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Automatenaufsteller

 
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kynologe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 11:53    Titel: Automatenaufsteller Antworten mit Zitat

Hallo,

habe heute eine Frage, mit der ein Freund an mich herangetreten ist. Und wie sich das gehört, ist die Frage natürlich hypothetischer Natur *g*

Nehmen wir an, dieser Freund würde mit seinen beiden Brüdern eine GbR betreiben. Das Geschäft dieser GbR würde darin bestehen, Getränke- und Nahrungsmittlelautomaten in anderen Firmen aufzustellen, zu warten und zu befüllen. Es gibt zwischen der Firma, in der aufgestellt wird und zwischen der GbR keine Vergütung, lediglich hin und wieder kleine "Zuwendungen" der GbR in Form von Beteiligung an Betriebsfesten etc. Es gibt keine schriftlichen Verträge. Der Stellplatz für die Automaten wird nicht amgemietet, sondern von der entsprechenden Firma zur Verfügung gestellt. Dasselbe gilt auch für etwa benötigtes Wasser für Heißgetränkeautomaten. Notwendige Installationen werden von der GbR selbst ausgeführt.

Nehmen wir nun an, die GbR übernimmt den Betrieb eines verstorbenen Konkurrenten. Auch hier gibt es keine schriftlichen Verträge. Nehmen wir nun weiter an, in einer Firma die zuvor vom verstorbenen Konkurrenten betreut wurde, möchte man die GbR los haben. Es gibt wie gesagt keine schriftlichen Veträge, die Automaten wurden dort inclusive des verstorbenen Konkurrenten bereits seit 25 Jahren in dieser Firma aufgestellt, gewartet und befüllt. Von der ursprünglichen Vereinbarung weiß keiner mehr was.

Wie wäre dieser Vertrag zu klassifizieren? Ist das ein Dienstvertrag? Immerhin wird auch ein Erfog geschuldet, die Automaten müssen in einwandfreiem Zustand und betriebsbereit gehalten werden. Was wäre bei der Kündigung eines solchen Vertrages zu beachten? Vor allem bezüglich der Kündigungsfrist?

ich habe meinem Freund geraten, in Zukunft schricftliche Verträge abzuschliessen und sich entsprechende AGBs auszuarbeiten. Bei seinem Vater war das nicht möglich, da dieser als Urschwabe alles per Handschlag geregelt hatte. Wäre es sinnvoll, den Stellplatz für die Automaten anzumieten, implementiert in den Vetrag über die Automatenaufstellung?

Schonmal danke für die Hilfe

Liebe Grüße
Kyno
_________________
... Bad to the Bone ...
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Stichwort Übernahme: wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, der eine schriftliche Kündigung erfordert oder Fristen vorsieht, kann dieser Vertrag mW jederzeit beendet werden.
Von beiden Seiten.

Warum einen Stellplatz mieten, der bisher kostenlos war Frage
_________________
chatterhand
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