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Verzichterklärung auf Vollstreckungsbescheid!?!

 
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Julchen310881
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 24
Wohnort: Kaufering

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 17:45    Titel: Verzichterklärung auf Vollstreckungsbescheid!?! Antworten mit Zitat

Hallo,

Schuldner A: Ehepaar 1 (Wohnpartei 1)
Schuldner B: Ehepaar 2 (Wohnpartei 2)

Schuldner A+B haben sich ein Grundstück mit Haus angemietet, haben dort gewohnt und nach einigen Monaten keine Miete mehr zahlen können. Daraufhin kam die Kündigung.
Im Mietvertrag gab es eine Klausel die Besagte das für das Jahr 2003 eine Renovierungssumme i.H.v. 5000€ zur verfügung steht.

Nun hat der Vermieter alles eingeleitet (Anzeige, Mahn-/Vollstreckungsvefahren, Kostenfestsetzungsbeschluss etc.).
Schuldner B haben mit Vermieter gesprochen und gesagt Sie hätten das BAdezimmer etc Renoviert und nehmen diesen Grund als anlass nicht zu zahlen. Da wie im Mietvertrag enthalten die Mieter diese 5000€ für Renovierung erhalten.

Schuldner A aber wurde von dem Anwalt des Vermieters angeschrieben, und soll nun allein zahlen. Schuldner A hat mehrmals Ratenzahlungsangebote gemacht, die aber nicht angenommen wurden. Auf darauf fogende Schreiben reagierte der Anwalt ebenso nicht.
Was kann der Schuldner A nun machen?

Kann er dem Anwalt eine Frist setzten in der er Ihm antwortet? Und wenn der Anwalt dies nicht tut, das das Verfahren eingestellt wird wegen nicht reagierens das Gläubigers?

Gibt es irgendwelche sachen die der Schuldner anwenden kann und das Verfahren einstellen zu lassen. Da er Zahlungswillig war aber der Gläubiger es nicht wollte und der Schuldner nun auch keine antworten auf seine Schreiben mehr erhält.

Bitte dringend um Antworten
Vielen Vielen Dank im Voraus.

eure julchen
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Argus2010
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 29
Wohnort: Bad Wiessee

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mietschulden weshalb?
Waren Sie schon auf dem Sozialamt um zustehende Hilfe zu erbitten???

Dass der Vermieter, bzw. dessen Anwalt keinen Pardon kennt ist eigentlich klar. Wer mag schon Mieter ohne Mietzahlungen?

Der Hinweis auf Renovierungsinvestitutionen ist sicherlich nicht mit einer Mietleistung anrechen- bzw. aufrechenbar!
_________________
Meine eigene Meinung und mein gut gemeinter Rat ist ein kurzes Nichts im Augenblick und morgen längst vergessen.
- Wer mich negativ bewertet, ist selbst ein .. Selbiger -
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Julchen310881
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 24
Wohnort: Kaufering

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 18:25    Titel: Frage besteht weiterhin!!!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

danke danke...

aber nicht wirklich das was ich wissen wollte!!!!

Möchte wissen was Schuldner A machen soll um das Verfahren einstellen zu lassen. da der Anwalt sich nicht meldet und der Gläubiger sich auf Ratenzahlung nicht einlässt!!!

Danke

Eurer Julchen
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bommelunder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 431
Wohnort: 15907 Lübben/Spreewald

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier gibts zwei Möglichkeiten. 1. zahlen oder 2. Insolvenzverfahren.

Hart aber herzlich Winken

Gruß
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Vermieter zwei Mietverträge mit A und B abgeschlossen oder einen einheitlichen mit A + B zusammen?

Wenn es sich um einen einheitlichen MV handelte und der Vermieter die Aufrechnung der Partei B mit den 5000 EUR akzeptiert hat, so würde die einheitliche Forderung gegen A und B in Höhe von 5000 EUR durch die Aufrechnung erloschen sein.

Bei zwei Mietverträgen wären aufgrund der akzeptierten Aufrechnung nur die Forderungen aus dem Vertrag mit B erloschen und bestünden die Forderungen gegen A fort.

Dann soll A einfach zahlen, das was er leisten kann. Kein Gläubiger lehnt Ratenzahlungen ab, auch wenn er nicht zustimmt. Man muss dem Gläubiger nur ganz klar seine finanzielle Situation vor Augen führen, so dass dieser erkennt, dass er auch bei einer Vollstreckung nicht mehr erreichen wird.
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