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Versäumnisgebühren

 
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N i n a
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 11:33    Titel: Versäumnisgebühren Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn in der Bibliotheksordnung z.B. stehen würde:
"Die Versäumnisgebühr ist am ersten Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist fällig."

und die entsprechende Teilbücherei macht erst um z.B.
14:00 Uhr auf, muss man dann - wenn man vorher um 9:00 Uhr die Bücher schon zurückgibt (in der Hauptstelle, d.h. im Konto sind sie verbucht) - dennoch die Versäumnisgebühr zahlen?

Wie sieht das rein rechtlich aus?

Danke,
Nina
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 16:03    Titel: Re: Versäumnisgebühren Antworten mit Zitat

N i n a hat folgendes geschrieben::
"Die Versäumnisgebühr ist am ersten Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist fällig."
Von einer bestimmten Uhrzeit ist da keine Rede. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ganz formal ist diese Regelung zu ungenau. Normalerweise muss eine Gebühr erst entstehen, bevor sie fällig wird.
_________________
mfg
Klaus
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