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Schwend unwirksam?

 
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Nr24
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 21:58    Titel: Schwend unwirksam? Antworten mit Zitat

Hallo,
Person A ist 17 jahre alt und hat neulich einen Brief von der Versicherung A bekommen. Dort hat Sie eine Bausparvertrag abgeschlossen und damals als "Erbe" die Mutter eingesatz wenn PErson A vor ablauf des bausparvertrages (7 jahre) sterben sollte.
Nun schriebt VErsicherung A, PErson A an und fragt ann ob sie den bausparvertrag immernoch haben will, wenn ja solle sie das NEU bestätigen da sie ja nun 18 wäre und damit der bauspar trotz unterschrift der mutter rechtsmässig unwirksam wäre.

Wenn nun Person A sich im August in einem Fitness Studio angemdldet hat. Sie unterschrieben hat und ihre mutter . Nun geht sie dort aber aufgrund streitigekeiten mit dem besitzer seit september nicht mehr hin. Nun sagte ihr der Finanzberater das sie auch diesen Vertrag sobald sie 18 ist sofort als ungültig erklären kann weil der besitzer mit dem erreichen der volljährigkeit vonn Person A (könnte ja ende märz gebuirstag haben) eine neue einstimmung haben müsste. Bis dahin wäre der vertrag trotz unterschrift der mutter usw. Schwebend unwirksam gewesen.

Was sagt ihr dazu?

Kann mir eineer sagen wo das steht? also § zb im BGB oder so..

Vielen dank im vorraus!!
Gruß
Person A ähhh Gruß der, der mit dem Fall natürlich ncihts zu tuen hat den der fall ist natürlich fiktiv


Zuletzt bearbeitet von Nr24 am 06.03.07, 22:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nr24,

bitte lies erstmal unsere Forenregel und ändere die Anfrage über 'edit'.

Danach geht bestimmt die Diskussion über den fiktiven Fall los. Winken
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Nr24
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

So nu schiesst mal bitte los^^
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J.A.
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vorab:

Ich bin kein Zivilrechtsexperte, aber hier müßte § 108 BGB greifen:

Zitat:
§ 108
Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.



Der Minderjährige schliesst Vertrag >>> Mutter unterschreibt (nach Aufforderung) = erteilt Genehmigung = Vertrag wirksam.

Es sei denn, die 2Wochenfrist wurde nicht eingehalten. Dann ist der Vertrag schwebend unwirksam, und kann nach § 108 III durch den inzwischen Volljährigen als unwirksam erklärt werden.

Wenn die Mutter beide Verträge gleich mit unterschrieben hat, dürften beide wirksam sein.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nach zwei Wochen Schweigen im Walde gilt die Zustimmung als verweigert.
Eine verweigerte Einwilligung bedeutet aber die endgültige Nichtigkeit des Vertrages. Cool

Ist aber irgendwann eine Zustimmung der Eltern erfolgt, muß meines Wissens keine erneute Zustimmung des Volljährigen erfolgen. Andernfalls wäre der Vertrag ja trotz Zustimmung auch wieder nur vorläufig wirksam.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Nr24
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

aber der springende punkt was ja auch der finanzberater von person a sagt, da ich 18 werde kann die mutter ja nicht mehr entscheiden was mit dem geld passiert. und da der vertrag auch nach dem 18ten noch läuft und ich da aber alleine entscheiden kann was abgeht müsste das studio von mir eine neue unterschrift haben.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Tja. Worauf stützt sich diese Meinung des Finanzberaters? Geschockt
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Person A hat das Recht, die Verträge zu kündigen. Unwirksam sind sie beide nicht.

Im Falle des Bausparvertrages könnte ich mir aber lebhaft vorstellen, dass A aus der Kündigung des Vertrages finanzielle Nachteile entstehen. In der Regel "lohnen" sich solche Verträge nur dann, wenn man sich bis zum Ende der Laufzeit brav an die Regeln hält. Vorzeitige Kündigungen lassen sich die meisten Kassen teuer bezahlen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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