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wenn in der Bibliotheksordnung z.B. stehen würde:
"Die Versäumnisgebühr ist am ersten Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist fällig."
und die entsprechende Teilbücherei macht erst um z.B.
14:00 Uhr auf, muss man dann - wenn man vorher um 9:00 Uhr die Bücher schon zurückgibt (in der Hauptstelle, d.h. im Konto sind sie verbucht) - dennoch die Versäumnisgebühr zahlen?
"Die Versäumnisgebühr ist am ersten Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist fällig."
Von einer bestimmten Uhrzeit ist da keine Rede. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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