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Verfasst am: 06.03.07, 12:56 Titel: Auslagen im Geichtsverfahren
Hallo, Kann der Beklagten, dem im Rahmen eines Verfahrens erhebliche Auslagen (Kopiekosten, Fotos, Zeitaufwand...) entstehen, diese Kosten irgendwie vom Gegner erstattet bekommen? Es handelt sich um die Zuarbeit für den Anwalt. Oder bleibt er unter allen Umständen auf diesen Auslagen sitzen?
Danke für Antworten!
Viele Grüße e.
Auf diesen Kosten bleibt er wohl sitzen, weil er dafür ja einen RA hat.
Selbst wenn er nicht durch einen RA vertreten würde, sind solche Kosten nur begrenzt oder überhaupt nicht - insbesondere der Zeitaufwand - zu ersetzen.
Wenn der Bekl. unterliegt und die Kosten zu tragen hat, gibt's ohnehin keine Möglichkeiten, diese auf den Kläger abzuwälzen - das gilt dann auch für die Anwaltskosten.
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