Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
sebastian1*987 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 13.02.07, 16:43 Titel: |
|
|
wollte wissen ob nman einen eintrag in sein führungzeugnis bekommt wenn man vor ein paar jahren eine straftat begangen hat. ( z.B. Diebstahl) und sozialstunden abgeleistest hat?
MfG Sebastian
bitte antworten |
|
Nach oben |
|
 |
Nörgler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 532
|
|
Nach oben |
|
 |
sebastian1*987 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 13.02.07, 19:05 Titel: |
|
|
DANKE aber ich weißt nicht ob das jetzt mit dadrunter fällt oder nich. darf man denn hier paragrafen reinschreiben oder sowas. bin mir nämlich nich sicher |
|
Nach oben |
|
 |
Jack- FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.08.2006 Beiträge: 88
|
Verfasst am: 14.02.07, 19:19 Titel: |
|
|
Solange man sich sonst an die Forenregeln hält, sollte das Posten von Paragrafen kein Problem darstellen. Wäre in einem Rechtsforum ja auch eher suboptimal  |
|
Nach oben |
|
 |
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
|
Nach oben |
|
 |
J.A. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 18.02.07, 12:08 Titel: |
|
|
Eine Verfahrenseinstellung nach § 45(2) JGG kommt nicht ins Führungzeugnis und auch nicht ins Bundeszentralregister. Sie steht im Erziehungsregister (§§ 61, 63 BZRG) bis zum 24. Geburtstag. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
|
Nach oben |
|
 |
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
Verfasst am: 18.02.07, 14:02 Titel: |
|
|
J.A. hat folgendes geschrieben:: | Eine Verfahrenseinstellung nach § 45(2) JGG kommt nicht ins Führungzeugnis und auch nicht ins Bundeszentralregister. Sie steht im Erziehungsregister (§§ 61, 63 BZRG) bis zum 24. Geburtstag. | Dem stimme ich zu - und als kleine Ergänzung halte ich den § 61 (Auskunft aus dem Erziehungsregister) für wichtig. |
|
Nach oben |
|
 |
sebastian1*987 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 02.03.07, 21:20 Titel: |
|
|
hey ich bins wieder. danke für die ganzen antworten. find ich echt super. ABER : kann mir auch noch einer sagen wo ich das polizeiliche führungszeugnis ausgstellt bekomme.
hab jetzt schon mal nen paar leute gefragt und jeder sagt as anderes wie z.B. bei einwohnermelde amt der andere widerrum sagt mir bei der stadt und wieder andere sagen ich bekomme es bei der polizei ausgestellt.
Bitte um Antworten
MfG Sebastian 1*987 |
|
Nach oben |
|
 |
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
|
Nach oben |
|
 |
J.A. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 04.03.07, 00:45 Titel: |
|
|
Zitat: | sagt as anderes wie z.B. bei einwohnermelde amt der andere widerrum sagt mir bei der stadt |
Ist beides richtig, da das EInwohnermeldeamt ja bei der "Stadt" (Kommune) angesiedelt ist.
Zitat: |
wieder andere sagen ich bekomme es bei der polizei ausgestellt. |
ist falsch.
Du mußt es beim Einwohnermeldeamt beantragen. Zugeschickt bekommst Du es dann aus Bonn, von der Dienststelle BZR des Generalbundesanwalts.
Und so sieht es aus:
http://www.ultraleichtflug.de/images/fuehrungszeugnis.jpg
(Falls es verschwommen angezeigt wird, 1mal auf Vergrößerung - Lupe+ klicken) _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
|
Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 04.03.07, 01:05 Titel: |
|
|
J.A. hat folgendes geschrieben:: | Und so sieht es aus: |
Im Idealfall...
(In dem Fall hier - Diebstahl nach Jugendstrafrecht - sollte das aber der Fall sein) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
Nach oben |
|
 |
|