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was wäre, wenn mir ein Dienstleister telefonisch einen kostenfreien Umtausch zusagt?
In einem Schreiben an den Dienstleister würde nun der Umtausch verlangt. Hierbei würde sich auch auf das Telefonat bezogen, in dem ein kostenloser Umtausch zugesichert wurde.
Nach Erhalt der Ware, die kostenlos umgetauscht werden sollte, folgt nun nach einigen Tagen eine Forderung über diesen Umtausch.
doch:
Ich habe einen kostenlosen Umtausch verlangt, wie er mir vom Support des Dienstleistungsunternehmens telsfonisch versprochen wurde. Ich habe SCHRIFTLICH einen KOSTENFREIEN Umtausch lt. Telefonat gefordert.
Das ist es doch einfach, die Rechnung mit Anschreiben unter Bezug auf das 1.Schreiben zurückschicken _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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