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Verfasst am: 04.03.07, 19:06 Titel: Auskunftsperre bei Ummeldung
Hallo,
aufgrund von massivem Stalking möchte Person A eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt erteilen. Im Gesetzestext steht das dies möglich ist wenn man einen triftigen Grund nachweisen kann.
Frage: Wie weist man das nach?
Danke
Zuletzt bearbeitet von Sandrafds am 05.03.07, 10:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
Auch eine Auskunftsperre wird einen "Stalker" nicht hindern, nach Umzug die neue Adresse zu erhalten. Der Möglichkeiten gäbe es unzählige.
In aller Regel sind ehemalige Nachbarn, Freunde oder sonstige Bekannte oder Verwandte auffällig schwatzhaft.
Aus Gründen der familiären Sicherheit und Unbehelligtheit haben sich eine Anzahl Freunde des Hansaten anonym niedergelassen und sind z.B. bei ihrer Oma oder im Betrieb oder sonstwo gemeldet aber nicht dort, wo der private Aufenthaltsort ist.
Erst denken und dann "anmelden", wenn man es denn für notwendig erachtet.
1.) Melderecht ist Ländersache. In welchem Bundesland wohnt der Betroffene?
2.) Hat der Betroffene bereits versucht eine gerichtliche Anordnung gegen den Stalker zu erwirken, die diesem jegliche Kontaktaufnahme verbietet? Der Erlass einer solchen Anordnung ist in jedem Fall ausreichend, um die Erteilung einer Melderegisterauskunft zu verhindern. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Danke für die Auskünfte. die betroffene war beim Einwohnermeldeamt und hat sich samt Ausskunftssperre umgemeldet. Nötig war hierfür nur ein schriftlicher Antrag mit einer Begründung für die Auskunftssperre.
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