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Auskunftsperre bei Ummeldung

 
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Sandrafds
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 19:06    Titel: Auskunftsperre bei Ummeldung Antworten mit Zitat

Hallo,

aufgrund von massivem Stalking möchte Person A eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt erteilen. Im Gesetzestext steht das dies möglich ist wenn man einen triftigen Grund nachweisen kann.

Frage: Wie weist man das nach?


Danke


Zuletzt bearbeitet von Sandrafds am 05.03.07, 10:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Der Hanseat
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Auch eine Auskunftsperre wird einen "Stalker" nicht hindern, nach Umzug die neue Adresse zu erhalten. Der Möglichkeiten gäbe es unzählige.
In aller Regel sind ehemalige Nachbarn, Freunde oder sonstige Bekannte oder Verwandte auffällig schwatzhaft.

Aus Gründen der familiären Sicherheit und Unbehelligtheit haben sich eine Anzahl Freunde des Hansaten anonym niedergelassen und sind z.B. bei ihrer Oma oder im Betrieb oder sonstwo gemeldet aber nicht dort, wo der private Aufenthaltsort ist.

Erst denken und dann "anmelden", wenn man es denn für notwendig erachtet.

Der Hanseat. nicht einwohneramtsmeldedevot.
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Sandrafds
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Ummeldung an eine "neutrale Adresse" kommt nicht in Frage, da die betroffene hier keine Verwandtschaft etc. hat.

Zuletzt bearbeitet von Sandrafds am 05.03.07, 10:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 02:33    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Melderecht ist Ländersache. In welchem Bundesland wohnt der Betroffene?

2.) Hat der Betroffene bereits versucht eine gerichtliche Anordnung gegen den Stalker zu erwirken, die diesem jegliche Kontaktaufnahme verbietet? Der Erlass einer solchen Anordnung ist in jedem Fall ausreichend, um die Erteilung einer Melderegisterauskunft zu verhindern.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Sandrafds
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Auskünfte. die betroffene war beim Einwohnermeldeamt und hat sich samt Ausskunftssperre umgemeldet. Nötig war hierfür nur ein schriftlicher Antrag mit einer Begründung für die Auskunftssperre.

Vielen Dank
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