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Onlinerechtsberatung

 
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WeUNoKuUk
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:30    Titel: Onlinerechtsberatung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe auf einer Online-Rechtsberatungsseite einen Fall geschildert, und um Beratung gebeten. Der Online-Rechtsberater verspricht eine Beratung innerhalb von 24 Stunden, ansonsten eine Mail mit Benachrichtigung des späteren Termins.
Ich habe erst nach 6 Tagen die Beratung bekommen, ohne vorher über den verspäteten Termin benachrichtigt zu werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon andere Auskünfte eingeholt und bin nicht bereit, die Rechnung zu bezahlen.

Bei dem Online-Formular gab es keine Möglichkeit die AGB's zu akzeptieren, bzw. abzulehnen. Ist dann überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?

Mit freundlichem Gruß

eine arme Schülerin
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 15:22    Titel: Re: Onlinerechtsberatung Antworten mit Zitat

Wenn er eine Antwort binnen 24 Stunden verspricht und du den Nachweis hast, dass er erst Tage später geantwortet hat, dann hat er mal nur bedingt Anspruch auf sein Honorar.

Wenn du noch minderjährig bist und der Betrag über dein Taschengeld hinaus geht, kann er allerdings gar nichts ohne Zustimmung deiner Eltern verlangen.

Gruß
Peter
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WeUNoKuUk
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 18:36    Titel: Re: Onlinerechtsberatung Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Minderjährig bin ich leider gerade so nicht mehr. Der 24 Stunden Benachrichtigungsdienst war tatsächlich versprochen, nur weiß ich jetzt eben leider nicht, an wen ich mich wenden kann in diesem Fall.
Haben sie vielleicht noch einige Ratschläge für mich?

Mit freundlichem Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 18:57    Titel: Re: Onlinerechtsberatung Antworten mit Zitat

Haben Sie denn schon mal direkt den betroffenen Online-Rechtsberater gerügt? Wie war die Reaktion?
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 11:17    Titel: Re: Onlinerechtsberatung Antworten mit Zitat

Wenn keine AGB zum Bestätigen gewesen sind, das Versprechen binnen 24 Stunden zu antworten nicht eingehalten wurde und nachweislich die Antwort erst sechs Tage später kam, meine ich, bin ich nicht zahlungspflichtig.

Beispielsweise könnte eine Antwort mehrere Tage später nutzlos für den Fragenden sein und somit wertlos.

Gruß
Peter
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