Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
nabend zusammen,
ich weiss zwar nicht ob ich hier richtig bin aber hab da mal ne frage,
habe heute im fernsehen bei einen nachrichtensender im videotext gelesen das es ein BGH-urteil gibt, wo steht das die versicherer mehr zahlen müssen bei frühzeitiger kündigung, auch rückwirkend....logisch das ich da ne 0900-er nr. anrufen muss, meine frage: hat jemand da wissen ob es an dem ist, und wenn ja, wie geht man da vor?
hab meine vor jahren kündigen müssen weil ich das geld gebraucht habe...
Es gibt auch entsprechende Vordrucke, herausgegeben von den Verbraucherverbänden.
Da habe ich jetzt keinen Link, aber etwas suchen in entsprechenden Seiten
dieser Verbände hilft sicherlich weiter.( kostenlos )
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.