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Nochmal rechtliches Gehör
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Indirekt schon, indem Sie unterstellen, eine 2. Instanz habe grundsätzlich den Drang, der 1. Instanz nicht zu widersprechen.

Aber es ist schon so: Wir haben ein miserables, ungerechtes und in so ziemlich allen Belangen unzureichendes Rechtssystem. Nur - zeigen Sie mir eines, das besser ist!
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von sedna am 18.03.07, 15:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts für ungut, aber ich ahne hier übers Ziel hinausschießende weibliche Intuition...
Seelenfrieden wird die Justiz nur selten bieten können, da hilft eventuell mehr, den offenbar rechskräftigen Fall so bewenden zu lassen und den Blick nach vorn zu richten. Die so zurückgewonnenen Kräfte sind für den stressigen Job des Alleinerziehens bestimmt Gold wert, zumal ich den nächsten Kriegsschauplatz Kindesunterhaltsvollstreckung bereits ahne.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, hattest du
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von sedna am 18.03.07, 16:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Den Satz meinte ich. In einem juristischen Forum wird eben juristisch diskutiert, klar. Da ist schmusi-busi eben eher unüblich. Smilies sind doch nicht so dramatisch, vor allem wenn zuvor fundierte, ausgewogene und umfangreiche Beiträge von Beitragsschreiber kamen. Wer sich außerdem so viel Mühe gibt ist (aus meiner zugegeben männlich intuitiven Sicht) nicht ohne Grund etwas genervt, besonders wenn Sie selbst ganz gern zwischen den Zeilen Schreiben.
Wie gesagt: nichts für ungut. Ich wünsche ein schönes Wochenende und für die nächsten juristischen Klippen mehr Erfolg.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von sedna am 18.03.07, 16:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Wintermute*
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

sedna hat folgendes geschrieben::


Verfassungsrecht insofern, da am Ende durchaus die Frage im Raum steht, ob juristische Sachverhalte überhaupt noch Gehör finden, wenn ein Ersturteil ausgesprochen wurde. Es bleibt der Nachgeschmack, daß die einzelnen Instanzen vor Ort sich im Streitfall nix tun. Gleichgültig, ob die Sache stinkt oder nicht.



Ja, das stimmt. Es geht allerdings das unbestätigte Gerücht, dass 1765 tatsächlich mal eine Berufung in Deutschland durchgegangen sein soll. Aber wer's glaubt....
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von sedna am 18.03.07, 16:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von sedna am 18.03.07, 16:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenstimme. Sehr glücklich
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von sedna am 18.03.07, 16:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Im Hinblick auf den Dispositionsgrundsatz ist das zugebenermaßen eine arglose Betrachtungsweise für den Zivilprozess. Dem erhobenen Anspruch an Wahrheitsfindung wird er nicht gerecht werden können. Muss er auch nicht. Es geht schließlich um Privatangelegenheiten, nicht wie in Strafsachen um für die Öffentlichkeit relevantes.
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von sedna am 18.03.07, 16:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Betrugstatbestand ist aber eben etwas anderes als die zivilrechtlichen Ansprüche hieraus. Sie vergleichen Äpfel und Birnen.
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