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Das EU-Parlament hat Ende des Jahres 2006 die neue Fassung der Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet.
Weiß jemand wann SIe dann nun auch in Kraft treten wird, da im Internet unterschiedliche ANgaben zu finden sind. (Die Angaben reichen von "nachsten Monat" -frühestens 2010)
Weiß jemand wann SIe dann nun auch in Kraft treten wird, da im Internet unterschiedliche ANgaben zu finden sind. (Die Angaben reichen von "nachsten Monat" -frühestens 2010)
Die Richtlinie ist bereits in Kraft getreten, nämlich nach ihrem Art. 45 am Tag nach der Veröffentlichung, also am 13.12.2006.
Die spannende Frage ist bei Richtlinien aber nicht, wann sie in Kraft treten, sondern bis wann sie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Anders als Verordnungen der EG, gelten Richtlinien nämlich (grundsätzlich) nicht unmittelbar, sondern müssen durch die Mitgliedstaaten bis zu einem gewissen Zeitpunkt in ihr nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie ist also quasi eine Anweisung der EU an ihre Mitgliedstaaten ein Rechtsgebiet entsprechend zu regeln-und nur diese nationale Regelung gilt dann unmittelbar und ist anwendbares Recht.
Umgesetzt werden muß die Richtlinie nach ihrem Artikel 44 erst zum 28.12.2009, möglicherweise kann sich Deutschland aber aufraffen, die Richtlinie schon früher umzusetzen. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
zuersteinmal möchte ich dir für deine ausführliche und sehr aufschlussreiche Antwort danken
Ich bin gerade auf der Suche nach einem Anwalt in Süddeutschland, der sich mit diesem Gebiet auskennt. Speziell interessiert mich die rechtliche Lage der Dienstleistungsentsendung von Bulgarien nach Deutschland.
Ich bin gerade auf der Suche nach einem Anwalt in Süddeutschland, der sich mit diesem Gebiet auskennt. Speziell interessiert mich die rechtliche Lage der Dienstleistungsentsendung von Bulgarien nach Deutschland.
Kennt jemand da vielleicht einen Spezialisten?
Dererlei Tipps sind hier im Forum, wie umgekehrt auch die Mandantenaquise durch RAe, nicht gern gesehen, aber poste doch mal die Frage/das Problem zur Entsendung (in den Baubereich?), natürlich abstrahiert. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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