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was droht einem?

 
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Putzfrau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:27    Titel: was droht einem? Antworten mit Zitat

Person a hat noch eine bewährungsstrafe und raucht in einem verbotenen bereich am s -bahnhof.daraufhin wird er von der S-bahnwache erwischt.die wollen sein ausweis sehen und sprechen ein 12monatiges hausverbot für den bahnhof aus.person a is darüber sauer und zerreist den zettel vor der sbahnwache und meint er sieht des nicht ein.die s-bahnwache sagt das person a ein brief zugestellt wird über die bundespolizei wo er 3oeu strafe zahlen muss.was passiert person a auch wegen seiner bewährung?
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn's dabei geblieben ist und nach menschlichem Ermessen: Nichts
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Putzfrau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

was stellt dann die bundespolizei zu einem?is des ne ordnungswidrigkeit oder straftat?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Rauchen wird in der Regel mit vielen Krankheiten bestraft. Rein rechtlich war das Verhalten von A. eine Ordnungswidrigkeit und ungebührliches Verhalten.


Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Putzfrau hat folgendes geschrieben::
was stellt dann die bundespolizei zu einem?is des ne ordnungswidrigkeit oder straftat?
ersteres

Edit: ModMotz war schneller Weinen
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Putzfrau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

und macht die ordnungswidrigkeit nix der bewährungsstrafe?
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.03.07, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn die Bewährungsstrafe nicht grade zur Ursache hatte, dass der Verurteilte am Bahnhof geraucht, dabei ein Großfeuer verursacht und zudem auch noch den Grenzschutz, sorry, die Bundespolizei versucht hat massiv bei den Löscharbeiten zu behindern - nein.

Da müsste die Bewährungsauflagen schon sehr atypisch sein, als dass ein soches Verhalten einen Rattenschwanz nach sich ziehen würde...
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
daraufhin wird er von der S-bahnwache erwischt.die wollen sein ausweis sehen und sprechen ein 12monatiges hausverbot für den bahnhof aus.

Ein ganzes Jahr?! Geschockt Um Himmels Willen Geschockt . Das wäre vielleicht gerechtfertigt, wenn A schon zum dreiundzwölfigsten Mal rauchend von den Gleisen hätte gepflückt werden müssen. Aber wegen einer einzigen Kippe im Rauchverbotsbereich? Wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen Mit den Augen rollen .
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Putzfrau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

aber was stellt in diesem fall die bundespolizei einem zu?die ordnungswidrigkeit oder des hausverbot?wer überprüft des hausverbot die deutsche bahn oder die bundespolizei?

wäre es eine beleidigung wenn man zur s-bahnwache sagt daß sie einen beruf ausführt des nur leute mit komplexen machen und das des alles ungelernte kräfte sind bei der sbahnwache?.
hat des nachteile wenn man auch sagt das des hausverbot einen nicht intressiert und das man morgen wieder an den platz kommt trotz hausverbots und das man die strafe fürs rauchen nicht zahlt?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Putzfrau hat folgendes geschrieben::


wäre es eine beleidigung wenn man zur s-bahnwache sagt daß sie einen beruf ausführt des nur leute mit komplexen machen und das des alles ungelernte kräfte sind bei der sbahnwache?.


Ja wäre es u.U. Winken



Zitat:

hat des nachteile wenn man auch sagt das des hausverbot einen nicht intressiert und das man morgen wieder an den platz kommt trotz hausverbots und das man die strafe fürs rauchen nicht zahlt?


Auch ja Winken

Vorausgesetzt das Hausverbot wäre rechtmäßig, wäre ein Verstoß dagegen Hausfriedensbruch Winken

Zum Nichtzahlen nur ein Tip, es kann im Extremfall auch hinter Gittern enden wenn man nicht zahlen will Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Putzfrau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

hausfriedensbruch ist es doch erst wenn ich dort wieder aufkreuze.nur eine aussage das ich an den platz wiederkomme reciht doch nicht aus für hausfriedensbruch?
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.03.07, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Putzfrau hat folgendes geschrieben::
aber was stellt in diesem fall die bundespolizei einem zu?die ordnungswidrigkeit oder des hausverbot?
Das Bussgeld für die OWi, das Verbot ist mit der Verkündung ggü a wirksam
Zitat:
wer überprüft des hausverbot die deutsche bahn oder die bundespolizei?
wenn er wieder aufgegriffen wird wohl die Bahn...
Zitat:
wäre es eine beleidigung wenn man zur s-bahnwache sagt daß sie einen beruf ausführt des nur leute mit komplexen machen und das des alles ungelernte kräfte sind bei der sbahnwache?.
Ja
Zitat:
hat des nachteile wenn man auch sagt das des hausverbot einen nicht intressiert und das man morgen wieder an den platz kommt trotz hausverbots und das man die strafe fürs rauchen nicht zahlt?
Wenn man das bloß sagt ist das unproblematisch, ab dem Moment wo a sich entsprechend siener Ankündigung wieder auf zum Ort des Geschehens begibt, kann er sich geistig langsam aber sicher von der gewährten Strafausssetzung zur Bewährung verabschieden und schonmal beginnen, gesiebte Luft zu atmen - dsa WÄRE dann nämlich eine Straftat...
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Tica
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein ganzes Jahr?! Um Himmels Willen . Das wäre vielleicht gerechtfertigt, wenn A schon zum dreiundzwölfigsten Mal rauchend von den Gleisen hätte gepflückt werden müssen. Aber wegen einer einzigen Kippe im Rauchverbotsbereich? Wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen


Naja kommt dann letztendlich mal wieder auf die gesamten Umstände an Winken

Siehe dazu:
Zitat:
wäre es eine beleidigung wenn man zur s-bahnwache sagt daß sie einen beruf ausführt des nur leute mit komplexen machen und das des alles ungelernte kräfte sind bei der sbahnwache?.


Ein absolut uneinsichtiger Raucher der dazu auch noch beleidigend wird kann schon mal 12 Monate Hausverbot kassieren.
Wird natürlich nicht bei denen gemacht die sagen " Tut mir Leid mein Fehler" und die Kippe dann gleich ausmachen Winken
Obwohl.....den S-Bahnsicherheitsleuten is vieles zuzutraun Geschockt
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