Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Polizeilichesführungszeugnis nach §45 Abs. 2 JGG
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Polizeilichesführungszeugnis nach §45 Abs. 2 JGG

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sebastian1*987
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

wollte wissen ob nman einen eintrag in sein führungzeugnis bekommt wenn man vor ein paar jahren eine straftat begangen hat. ( z.B. Diebstahl) und sozialstunden abgeleistest hat?




MfG Sebastian

bitte antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht alles drin:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/index.html
_________________
Nomen est Omen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sebastian1*987
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

DANKE aber ich weißt nicht ob das jetzt mit dadrunter fällt oder nich. darf man denn hier paragrafen reinschreiben oder sowas. bin mir nämlich nich sicher
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jack-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Solange man sich sonst an die Forenregeln hält, sollte das Posten von Paragrafen kein Problem darstellen. Wäre in einem Rechtsforum ja auch eher suboptimal Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Erste Infos siehe Wikipedia unter: Bundeszentralregister oder auch Führungszeugnis Winken

Ausrufezeichen Hier gibt es zusätzliche Infos zum Bundeszentralregister. Winken

Eintragungen im Erziehungsregister (Siehe: §§ 59-64 Bundeszentralregistergesetz - BZRG) brauchen nicht offenbart zu werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Verfahrenseinstellung nach § 45(2) JGG kommt nicht ins Führungzeugnis und auch nicht ins Bundeszentralregister. Sie steht im Erziehungsregister (§§ 61, 63 BZRG) bis zum 24. Geburtstag.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Eine Verfahrenseinstellung nach § 45(2) JGG kommt nicht ins Führungzeugnis und auch nicht ins Bundeszentralregister. Sie steht im Erziehungsregister (§§ 61, 63 BZRG) bis zum 24. Geburtstag.
Dem stimme ich zu Winken - und als kleine Ergänzung halte ich den § 61 (Auskunft aus dem Erziehungsregister) für wichtig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sebastian1*987
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

hey ich bins wieder. danke für die ganzen antworten. find ich echt super. ABER : kann mir auch noch einer sagen wo ich das polizeiliche führungszeugnis ausgstellt bekomme.
hab jetzt schon mal nen paar leute gefragt und jeder sagt as anderes wie z.B. bei einwohnermelde amt der andere widerrum sagt mir bei der stadt und wieder andere sagen ich bekomme es bei der polizei ausgestellt.

Bitte um Antworten

MfG Sebastian 1*987
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 03.03.07, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zu
Zitat:
ABER : kann mir auch noch einer sagen wo ich das polizeiliche führungszeugnis ausgstellt bekomme.
Siehe hier Winken - oder Häufige Fragen von Antragstellern zum Führungszeugnis
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
sagt as anderes wie z.B. bei einwohnermelde amt der andere widerrum sagt mir bei der stadt


Ist beides richtig, da das EInwohnermeldeamt ja bei der "Stadt" (Kommune) angesiedelt ist.

Zitat:

wieder andere sagen ich bekomme es bei der polizei ausgestellt.



ist falsch.

Du mußt es beim Einwohnermeldeamt beantragen. Zugeschickt bekommst Du es dann aus Bonn, von der Dienststelle BZR des Generalbundesanwalts.

Und so sieht es aus:

http://www.ultraleichtflug.de/images/fuehrungszeugnis.jpg
(Falls es verschwommen angezeigt wird, 1mal auf Vergrößerung - Lupe+ klicken)
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Und so sieht es aus:


Im Idealfall... Winken
(In dem Fall hier - Diebstahl nach Jugendstrafrecht - sollte das aber der Fall sein)
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.