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Grundsätzlich, das weiss ich auch aus eigener Erfahrung, kann man ein Versicherungsverhältnis bei einer GKV rückwirkend ändern. (Habe ich sogar mal den Zeitraum von nahezu 12 Monaten betreffend gemacht) Nun die eigentliche Frage: Ist eine Korrektur auch dann noch möglich, wenn die Mitgliedschaft beendet ist ?
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