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versteigerung

 
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becflo9601
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 08:51    Titel: versteigerung Antworten mit Zitat

ob ich hier richtig bin, weiß ich nicht, aber dieses forum hier schien mir am ehesten passend
wir nehmen also folgendes an:
auf einem fest, deren erlöse für einen guten zweck bestimmt sind - was jedem besucher auch auf verschiedenste arten und weisen bekannt gegeben wird, soll eine versteigerung stattfinden, die aber nicht so ganz ernst genommen werden kann und soll, bsp: versteigerung einer schatzkiste - angeprisen als schatzkiste - verpackt ein karton eis der marke schatzkiste, eingeschlagen in auf alt gemachtes papier
bsp: versteigerung eines sack voll geld - angeprisen als sack voll geld - verpackt ist ein kleiner jutesack mit altem kleingeld (dm-pfennige, ausländisches kleingeld)
wie muss die versteigerung benannt werden, ohne das hinterher ein ersteigerer kommt und möglicherweise tatsächlich eine richtige schatzkiste oder richtiges geld einklagen will - man hat ja schon so einiges gehört?
reicht es, wenn man es deklariert als "lustige Versteigerung" oder "Spaß-Versteigerung"? oder wie muss das dargestellt werden?
sollte man dazusagen, dass der rechtsweg ausgeschlossen ist?
selbes gilt für eine Tombola, bei der z.B.
"ein auto zum jungbleiben" als hauptpreis angeprisen wird - und der gewinner ein bobbycar erhält?

weiter hätte ich folgende frage
einige eltern erklären sich in einer 2000-seelengemeinde dazu bereit spenden zu sammeln, um einen geplanten spiel- und seniorenpark gemeinsam mit der gemeinde aufzubauen. hierzu veranstalten sie ein fest, auf dem sie, z.B. einen kuchenbasar oder ähnliche verkaufstände betreiben, die einnahmen die dabei entstehen, müssen die in irgendeiner art und weise nachgewiesen werden, wenn ja wie und wo?
bsp: die eltern verkaufen kuchen - pro stück 1 €, muss hier in eine liste eingetragen werden, wer den kuchen gekauft hat? und wo müsste dieser nachweis vorgelegt werden.
der bürgermeister würde sagen, ihm ist es egal, wieviel und wie das geld gesammelt wird und er würde keine nachweise brauchen
im übrigen sind die eltern in keinem eingetragenen verein oder initiative zusammengeschlossen
könnte nach dem fest das finanzamt kommen und nachweise über alle einnahmen verlangen und hier möglicherweise noch steuern verlangen?
das fest an sich wird von der gemeinde veranstaltet, es könnte einen vertrag geben, indem die gemeidne lediglich die durchführung des festes an vielleicht 2-3 namentlich genannte eltern überträgt.
ginge das denn so?

ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt
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