Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.02.07, 16:01 Titel: festinstallierte dinge nach kündigung
guten tag
also wir bewürten eine gaststätte und haben einen pachtvertrag uns wurde nun gekündigt in unserem pachtvertrag steht das nach auflösung des pachtvertrages alle ´festinstallierten gegenstände eigentum des verpächters werden
nun meine frage was sind festinstallierte gegenstände also wenns nach mir geht ist alles was eingemauert oder verschweisst ist festinstalliert ich habe gehört das zb. in der wand verschraubte regale auch dazu zählen oder ein im boden an geschraubter zaun naja aber wenn ich die schrauben löse ist es nicht festinstalliert gibt es da eine regelung was wie eingestuft wird oder eine gesätzliche regelung ich suche nun schon seit 3 stunden im i-net nach einer regelung aber finde nichts wär sehr nett wenn man mir weiter helfen kann
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.