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ich habe ein paar Fragen zu einem wie immer fiktiven Fall:
Nehmen wir an, ein Steuerzahler reicht seine EStE ein. Ein Punkt sind die Fahrtkosten die mit durch Fahrten mit dem eigenen PKW entstanden sind (Fahrten zur Arbeit).
Das dafür benutzte Fahrzeug wird während des Jahres aufgrund Alter und Fahrleistung unentgeltlich an einen Verwandten abgegeben (kein Vertrag). Der nutzt dieses Fahrzeug zeitnah als Anzahlung für einen neueren PKW (mit Vertrag). So weit , so gut.
Das FA möchte nun, um die Kilometerangaben der EStE nachvollziehen zu können, einen Nachweis darüber, mit welchem KM-Stand das Fahrzeug abgegeben wurde.
Frage hierzu: Sollte eine mehr oder weniger formlose Bestätigung des Verwandten über den KM-Stand ausreichen bzw. ist so etwas rechtsverbindlich? Das FA möchte eher eine Bescheinigung des ankaufenden Autohauses. Allerdings besteht keine vertragliche Bindung des Steuerpflichtigen mit dem Autohaus da ja der Verwandte dessen Kunde und Vertragspartner ist.
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