Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nachträgliche Forderung rechtens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nachträgliche Forderung rechtens?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
alfred37
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 70
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.03.07, 13:16    Titel: Nachträgliche Forderung rechtens? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

was wäre, wenn mir ein Dienstleister telefonisch einen kostenfreien Umtausch zusagt?
In einem Schreiben an den Dienstleister würde nun der Umtausch verlangt. Hierbei würde sich auch auf das Telefonat bezogen, in dem ein kostenloser Umtausch zugesichert wurde.

Nach Erhalt der Ware, die kostenlos umgetauscht werden sollte, folgt nun nach einigen Tagen eine Forderung über diesen Umtausch.


Müßte also die Forderung beglichen werden?

Vielen Dank,

Alfred
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 03.03.07, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Schreiben steht nichts von kostenlos?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
alfred37
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 70
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 11:38    Titel: cHESSY Antworten mit Zitat

hallo Chessy,

doch:
Ich habe einen kostenlosen Umtausch verlangt, wie er mir vom Support des Dienstleistungsunternehmens telsfonisch versprochen wurde. Ich habe SCHRIFTLICH einen KOSTENFREIEN Umtausch lt. Telefonat gefordert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist es doch einfach, die Rechnung mit Anschreiben unter Bezug auf das 1.Schreiben zurückschicken
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.