelfall also am besten mal die Versicherungspolice nebst Bedingungen lesen und ggfs. bei der Versicherungsgesellschaft konkret nachfragen.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträgern zahlen die privaten Krankenversicherungen grundsätzlich erstmal überhaupt keine Kuren.
Die Mutter ist nur zu 30 % privat versichert. 70 % übernimmt die Beihilfe. Eine Kurtarif wurde auch abgeschlossen, aber wenn die Beihilfe die 70 % übernehmen würde, würde das schon ein großes Stück weiterhelfen.
Die GKV des Vaters würde eine Haushaltshilfe bezahlen, allerdings nur dann, wenn die Haushaltshilfe nicht aus der Verwandtschaft kommen würde. Das würde in dem Fall heißen, es müsste eine für die Kinder fremde Person ins Haus kommen. Man könnte jetzt sagen, die Mutter solle sich nicht so anstellen, in anderen Fällen wirds genauso gemacht, aber es wäre wirklich keine glückliche Lösung. Dazu kommt noch, daß der Vater Wechselschicht hat und die fremde Person dann auch nachts hier sein müsste.
Auf den Vorschlag,statt die Haushaltshilfe zu bezahlen, den gleichen Betrag für die Begleitung des Kindes zur Kur zu zahlen, ist die Versicherung nicht eingegangen.
Die GKV des Vaters würde eine Haushaltshilfe bezahlen, allerdings nur dann, wenn die Haushaltshilfe nicht aus der Verwandtschaft kommen würde. Das würde in dem Fall heißen, es müsste eine für die Kinder fremde Person ins Haus kommen.
Das ist doch gar nicht gesagt. Die Haushaltshilfe könnte dann ja auch eine Nachbarin sein die die Kinder kennen oder die Eltern von Freunden von den Kindern zu welchen die Kinder nach der Schule mit hingehen und dort bis zum Arbeitsende des Vaters mit betreut werden.
Im Übrigen ist es schon so, dass die Krankenkasse einen angemessenen Verdienstausfall und Fahrkosten von Verwandten bis zum 2. Grad übernehmen kann.
Aber es ist fast unmöglich eine bekannte Person zu finden, die ggfs. auch über Nacht bleiben kann. Es ist einfach sehr schwer es praktisch wirklich umzusetzen, und jedem dabei gerecht zu werden.
Es würde die ganze Sache wirklich sehr vereinfachen, wenn zumindest das jüngere Kind als Begleitperson mitfahren könnte. Wenn Mutter und Kind in der gleichen Versicherung wären, wäre es wahrscheinlich auch nicht so ein großes Problem.
gibt es denn für den Vater überhaupt keine Möglichkeit, während der dreiwöchigen Kur der Mutter drei Wochen Urlaub zu nehmen?
Andere Möglichkeit: Hätte der Vater denn nicht ggf. Anspruch auf eine Vater-Kind-Kur und könnte die Kinder mitnehmen? _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
Es geht ja mehr darum, daß die Mutter zur Kur soll, ob der Vater gleichzeitig auch Anspruch auf eine Vater-Kind-Kur hätte, weiß ich nicht.
Wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt die Kinder vernünftig unterzubringen, gibt es wohl nur noch die Möglichkeit, daß der Vater Urlaub nehmen muss.
Ich dachte nur, daß es vll. die Möglichkeit gibt, die Kosten für eine Begleitperson irgendwo geltend zu machen.
Ich weiß, z.B. das die LVA in solchen Sachen sehr sehr kulant war. Dort durfte die Mutter und das Geschwisterkind als Begleitperson mitfahren, weil das größere Kind zur Kur musste. Ich dachte, daß es so eine Möglichkeit auch gibt, wenn die Mutter zur Kur muss.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals LVA) hat als Rentenversicherungsträger ganz andere gesetzliche Grundlagen, nämlich das Sozialgesetzbuch VI.
Die PKV hat die Beiträge auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistungen kalkuliert. Das heißt, dass auch nur die tariflichen Leistungen ausgezahlt werden können, weil ansonsten empfindliche Beitragssteigerungen folgen würden.
Sehe das auch als Vorteil der PKV: die Leistungen, einmal vertraglich vereinbart, hat man zeitlebens garantiert (anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung). Und bezahlt wird eben nur das, was tariflich vereinbart wurde. _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
Leider kann die Beihilfe jederzeit, genau wie eine GKV, auch geändert werden. Ob die PKV die Kosten übernehmen oder nicht, wäre auch gar nicht sooo wichtig, wenn wenigstens die Beihilfe die 70 % übernehmen würde.
Wenn es denn wirklich keine Möglichkeit gibt, dann müssen wir eben einen anderen Weg suchen. Aber vorher wollte ich eben noch abklären, ob die Möglichkeit der Kostenübernahme für Begleitpersonen besteht.
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