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Ist Sex mit virtuellen Kindern strafbar?
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Schwerer Junge
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Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 155
Wohnort: Lauenburg

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Die weiblichen Figuren auch? Oder gibt es da gar keine? *mich-jetzt-mal-als-völlig-ahnungslos-oute*



Theoretisch könnten die weiblichen Figuren einen tragen, ja. Mit den Augen rollen
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Wintermute*
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::

Mit den Augen rollen Geschockt Welche Art von "wissenschaftlichem Erweis" schwebt Ihnen hier vor? Dr. Mengele-Hyde bestimme bei einer ausgewählten Gruppe von Kinder-Vergewaltigern über einen bestimmten Zeitraum hinweg die Häufigkeit des Verbrechens. Anschließend würden diese Kinder-Vergewaltiger aufgefordert, bei "Second Life" mitzuspielen, und die Auswirkung auf die Häufigkeit des Verbrechens würde mit statistischen Methoden streng wissenschaftlich untersucht.

Finde ich reichlich menschenverachtend, diese Vorstellung.



Nein, wissenschaftliche Untersuchungen zur Entstehung von Kriminalität sehen natürlich anders aus. Winken

Wenn ich wissenschaftlich untersuchen will, warum jemand zum Mörder wird, mache ich ja schließlich auch keine Versuchsanordnung, bei der die Probanden in der Kindheit vom Forschungspersonal gequält und misshandelt werden, um zu schauen, ob diese Kinder dann später Mörder werden.

Es ist vielmehr so, dass einige bereits gefasste Mörder daraufhin wissenschaftlich untersucht werden, welche biographischen, biologischen, sozialen, psychologischen Faktoren dazu geführt haben, dass der Mensch zum Mörder geworden ist.
Ebenso wird wissenschaftlich untersucht, ob ein bestimmter Faktor, den man bereits in Verdacht hat, entsprechende Tendenzen zu fördern, dies tatsächlich tut. So wird z.B. längst wissenschaftlich untersucht, ob Gewaltvideos tatsächlich die Hemmschwelle für echte, eigene Gewalt- und Tötungsdelikte senken.

In bezug auf die Vermutung/Befürchtung, dass virtuelle Kinderpornographie die Hemmschwelle für einen tatsächlichen Missbrauch echter Kinder herabsetzen könnte, könnte eine wissenschaftliche Untersuchung z.B. so aussehen:

Man könnte z.B. überprüfen, ob nach dem Konsum von virtueller Kinderpornographie auch solche Menschen Kinder missbrauchen, die die anderen, typischen Merkmale eines Kindesmissbrauchers nicht oder nicht so stark aufweisen. Ob also auch solche Menschen anfangen, Kinder zu missbrauchen, die eine andere Vita und andere Persönlichkeitsstrukturen aufweisen, als das für Kindesmissbraucher ansonsten typisch ist.

Oder ob zumindest verstärkt auch Menschen tatsächlichen Missbrauch begehen, die ansonsten trotz einer entsprechenden Vita und Persönlichkeitsstruktur typischerweise trotzdem regelmäßig eher strafrechtlich unauffällig bleiben, da andere, gegensteuernde Faktoren vorhanden sind.

Falls derartige virtuelle Kinderpornographie tatsächlich in größerem Umfang existiert und genutzt wird (so wie z.B. Gewaltvideos), könnte man natürlich auch in gewissen Grenzen untersuchen, ob es dadurch zu einem entsprechenden Anstieg der festgestellten Kindesmissbräuche gekommen ist.
(In Grenzen deshalb, weil ein gemessener Anstieg von Kriminalität immer von vielen, verschiedenen Faktoren abhängt.)

Es ist also wirklich nicht vollkommen abwegig oder gar absurd, hier nach einem wissenschaftlichen Nachweis zu fragen. Winken
Allerdings ist auch klar, dass es so einen Nachweis noch einige Zeit nicht geben wird. Geht ja nicht von jetzt auf gleich.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

@windalf,

Wir diskutieren hier fleißig darüber, ob im Rahmen von Onlinespielen etwas verboten werden muss. Ich verstehe aber § 184d StGB so, dass auch "virtuelle" Kinderpornos bereits verboten sind. Würden Sie denn umgekehrt eine Änderung dieser Vorschrift dahingehend befürworten, dass kinderpornographische Schriften erlaubt werden sollen, solange sie ihm Rahmen von Onlinevideospielen entstehen? Für einen solchen Ausnahmetatbestand fallen mir keine überzeugenden Argumente ein.

[/quote]
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine weitverbreitete Meinung ist sogar, demnächst würden dann logischerweise "Killerspiel"-Spieler wegen Mordes eingeknastet.


Dieser Vergleich ist ziemlich schief. Wenn die Verbreitung und der Besitz von Darstellungen von Morden strafbar wäre, dann würden die Killerspieler eventuell dafür "eingekastet," sie würden aber nicht Mördern gleichgestellt.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ich verstehe aber § 184d StGB so, dass auch "virtuelle" Kinderpornos bereits verboten sind. Würden Sie denn umgekehrt eine Änderung dieser Vorschrift dahingehend befürworten, dass kinderpornographische Schriften erlaubt werden sollen, solange sie ihm Rahmen von Onlinevideospielen entstehen? Für einen solchen Ausnahmetatbestand fallen mir keine überzeugenden Argumente ein.

Ja ich bin prinzipiell dagegen, dass "gespielte Straftaten" strafbewährt sind unabhängig vom "Perversionsgrad"... (mit gespielt meine ich nicht vor der Polizei mit ner Tüte Mehl Dealer zu spielen, sondern virtuell gespielte Straftaten)

Mein Argument ist, wenn eine virtuell gespielte Straftat strafbewehrt sein sollte, dann sollen es konsequenter Weise auch alle sein. Das Ergebnis meiner Überlegungen gefällt mir nicht daher bin ich dagegen. (Was ja aktuell noch erlaubt ist Winken )
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 00:39    Titel: Cybersex, Jugendschutz und Co Antworten mit Zitat

In sat.1 habe ich folgenden Beitrag gesehen: Cybersex, Jugendschutz und Co

Folgende Äußerung fand ich sehr interessant
Zitat:
Prof. Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten, würde hier gerne den Hersteller in die Haftung nehmen. Doch der kommt aus den USA – für ihn gilt amerikanisches Recht.

Wolf-Dieter Ring, KJM-Vorsitzender: „Virtuelle Kinderpornographie ist nach deutschem Recht unzulässig. In den Vereinigten Staaten gilt noch eine Entscheidung aus dem Jahre 2002 durch den Supreme Court, das Oberste Gericht, die ausdrücklich virtuelle Kinderpornographie unter die Freiheitsgarantien der amerikanischen Verfassung stellt.
Da ist jetzt Bewegung im Gange, da gibt es neue Entwicklungen in Amerika hier. Wenn dann eine einhellige Auffassung existiert, dann denke ich, wird man auch in Amerika das bekämpfen. Ich denke das ist auch dringend notwendig.

Denn virtuelle Kinderpornographie ist immer – und immer wieder stellen wir das fest, die Vorstufe zum realen Missbrauch und deswegen ist es so wichtig, das zu bekämpfen.
Cybersex ist natürlich nur eine der vielen Seiten von Second Life. Michael Trier prognostiziert dem Online-Spiel jedoch trotz momentanem Hype keine goldene Zukunft: Michael Trier:
„Wer abenteuerlustig ist und einfach mal wirklich sehen möchte, wie ne Parallelwelt - ne Parallelwelt im Computer - aussehen kann, wie die funktionieren kann, der kann sicherlich mal reinschauen. Ich glaube, dass die meisten Menschen sehr schnell von dieser Welt enttäuscht sein werden und nicht wieder zurückkehren werden.“
Ein Spiel im herkömmlichen Sinne ist Second Life also mit Sicherheit nicht.

Wer die Zeit hat, kann über Avatare in die virtuelle Welt abtauchen und so herausfinden, was das zweite Leben zu bieten hat. Eltern müssen aber auf jeden Fall aufpassen, denn der Zugang zu pornographischem Material ist hier nur einen Klick entfernt.

Ein Spiel im herkömmlichen Sinne ist Second Life also mit Sicherheit nicht.
Quelle: http://www.planetopia.de/archiv/2007/p_online/03_13/34_text.html

Filmbeitrag siehe: Die Schattenseiten des Virtuellen Doppellebens
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

In den Vereinigten Staaten gilt noch eine Entscheidung aus dem Jahre 2002 durch den Supreme Court, das Oberste Gericht, die ausdrücklich virtuelle Kinderpornographie unter die Freiheitsgarantien der amerikanischen Verfassung stellt.

Das finde ich richtig und gut. Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt mal bei Second Life in einer fragwürdigen Szene aus Prinzip mitzuspielen und mich dann selbst anzuzeigen. Hab das mit meiner Freundin diskutiert und die ist gleich an die Decke gegangen das machst du gefälligst nicht usw...

Mich würde ja mal interessieren was denn unsere Gerichte machen würden, wenn das z.B. alle freiheitsliebenden FDP-Wähler konsequent durchziehen würden. Sperren die die dann alle ein und verzichten auf die Steuereinnahmen? Kann ich mir nicht vorstellen... Es müsten sich einfach nur mal genug Leute finden die das gemeinsam medienwirksam durchziehen

Im Gefängnis kann ich mich dann ja mit meinen Mitinsassen unterhalten

Und weswegen sitzt du hier drin. Mord, Raub, Vergewaltigung, Finanzbetrug und du: Ach so ich habe nur gerne Computerspiele gespielt aber keiner Fliege was zu leide getan...

Erhöht die Steuern, führt Onlinedurchsuchungen durcht. Baut mir Biometrie in den Pass, hört mein Telefon ab usw...

Es gibt ja echt wenig was mich total auf die Palme bringt und wenig wo ich sage ich wäre lieber nicht Deutscher und will in einem anderen Land leben aber virtuell gespielte Straftaten zur Straftat zu erklären ist aus meiner Sicht ein Gipfel der Frechheit. Womöglich darf man demnächst nicht mal mehr "straffrei denken", wenn die Technik mal ein lesen der Gedanken ermöglichen sollte...

Wir sollten mal nicht vergessen, dass Freiheit ein extrem hohes Gut ist, dass es zu Verteidigen gibt, sonst bleibt ganz schnell nichts mehr übrig für das es sich zu Leben lohnt....
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
...
Wir sollten mal nicht vergessen, dass Freiheit ein extrem hohes Gut ist, dass es zu Verteidigen gibt, sonst bleibt ganz schnell nichts mehr übrig für das es sich zu Leben lohnt....
Ich bin auch für die Freiheit. Sowohl für die eigene, als auch für die der anderen Menschen. Und hier stößt die eigene Freiheit an ihre Grenzen. Und es geht dabei nicht mehr um die Frage der Pommes, sondern darum, ob Kinder und Jugendliche ein Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung haben.

Ich bin mit dieser Bestimmung unseres Grundgesetzes vollkommen einverstanden
Zitat:
Artikel 2 (Persönliche Freiheit)

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
Aber auch hier ist nicht von grenzenloser Freiheit die Rede. Es ist Aufgabe des Staates Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen.

In dem Filmbeitrag von Planetopia wird auch der Grund für ein Verbot/Einschränkung genannt
Zitat:
Immer öfter stößt man hier auf Glücksspiele und nacktes Cyber-Fleisch. Wenn man nach Sex in Second Life sucht, findet man zahlreiche Inseln, auf denen es nur um das eine geht. Michael Trier: „Sie sehen sich damit konfrontiert, dass jede Schmuddelecke, die es in der wirklichen Welt gibt, dort ausgelebt wird und man versucht dort Geld einfach zu generieren und zwar auf sehr unappetitliche Art und Weise.“
Quelle: http://www.planetopia.de/archiv/2007/p_online/03_13/33_text.html
und weiter
Zitat:
Wenn Erwachsene in die Cybersex-Bereiche von Second Life abtauchen, wissen sie was sie tun. Brenzlig wird die Sache dadurch, dass auch Kindern diese Sexwelten zugänglich sind. Eine Altersprüfung findet nicht statt. Selbst wenn der Spieler mitteilt, dass er minderjährig ist, kann er hier Sex haben. Doch nicht nur das: Avatare können nämlich den Körper eines Kindes annehmen.
Und sich zum Sex mit anderen Avataren zur Verfügung stellen. Beim virtuellen Sex macht man sich in Deutschland strafbar, weil man Veranstalter einer pornographischen Darbietung wird, die sich Minderjährige übers Netz anschauen können.
Quelle: http://www.planetopia.de/archiv/2007/p_online/03_13/34_text.html

Die Aspekte bezüglich der Pädophilie und des möglichen realen Kindesmißbrauch wurden schon weiter oben diskutiert. Ein Vorschlag, nämlich daß keine kindlichen Avatare für sexuelle Handlungen geschaffen werden können, ist angesprochen worden.

Der neue Aspekt ergibt sich aus dem Filmbeitrag. Eine Alterskontrolle bezüglich des Sexbereiches von Second Live findet nicht statt. Dies sollte aber schnellsten erfolgen.

Ich hoffe nur, daß der Kinder- und Jugendschutz in das Freiheitskonzept von windalf paßt.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ich bin auch für die Freiheit. Sowohl für die eigene, als auch für die der anderen Menschen. Und hier stößt die eigene Freiheit an ihre Grenzen. Und es geht dabei nicht mehr um die Frage der Pommes, sondern darum, ob Kinder und Jugendliche ein Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung haben.

Bin ich ja prinzipiell bei dir aber es schadet zunächst niemanden, wenn man virtuelle Kinderpornospiele spielt....

Zitat:

Aber auch hier ist nicht von grenzenloser Freiheit die Rede. Es ist Aufgabe des Staates Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen.

Bin ich ja auch bei dir. Aber s.o.

Das ganze hat was von "verbietet Brot" weil fast jeder Mörder 24h zuvor Brot konsumiert hat usw...

Ein kausaler Zusammenhang zwischen Anstieg von missbrauchten Kindern durch virtuelle Kinderpornographie kann wohl ebensowenig belegt werden wie ein Rückgang (man könnte ja auch umgekehrt argumentieren, dass die "Kranken" nun ihre "Lust" an den virtuellen Avataren auslassen und die Kinder in der Praxis weniger belästigt werden, als ohne) und selbst wenn wäre ich dagegen es unter Strafe zu stellen...

Und zum Thema Kinder werden mit Sex konfrontiert kann ich nur lachen. Kinder werden doch viel früher mit Gewalt an sich konfrontiert. Was soll da an Sex schlimmer sein. So lange es da diese Doppelmoral gibt sehe ich nicht warum es schlimm sein sollte, wenn ein Kind auch als Minderjähriger Sex im Fernsehen und PC konsumiert...

Zitat:

Die Aspekte bezüglich der Pädophilie und des möglichen realen Kindesmißbrauch wurden schon weiter oben diskutiert. Ein Vorschlag, nämlich daß keine kindlichen Avatare für sexuelle Handlungen geschaffen werden können, ist angesprochen worden.

Es gibt doch viele Männer und Frauen die sehen mit 18 noch aus wie 13.. Die dürfen dann in der Realität Pornos drehen und schauen aber eine 18 jähriger Avatar der wie 13 aussieht ist dann auf einmal strafbar. Ist doch einfach nicht weniger krank als die Pädophilen, wenn man eine virtuelle Tat schon früher bestraft als eine aus der Realität
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Wintermute*
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::

Es gibt ja echt wenig was mich total auf die Palme bringt und wenig wo ich sage ich wäre lieber nicht Deutscher und will in einem anderen Land leben aber virtuell gespielte Straftaten zur Straftat zu erklären ist aus meiner Sicht ein Gipfel der Frechheit. Womöglich darf man demnächst nicht mal mehr "straffrei denken", wenn die Technik mal ein lesen der Gedanken ermöglichen sollte...

Wir sollten mal nicht vergessen, dass Freiheit ein extrem hohes Gut ist, dass es zu Verteidigen gibt, sonst bleibt ganz schnell nichts mehr übrig für das es sich zu Leben lohnt....



Volle Zustimmung!

Das Problem ist, dass man bei allem Abscheu, den man einer Tat wie Kindesmissbrauch entgegen bringt, trotzdem nicht vergessen darf, wie und wann die Keule Strafrecht nur eingesetzt werden darf.

Ich will hier jetzt keine strafrechtstheoretische Vorlesung halten, aber eins muss schon klar sein: Strafrecht darf in einem liberalen Rechtsstaat grundsätzlich eigentlich nur eingesetzt werden, wenn es um massive Rechtsgutsverletzungen geht. Für alles andere gibt es das Zivilrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht etc.

Bereits im strafrechtlichen Grenzbereich befindet man sich mit der Strafbarkeit einer versuchten Tat, weswegen die Versuchsstrafbarkeit in der Regel auch nur bei besonders schwerwiegenden Delikten gegeben ist.

Ebenfalls im- höchst umstrittenen! - Grenzbereich befindet man sich, wenn man reine Gefährdungsdelikte unter Strafe stellt. Wenn man also bereits bestraft, dass jemand die Gefahr einer Rechtsgutsverletzung schafft.

Seit einiger Zeit besteht nun leider die sehr, sehr bedenkliche Tendenz, den Strafrechtsschutz immer weiter und weiter auszudehnen. Dazu wird die Strafbarkeit immer weiter vorverlagert und in den Bereich von rein abstrakten Gefährdungen ausgeweitet.

Der Zeitpunkt der Strafbarkeit wird immer weiter vorverlagert, indem bereits reine Vorbereitungshandlungen, die noch weit vor dem Eintritt ins Versuchsstadium liegen, unter Strafe gestellt werden. Bloße Gespräche, die eine kriminelle Tat zum Gegenstand haben, können in gewissen Bereichen bereits strafbar sein.

Gleichzeitig wird der Bereich der reinen Gefährdungsdelikte immer weiter ausgedehnt. Ständig werden neue geschaffen. Dabei kommt es noch nicht mal immer darauf an, dass eine bestimmte Person oder Sache konkret gefährdet war. Nee, bereits die abstrakte Möglichkeit einer Gefährdung reicht aus.

Das Problem dabei ist, dass bei solchen Aufweichungstentendenzen tatsächlich irgendwann mal praktisch alles strafbar sein kann. Das heißt, praktische jede Handlung lässt sich unter irgendeinen Straftatbestand subsumieren, wenn jemand das tun möchte. Ein solches Szenario ist leider gar nicht mehr so weit entfernt, wie man meinen möchte.

Deshalb sollte man sich ganz energisch gegen solche Aufweichungstentenzen verwahren. Je weiter diese gehen, desto größer ist nämlich die Gefahr, dass eine ziemlich normale Handlung eines ganz braven Normalbürgers auf einmal strafbar ist, weil zwar nix passiert ist, aber vielleicht und eventuell bei ungünstigen Bedingungen zufälligerweise ja was hätte passieren können.

Jetzt ist es natürlich so, dass es eine Menge Handlungen gibt, die man nicht haben möchte, die aber nicht zu einer Rechtsgutsverletzung geführt haben.
Man möchte z.B. nicht, dass Leute beim Abbiegen nicht blinken oder bei rot über die Ampel fahren. Das ist nämlich sehr gefährlich und kann leicht zu Unfällen führen. Aber auch da braucht man kein Strafrecht. Es reicht, das als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Obwohl es sich um eine Handlung handelt, die grundsätzlich ziemlich gefährlich ist. Erst, wenn tatsächlich was passiert ist und durch die Handlung Menschen verletzt worden sind, greift auch hier das Strafrecht.

Wenn jetzt gesagt wird, dass die virtuelle Darstellung von Sex mit Kindern eventuell dazu führen könnte, dass Hemmschwellen herabgesetzt werden und in der Folge dadurch eventuell mehr Kinder tatsächlich missbraucht werden könnten, dann ist das an und für sich etwas, dem man in einem liberalen Rechtsstaat nicht mit strafrechtlichen Mitteln begegnen kann.

Denn beim Anbieten oder Konsumieren von rein virtueller Kinderpornographie wird natürlich kein Rechtsgut verletzt, klar. Es wird aber noch nicht mal eins konkret gefährdet. Aber noch mehr: Man ist sich ja noch nicht mal über die Wahrscheinlichkeit einer rein abstrakten Gefährdungsmöglichkeit sicher! Das heißt, man kann noch nicht mal mit einiger Sicherheit sagen, dass so eine Handlung grundsätzlich und regelmäßig (also nicht nur in seltenen Einzelfällen) zumindest rein abstrakt gefährlich ist.

Strafrechtsschutz wird hier also nicht nur vorverlagert, sondern vorvorvorvorverlagert. Und das lässt sich mit einem liberalen Rechtsstaat eigentlich definitiv nicht vereinbaren. (Was aber leider nichts daran ändert, dass wir solche Straftatbestände trotzdem haben und auch die rein virtuelle Kinderpornographie bereits strafbar sein dürfte.)

Jeder, der jetzt meint, pfffft, ich sch#### doch auf einen liberalen Rechtsstaat, ich will lieber absolute Sicherheit, der sollte sich vor Augen halten, dass absolute Sicherheit nicht zu haben ist. Und zwar deswegen nicht, weil man sich durch absoluten Strafrechtsschutz das Risiko einhandelt, selbst zum Straftäter zu werden. Zum Beispiel durch die reine Vorbereitung einer Handlung, die eventuell und vielleicht möglicherweise in Einzelfällen geeignet sein könnte, irgendwas zu gefährden.
Man tauscht dann also lediglich eine Unsicherheit gegen eine andere ein.

Das heißt, das stimmt noch nicht mal. Denn dass etwas unter Strafe gestellt ist, bedeutet ja nun leider nicht, dass es nicht mehr passiert. Gerade im Bereich von eher zwanghaftem Handeln wie Kindesmissbrauch wäre es ja geradezu fahrlässig naiv, wenn man glauben würde, dass Verbote irgendwas daran ändern können, dass ein Mensch zum Täter wird.
Das bedeutet, dass man also nicht nur eine Unsicherheit durch eine andere eintauscht, sondern sich zusätzlich zur einen Unsicherheit auch noch eine andere einhandelt.

Mist, das war jetzt doch eine straftheoretische Vorlesung. Sorry. Hoffentlich ist es trotzdem noch einigermaßen lesbar.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wintermute* hat folgendes geschrieben::

Deshalb sollte man sich ganz energisch gegen solche Aufweichungstentenzen verwahren. Je weiter diese gehen, desto größer ist nämlich die Gefahr, dass eine ziemlich normale Handlung eines ganz braven Normalbürgers auf einmal strafbar ist, weil zwar nix passiert ist, aber vielleicht und eventuell bei ungünstigen Bedingungen zufälligerweise ja was hätte passieren können.


Eigentlich ist das aber doch keine neue Diskussion. Es gab schon immer die Vermutung eines Zusammenhangs bzw. Nichtzusammenhangs mit der Freigabe der Pornografie und Vergewaltigungstaten (siehe z.B. hier --> www.psychosoziale-gesundheit.net/psychiatrie/medien_pornographie.html unter Fördert Pornografie deviante Sexualpraktiken? oder auch hier --> www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=379&ausgabe=199908 )
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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fhilgers
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Soo dann muss und will ich meinen Senf auch mal dazugeben.

@Schwerer Junge: Bist du nebeher Reporter? Denn genau so einen gelinden gesgaten Blödsinn geben diese auch ab nach kurzer Spielzeit. DAs Second Life rein von der Programmierung bei weitem nicht gut ist, ist denke ich eigentlich jedem der es kennt klar.
Zum Them Perverse und Events, also ich weiss ja nicht aber du hast wohl scheinbar explizit danach gesucht, nach solchen Events, bin nun schn fast 1 Jahr in Second Life dabei, und sicherlich, der FAktor Sex und auch Fetish ist dort stark verbreitet, da stimme ich dir soweit zu, aber wo liegt da die STraftat oder das verwerfliche?
Second Life hat weit mehr zu bieten als Sex oder Bondage oder andere Fetische, nur dazu müsstest du mal bisschen mehr tun, als dir das spiel mal ne stunde anzugucken und dir das mal unvoreingenommen anschauen und das vielleicht auch mal paar tage lang.

Und zum Thema Penise kaufen um sex zu haben, sorry das ist Blödsinn, die dafür notwendigen Animationen sind auch sp nutzbar, ok über die dann komische Optik brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Aber Second Life ist eben kein WoW sondern ein Spiel das vom User ausgebaut wird, und wenn nunmal seitens der Spieler eine Nachfrage nach virtuellen Penisen besteht, dann macht die halt ein User und verdient sich damit bischen Geld, aber auch da wieder, wo ist das verwerflich?


Und nun zum Rest, Die frage die derzeit ja gilt, ist nicht die moralische, sondern die rechtliche, und da dürfte es wohl kaum rechtlich haltbar sein, Erwachsenen ein vrituelles Spiel zu zensieren indem sie ein Rollenspiel spielen. Moralisch mag dort einiges verwerflich sein, aber strafrechtlich wohl kaum relevant, da dort weder echte Kinder direkt oder indirekt geschädigt werden, noch reele Pornographie verbreitet oder erstellt wird.

Und mal ernsthaft, die Argumentation , das solche virtuellen Handlungen die Menschen dahingehend bestärken könnten das reel auch zu tun, ist wohl ziemlich haltlos, und scheint mir eher das typische derzeit gültige Argument zu sein, wenn etwas aus dem BEreich internet oder Spiele allgemein verboten werden soll.

Ich habe bisher weder eine haltbare Studie gesehen die die "killerspiele" in direktem Zusammenhang zu Amokläufern bringt, noch eine die das virtuelle Ausüben von sexuellen HAndlungen in Bezug zu Vergewaltigungen bringt.
Das es immer das Risiko gibt das sich jemand von einer Vrituellen handlung zu einer Realen Straftat verleiten lässt denke ich ist schon klar, aber, sollen demnächst dann Rennspiele verboten werden, weil es könnte ja jemand danach mit 250 durch die innenstadt fahren wollen?

Insbesondere im Bezug auf die Killerspieledisskussion erscheint es mir derzeit eher, das den Eltern die Erziehung ihrer kinder immer weiter erleichtert werden soll, und dies auch in der hinsicht das die Eltern für nichts mehr Verantwortung übernehmen müssen.

Wenn ich wie hier in einem anderen Thread lese, das jemand seine 10 jährige Tochter in einem MMOG anmeldet und diese das alleine spielen darf, oder ich sehe, das eltern ihrem 6 jährigen Sohn einen indizierten Ego shooter schenken, dann stelle ich mri die Frage wieso da nicht mal angesetzt wird und den Eltern Auflagen gemacht werden.

Wieso sollen die Erwachsenen User des Mediums Internet und der Spieleindustrie darunter leiden, das einige Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern? Wieso wird den Eltern da nicht dann die Schuld die meiner meinung nach bei den Eltern liegt auch angelastet? Denn wer wenn nicht die Eltern und das familiäre Umfeld können prüfen welche Spiele das Kind spielt, oder was es im Internet macht?

Interessant in diese Zusammenhang ist auch, die vor kurzem gesendete Reportage, wobei eine 13 jährige sich darüber ganz traurig äusserte sie seie in einem Chatprogramm dazu gezwungen worden sich anzusehen wie sich jemand vor ihr befriedigt habe, na da stelle ich mir eher die Frage wo war da der Zwang? Mit 13 jahren sollte man wohl in der lage sein einen Chat zu schliessen oder aber den Computer notfalls herunterzufahren. Aber auch da vermute ich persönlich eher, das besagtes Kind von den Eltern erwischt wurde und dann schnell eine Ausrede brauchte.

Tatsache ist, das aber durch solche teilweise absichtlichen FAlsch und Fehlinformationen und durch solche hochgepuschten Selbstverschuldeten Aktionen das Medium Internet sowie alle User die sich diesem Medium bedienen und dies nicht nur um mal gerade einige informationen einzusehen, sondern auch zum spielen autoamtisch als Perverse abgestemmpelt werden.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Ja ich bin prinzipiell dagegen, dass "gespielte Straftaten" strafbewährt sind unabhängig vom "Perversionsgrad"...


Es geht hier aber nicht um "gespielte Straftaten." Es ist eine echte, keine gespielte Straftat, Geschlechtsverkehr mit Kindern darzustellen. Unabhängig davon, dass das noch ganz andere Tatbestände erfüllen würde, wenn es nicht nur gespielt wäre.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Es geht hier aber nicht um "gespielte Straftaten." Es ist eine echte, keine gespielte Straftat, Geschlechtsverkehr mit Kindern darzustellen. Unabhängig davon, dass das noch ganz andere Tatbestände erfüllen würde, wenn es nicht nur gespielt wäre.

Spitzfindig kann ich auch Winken

Ja aber die Frage die ich aufwarf ist ja unter anderem. Was ist ein Kind? U18? Dann folgt doch daraus ich muss nur sagen der Avatar soll 18 sein und dann ist es legal?

Umgekehrt müsste man sonst im richtigen Leben definieren, dass auch nur Leute die wie 18 aussehen Pornodarsteller sein dürfen...

Wer also mit seinem von den meisten Leuten als gefühlt kindlich aussehenden Avatar mit "ner 13 über dem Kopf" rumläuft und poppt gehört in den Bau. Derjenige der sich den gleichen Avatar mit ner 18 bastelt nicht. Na Prost...
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Spitzfindig kann ich auch


Diese Spitzfindigkeit muss sein, damit sich nicht jemand hinstellt und sagt: "ja, dann kann man ja auch virtuelle Morde wie echte Morde bestrafen."

Zitat:
Ja aber die Frage die ich aufwarf ist ja unter anderem. Was ist ein Kind? U18? Dann folgt doch daraus ich muss nur sagen der Avatar soll 18 sein und dann ist es legal?


Ja.

Zitat:
Umgekehrt müsste man sonst im richtigen Leben definieren, dass auch nur Leute die wie 18 aussehen Pornodarsteller sein dürfen...


Ja. (Und welcher volljährige sieht denn so aus, als sei er keine 14 Jahre alt?)

Zitat:
Wer also mit seinem von den meisten Leuten als gefühlt kindlich aussehenden Avatar mit "ner 13 über dem Kopf" rumläuft und poppt gehört in den Bau.


In den Bau sicher nicht. Und wie ernst das bei uns genommen wird weiß ich auch nicht. Ich kenne nur den Tatbestand. Und der wäre zunächst einmal anwendbar.

Zitat:
Derjenige der sich den gleichen Avatar mit ner 18 bastelt nicht.


Doch, wenn der Avatar dann trotzdem wie ein Kind aussieht.

Zitat:
Na Prost...


Für mich gibt es gewichtigere Probleme.
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