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Abhauen ins Ausland ? ? ? oder Gerichtsverfahren durchstehen

 
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prinzregent
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 19:46    Titel: Abhauen ins Ausland ? ? ? oder Gerichtsverfahren durchstehen Antworten mit Zitat

Ich habe die Sache des Papas schon mal beschrieben unter http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=96008

Trotzdem: Sollte ein Mensch, der in der Regel in Asien lebt , wegen einer Sache § 249 STGB Raub in Deutschland bleiben und das Verfahren abwarten oder ist es dem Papa eher zuzumuten das Land zu verlassen.

Wann kann er wieder nach Europa zurück, wann verjährt so ein § 249 Raub ?

Kann er auch in Asien aufgegriffen werden ? Thailand, Cambodia, Malaysia oder interessiert das dort niemand ?
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe die Frage in dem anderen thread beantwortet:

De Verjährungsfrist beträgt mindestens 20 Jahre. Die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls ist bei dem Tatvorwurf Raub durchaus denkbar.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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prinzregent
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 03:59    Titel: Vielen Dank Antworten mit Zitat

Danke für die klare Antwort !

Papa sollte also nicht abhauen ins Ausland sondern sich ruhig auf das Gerichtsverfahren einstellen.

Geschockt Cool Geschockt Ausrufezeichen Mit den Augen rollen Weinen Verlegen

Wenigstens schreibt die Polizei: Nach hiesiger Einschätzung handelt es sich um keine Raubstraftat .... Eine FN wurde nicht abgesetzt.

Also warten und hoffen ...
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AndreasDU
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dann mal eine etwas andere Frage.
Warum raubt, klaut, oder stielt man ein Handy, das einem nicht gehört?

Ich hätte auch gerne ein "dickes" Auto. Aber deswegen komme ich nicht auf die Idee mir eins zu beschaffen als es zu kaufen.

Strafe muss sein.

Aber ganz nebenbei könnte sich das sofern er nur eine befr. Aufenthalts-/ oder Duldungserlaubnis hat negativ auf seinen Status auswirken. Weil Achtung der deutschen Gesetze grundlage dieser Erlaubnis ist. Evtl. hat er auch mit Abschiebung zu rechnen.
_________________
Andreas
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Muc444
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.07, 10:43    Titel: Bleiben oder Nichtbleiben, dass ist hier.... Antworten mit Zitat

Tipp:

Wenn man "Scheiße" gebaut hat, sollte man(n), besser Papa, dazu stehen können!

weiterer Tipp:

Nach innerer Einkehr, sollte dies einem Leid tun und Reue zeigen - andererseits, man ist schon genug eiskalter Profi ?

Bei genügend echt gezeigter Reue, darf man der deutschen Gerichtsbarkeit tatsächlich vertrauen und um ein mildes Urteil bitten!

Abhauen und überhaupt an Verjährung zu denken, wäre ein denkbarer Weg - lößtt allerdings das Problem, ergo die Tat nicht auf!
Derlei ist eher ein Hinweis, auf wenig Reue.

Mehr Probleme könnte eventuell das Ausländeramt anschließend bereiten?

Trotzdessen beneide ich Dich nicht um Deinen Papa, meiner ist leider schon Tod Traurig
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.03.07, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

AndreasDU hat folgendes geschrieben::

Aber ganz nebenbei könnte sich das sofern er nur eine befr. Aufenthalts-/ oder Duldungserlaubnis hat negativ auf seinen Status auswirken. Weil Achtung der deutschen Gesetze grundlage dieser Erlaubnis ist. Evtl. hat er auch mit Abschiebung zu rechnen.


Lieber Andreas, wo lebst DU denn? (welch Wortwitz Lachen )

Also mir sind Fälle bekannt, in denen die Person mit Duldung über 30 Straftaten begangen hat. Hausfriedensbruch, Diebstahl, erschleichen von Leistungen und und und...
Keine Abschiebung! Duldung wurde immer wieder verlängert.
Sebst die Tatsache, dass sich eine der Personen in verschiedenen Städten angemeldet hat um mehrfach Gelder zu erhalten war kein Grund die Person abzuschieben. Es war bekannt, dass die Person über zehn verschiedene Identitäten bei verschiedenen Ämtern angegeben hat.

Ich möchte dir ungerne deine Illusionen nehmen, aber das mit dem Abschieben wird (zumindest hier im Bereich) nicht so schnell praktiziert, wie man es sich vielleicht wünschen würde.


mfg
thomas26
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Davon kann ich auch ein Lied singen. Meist werden die abgeschoben, die dem Staat in keinster Weise zur Last fallen. Mir sind manche Ausländerbehörden zutiefst suspekt.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Muc444
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.07, 14:26    Titel: Gruss aus Bayern,............. Antworten mit Zitat

Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig

Tja, in Bayern und B-Württemberg sollte derlei Fall besser nicht sein!

Hier sind Toleranzgrenzen für die Missetat weniger vorhanden, um erst gar nicht Nachahmer zu ermuntern. Dort hat weder Polizei und Staatsanwalt große Lust, selbigen Täter immer wieder neu nachzulaufen.

Auch gibt es z.B.: in Bayern kein Schwimmbad, TV-Geräte nur in gemeinsamen Aufenthaltsräumen,....... Rede war von Strafvollzugsanstalten.

Von mir beschäftigte Freigänger fanden Ihre jeweilige Aufenthalte in Hamburg und Berlin schöner zumindest komfortabler, wobei das Essen in Landsberg/Lech vorzüglich sein soll????

mfg.



Lediglich meine persönliche aber wertfreie Meinung, keineswegs vergleichbar mit den hier tätigen und wesentlich älteren, wie auch klügeren Tausendfach-Beantwortern.
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallöle

Davon kann ich auch ein Lied singen. Meist werden die abgeschoben, die dem Staat in keinster Weise zur Last fallen. Mir sind manche Ausländerbehörden zutiefst suspekt.


In der Tat... Manchmal nur sehr schwer nachzuvollziehen.

Ansonsten sind es bei Straftätern, die den ausländerrechtlichen Status "Duldung" (also "Aussetzung der Abschiebung") haben, recht einfache Gründe warum keine Abschiebung erfolgt. Viele "Geduldete" sind offiziell staatenlos, d.h. es gibt gar kein Land, in das sie abgeschoben werden könnten.

Ich habe beruflich gerade mit einem jungen Ehepaar (21/19) zu tun. Die Beiden sind seit ihrer Geburt nur geduldet, d.h. die Duldung muß in mehr oder weniger kurzen Abständen verlängert werden. Bekamen sie vor einigen Jahren immer noch eine Verlängerung von 6-12 Monaten, sind es heute nur noch 1-3 Monate. Aufgrund des Duldungsstatus' bekommen sie auch keine Arbeitserlaubnis. Ein Teufelskreis (um es mit Hans Meiser zu sagen).

Aber das nur am Rande, hat ja so gesehen nichts mit Strafrecht zu tun.

Zitat:

Auch gibt es z.B.: in Bayern kein Schwimmbad, TV-Geräte nur in gemeinsamen Aufenthaltsräumen,....... Rede war von Strafvollzugsanstalten.

Von mir beschäftigte Freigänger fanden Ihre jeweilige Aufenthalte in Hamburg und Berlin schöner zumindest komfortabler, wobei das Essen in Landsberg/Lech vorzüglich sein soll????


Wobei man dem bayrischen Strafvollzug (zumindest meiner Erfahrung nach) zu Gute halten muß, daß dort das zahlenmäßige Verhältnis von Gefangenen zu Sozialarbeitern/Anstaltspsychologen usw. besser ist, als in Norddeutschland. Das ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt (Vorteil) für den Gefangenen.

Und der sog. "Hotel-Vollzug" ist auch im Norden sehr selten. Es gibt 2-3 "Vorzeigeknäste", die immer wieder gerne von den Justizministern angeführt werden, oder von den Medien (um zu zeigen, daß es den Gefangenen viel zu gut geht). In den anderen Anstalten sieht es oftmals ganz anders aus. Wobei der Norden im Gegensatz zu den JVAen im Osten (abgesehen von denen, die nach der Wende in Betrieb gingen) noch "traumhaft" sein soll
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mit frdl. Grüßen

J.A.
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Zuletzt bearbeitet von J.A. am 04.03.07, 00:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 14:55    Titel: Re: Gruss aus Bayern,............. Antworten mit Zitat

Muc444 hat folgendes geschrieben::
Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig

Tja, in Bayern und B-Württemberg sollte derlei Fall besser nicht sein!

Hier sind Toleranzgrenzen für die Missetat weniger vorhanden, um erst gar nicht Nachahmer zu ermuntern. Dort hat weder Polizei und Staatsanwalt große Lust, selbigen Täter immer wieder neu nachzulaufen.

Auch gibt es z.B.: in Bayern kein Schwimmbad, TV-Geräte nur in gemeinsamen Aufenthaltsräumen,....... Rede war von Strafvollzugsanstalten.

Von mir beschäftigte Freigänger fanden Ihre jeweilige Aufenthalte in Hamburg und Berlin schöner zumindest komfortabler, wobei das Essen in Landsberg/Lech vorzüglich sein soll????

mfg.
Lediglich meine persönliche aber wertfreie Meinung, keineswegs vergleichbar mit den hier tätigen und wesentlich älteren, wie auch klügeren Tausendfach-Beantwortern.



Hallöle Weinen

Ich weiß ja nicht, ob Ihnen das Prozedere bei einer Abschiebung bekannt ist? Aber die Polizei ist nur Ausführungsgehilfe. Von der Ausländerbehörde wird die Abschiebung in die Wege geleitet und im Morgengrauen rückt die Polizei an. Und seien Sie versichert, dieser macht die Arbeit keinen Spaß.

Grüssle Böse
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AndreasDU
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::


Lieber Andreas, wo lebst DU denn? (welch Wortwitz Lachen )

Also mir sind Fälle bekannt, in denen die Person mit Duldung über 30 Straftaten begangen hat. Hausfriedensbruch, Diebstahl, erschleichen von Leistungen und und und...
Keine Abschiebung! Duldung wurde immer wieder verlängert.
Sebst die Tatsache, dass sich eine der Personen in verschiedenen Städten angemeldet hat um mehrfach Gelder zu erhalten war kein Grund die Person abzuschieben. Es war bekannt, dass die Person über zehn verschiedene Identitäten bei verschiedenen Ämtern angegeben hat.

mfg
thomas26



Ich habe ja auch nicht gesagt, dass das 100% passieren wird. Nur dass damit zu rechnen wäre. Mir ist auch bewusst, dass das nicht so praktiziert wird, wie es eigentlich der Fall sein sollte. Nur darf man eins nie vergessen. Irgendwann ist immer ein Tag, an den mal an den richtigen gerät...
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Andreas
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