Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - AG: verdeckte Sacheinlage und §52 AktG Nachgründung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

AG: verdeckte Sacheinlage und §52 AktG Nachgründung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Claudi3003
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Waiblingen

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 21:11    Titel: AG: verdeckte Sacheinlage und §52 AktG Nachgründung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand den Unterschied oder auch den Zusammenhang zwischen einer verdeckten Sacheinlage und der Nachgründung nach §52 AktG erklären?

Hoffe auf eine schnelle Antwort.

Vielen Dank
Claudi3003
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Schwieriges Feld, gerade auch was den Zusammenhang betrifft, aber ein Versuch in aller Kürze:
Die verdeckte Sacheinlage ist eine juristischer Begriff, der den Versuch beschreibt, die Umgehung der Kapitalaufbringungsvorschriften insbesondere bei AG und GmbH zu verhindern. Beispiel dazu: A ist Gesellschafter der x-GmbH und hat eine Kapitaleinlage von 5000 in bar zu leisten. Das tut er zwar, verkauft im zeitlichen Zusammenhang damit der X ein Auto. Gläubiger, Gerichte und Insolvenzverwalter finden das deshalb (zu Recht) verwerflich, weil - allerdings mit strengen Voraussetzungen - die Gesetze eigentlich die (offene) Sacheinlage ermöglichen. Im Beispielsfall wird daher also vermutet, A habe nur um der Haftungsbeschränkung willen die Einzahlung vorgenommen, den Betrag aber der Gesellschaft entzogen.
Die Nachgründung betrifft zwar auch aber nicht nur die verdeckte Sacheinlage, gilt (bitte Gesetz mal lesen) eine Menge mehr Vorgänge, die gar nicht böswillig geschehen. Es ist geradezu eine Löwenfalle für Aufsichtsräte und Vorstände gerade kleiner Aktiengesellschaften. Vermute mal, es läßt sich oft Nachgründungsbedarf finden, wenn man genau hinguckt.[/list]
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.