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Mietvertrag untervermietung

 
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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 21:37    Titel: Mietvertrag untervermietung Antworten mit Zitat

So jetzt habe ich mal ne spezielle frage.

GmbH XY hat einen Mietvertrag und vermietet diesen weiter an einen Einzelunternehmen und verkauft die Ware in diesem Laden für xx € der dies weiterführt. Der Einzelunternehmer schliesst letztlich einen Untermietvertrag.
Ist der Einzelunternehmer verpflichtet dies den vermieter zu melden?
Wenn der Mietvertrag zwischen Vermieter und GmbH vom Vermieter gekündigt wird ,wegen dieser oder anderer Sachen was passiert mit dem Einzelunternehmen ?
Kann der Schadensersatz von der GmbH XY verlangen ?
Stimmt es das wenn der untermietvertag älter als 3 monate alt ist das der Vermieter nichts mehr machen kann?

Bedanke mich im Vorraus
mfg splitta
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Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

...paßt wohl besser ins Mietrecht als ins Gesellschaftsrecht -> verschoben.

Gruß
Peter H.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die GmbH muss dem VM um Erlaubnis zur Untervermietung bitten. Das ist erstmal kein Problem des Einzelunternehmers.

Wenn der Mietvertrag zwischen der GmbH und dem VM gekündigt wird, so hat der VM gegenüber dem Einzelunternehmer einen Herausgabe Anspruch der Mietsache. Sprich der Untermieter muss raus.
BGB hat folgendes geschrieben::
§ 546
Rückgabepflicht des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

(2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.


Evtl kann der Einzelunternehmer in einen solchen Fall dann Schadensersatz bzw. auf Erfüllung des Mietvertrages bestehen.

Mit dem älter als 3 Monate stimmt nicht.
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splitter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ok also der Unternemher hat nichts mit dem Vermieter zutun.
Aber wenn die GmbH gekündigt wird und der Unternehmer raus muss,
was wird mit dem Betrag den er für die Waren gazahlt hat und produziert hat?
Kann er das von der GmbH als Schadenersatz fordern ?
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