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Vollstreckungskosten und Schuldbeitritt

 
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 14:31    Titel: Vollstreckungskosten und Schuldbeitritt Antworten mit Zitat

Mich interessiert folgender Sachverhalt (ich bin mir nicht sicher, inwiefern er hier richtig ist. Im Bedarfsfall bitte ins Inkassorecht verschieben. Danke!):

Gegen Schuldner S wird erfolglos vollstreckt. Schließlich erwirkt Gläubiger G eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Form einer Kontopfändung. Betroffen ist das Geschäftskonto des S.
Nun setzt sich die Ehefrau des S (E) mit G in Verbindung und bittet um Ruhendstellung gegen eine Ratenvereinbarung.
G akzeptiert unter der Voraussetzung, dass E den Schuldbeitritt erklärt.
Dies geschieht in der Folgezeit auch.
Nun bleibt die Ratenzahlung aus und G möchte einen Mahnbescheid gegen E erwirken, da sich die Titulierung seinerzeit nur auf S beschränkte.

Die Fragen, die sich mir dabei stellen, sind folgende:

Die Vollstreckungskosten wurden vom Gericht bereits gegen S festgesetzt. Natürlich soll E auch dafür mithaften, da sie den Schuldbeitritt erklärte.
Müssen die Kosten nun in den Mahnbescheid aufgenommen werden oder können die Kosten aus dem ergangenen KFB geltend gemacht werden.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 18:25    Titel: Re: Vollstreckungskosten und Schuldbeitritt Antworten mit Zitat

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Natürlich soll E auch dafür mithaften, da sie den Schuldbeitritt erklärte.

Im Zweifel muß durch Auslegung ermittelt werden, für welchen Umfang E mithaftet. Nach der bisherigen Schilderung sollte der Beitritt aber den Stand der Schulden zum Zeitpunkt des Beitritts umfassen.
Mahnman hat folgendes geschrieben::
Müssen die Kosten nun in den Mahnbescheid aufgenommen werden oder können die Kosten aus dem ergangenen KFB geltend gemacht werden.

Ja müssen sie. Das Gericht hat die Vollstreckungskosten ja nur gegen den Schuldner mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß aufgenommen.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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