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Rundfunkgebührvertrag vs. BGB

 
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 16:37    Titel: Rundfunkgebührvertrag vs. BGB Antworten mit Zitat

Hallo,
dies ist eine allgemeine für alle betreffende Situation.

A ist umgezogen und bekam in der neuen Wohnung Post der GEZ mit Anmeldeformular.
Daraufhin wunderte sich A da er in keinen öffentlichen Verzeichnissen steht woher die GEZ seine Adresse hatte und schrieb einen entsprechenden Brief an sie.

Die Anwort lautete, daß im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt ist, daß sie Adressen von den Einwohnermeldeämtern bekommen dürfen.

Nun die Frage, ob dieser Rundfunkgebührenvertrag nicht gegen das BGB verstößt?
Stichwort: Schikaneverbot. Da steht nur drin, daß ein Gesetz ungültig ist, daß nur zum Zwecke dient, Personen Schaden hinzuzufügen.

Was für ein Schaden das sein soll, steht da nicht. Ein abgeschlossener Vertrag bei der GEZ würde für A ein materieller Schaden bedeuten.

Dies soll nur zur Diskussion der Forumsleser dienen und nicht als Rechtberatung aufgefaßt werden.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zum einen gibt es keinen Vertrag zwischen GEZ und Rundfunkteilnehmer zum anderen ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine Gesetz und zum dritten dient dieserVertrag ja nicht (nur) zum Zwecke Personen Schaden zuzufügen...
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

ach so? Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist kein Gesetz? Nuja, stimmt, sonst würde dieses Wort selbst in diesem Titel auch drin stehen Winken
_________________
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 20:12    Titel: Re: Rundfunkgebührvertrag vs. BGB Antworten mit Zitat

smashy hat folgendes geschrieben::
Da steht nur drin, daß ein Gesetz ungültig ist, daß nur zum Zwecke dient, Personen Schaden hinzuzufügen.


Die Ausübung eines Rechts, nicht ein Gesetz.

Im übrigen bitte das feine Wörtchen "nur" beachten. Oder möchten Sie auch gegen Steuern, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Schulpflicht mit §226 BGB angehen? Mit den Augen rollen

smashy hat folgendes geschrieben::
Ein abgeschlossener Vertrag bei der GEZ


Sie schließen keine Verträge mit der GEZ. Sie sind unter den Bedingungen des RGebStV zur Anmeldung und zur Gebührenzahlung verpflichtet.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 20:23    Titel: Re: Rundfunkgebührvertrag vs. BGB Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::


Die Ausübung eines Rechts, nicht ein Gesetz.

Im übrigen bitte das feine Wörtchen "nur" beachten. Oder möchten Sie auch gegen Steuern, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Schulpflicht mit §226 BGB angehen? Mit den Augen rollen



*lach* das ist gut Smilie Ne, Spaß, hab schon verstanden, wenns denn ne Möglichkeit wäre, wären sicher schon andere findigere Leute darauf gestoßen Winken
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