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Online-Pranger für Sexualstraftäter?
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.03.07, 09:29    Titel: Online-Pranger für Sexualstraftäter? Antworten mit Zitat

Der stellvertretende Vorsitzende der brandenburgischen CDU hat einen „Online-Pranger“ für gefährliche Sexualstraftäter gefordert. Es sollen danach Bilder, Namen und Adressen von Triebtätern im Internet veröffentlicht werden, der Zugriff soll also nicht nur Dienststellen, sondern jedem Bürger möglich sein...

Meinungen?
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Je nach Detailliertheit der Informationen würde das z.B. Pädophilen erleichtern, mit Gleichgesinnten ein entsprechendes Netzwerk aufzubauen.
Auch aus ungefähr 18 anderen Gründen halte ich von dieser Idee nichts, nicht zuletzt deshalb, weil ich hier elementare Grundrechte verletzt sähe, die man auch einem Täter nach Verbüßung seiner Strafe nicht absprechen kann.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aus Gründen der Gleichbehandlung würde mich interessieren: warum gerade nur Sexualstraftäter? Sicherlich wegen der erhöhten Gefährlichkeit usw. Da bilde ich mir aber ein gehört zu haben, dass die Rückfallquote bei Wirtschaftskriminalität höher sein soll. Also würde ich auch diese Tätergruppe gerne am Onlinepranger sehen.

Oder geht es nicht um die Warnung der Allgemeinheit, sondern um eine zusätzliche Sanktion für die Täter?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde sagen: Im Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1 steht ganz klar "Die Würde des Menschen ist unantastbar" und nicht "Die Würde des Menschen ist unantastbar, ausser bei [...]".

Wie jedem straffällig gewordenen Menschen, der seine Strafe verbüßt hat, müssen wir zum Beispiel auch die Chance auf Resozialisierung gewährleisten. Wenn diese Menschen auch nach der Strafe stigmatisiert und abgestraft werden, dann könnte man sie auch gleich in Sicherheitsverwahrung behalten. Wäre so auch das beste, denn es ist nicht ganz unwahrscheinlich, daß solche Personen nach Aufnahme in diesen Onlinepranger Personenschutz benötigen, aufgrund von Tätlichkeiten "rechtschaffener, empörter Bürger".

Ich hallte diese Forderung für das leere Geschwätz eines Politikers, der sich durch populistische Forderungen in den medialen Vordergrund spielen will..
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fionn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

stimme Adromir voll und ganz zu.

Toll, das würde tausend andre Sachen hinter sich herziehen. Wie beispielsweise, wer hat vorher in meiner Wohnung gewohnt?
Schon sind die Vermieter pleite, bzw. die Sexualstraftäter werden obdachlos und dsa fördert nicht gerade eine Resozialisierung!

Die CDU hat (nur) Scheisse im Hirn! Immer das Maul groß aufreissen, sodass es einen emotional mitreißt und Tage später hat man es wieder vergessen.
Aber bei den Wahlen denkt man dann an solche Momente,"oh die ham mal für härte Strafen (oder so) plädiert!", die machen es dem Volk grad recht-Heuchler!

Gruß Fionn

PS: der Kommentar zur CDU musste raus! Sorry ^^
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

In manchen Staaten in den USA gibt es das schon. Es trägt nicht gerade zum öffentlichen Frieden bei.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erachte es nicht nur als Geschwätz, und das könnte auch durchaus aus
einer anderen Ecke kommen.
Äußerungen (Sinnes) frei nach dem Motto,“ dem Volk auf’s Maul geschaut“ wiederholen sich in
schöner Regelmäßigkeit jeglicher Couleur.
Die Tatsache, dass es diese Maßnahme bereits in den USA gibt fördert so eine
Aussage natürlich.
Ich sehe allerdings sogar eine erhöhte Gefährdung eines Rückfalls.
Dies bedingt durch Anfeindungen und konsequenterweise folgender Isolation.
Zudem ließe sich die Maßnahme, einmal als Rechtsgrundlage geschaffen,
auch auf andere Bereiche ausweiten.
Gefährliche Straftäter müssen dann eben in der Obhut des Staates bleiben.
Ein Therapieansatz ist das mit Sicherheit nicht.
Und als Strafe kann es nicht angedacht sein, dies verhindert schon unser GG.
Man könnte damit natürlich auch auf eine Sicherheitsüberwachung durch
den "mündigen" Bürger setzen.(das war Ironie)

Ich wäre aber sehr gespannt auf ein Ergebnis einer „ Jedermann Umfrage „.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 01:15    Titel: Re: Online-Pranger für Sexualstraftäter? Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
... Meinungen?
Klar doch. Winken

Schröder wollte damals alle Kinderschänder einsperren und den Schlüssel weit weg werfen. Immer dann, wenn durch die Medien ein schlimmer Fall von Kindeswohlgefährdungen und -mißhandlungen geht, kommt der Ruf nach härteren Gesetzen. Dies ist nicht erst seit dem Fall 'Jürgen Bartsch' so.

Natürlich bin ich auch dafür, alles mögliche zum Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern zu unternehmen. Allerdings halte ich eine öffentliche Liste im Internet für wenig geeignet, diesen Schutz zu gewährleisten. Mit dem Begriff der 'Informationellen Selbstbestimmung' hat das Bundesverfassungsgericht sehr hohe Hürden gesetzt und den Datenschutz eine hohe Gewichtung eingeräumt. Verständlich auch, daß in heftigen Diskussionen vielfach der Datenschutz mit dem Täterschutz gleichgesetzt wird.

Es reichen m.E. einige Änderungen (z.B. dem Bundeszentralregister) aus, um dem Schutz der Kinder gerecht zu werden. Darüber hinaus sind in den letzten Jahren schon einige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten.

Pädophile Männer suchen gezielt die Nähe zu Kindern in Einrichtungen, Schulen und (Sport-)Vereinen, in denen sich Kinder aufhalten (Siehe: Missbrauch in Institutionen und "Platzverweis").

Am Beispiel der kath. Kirche wird deutlich, daß der Mißbrauch weiter verbreitet ist, als vielfach in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Selbst Juristen mußten sich schon vor Gericht des Mißbrauchs von Kindern verantworten. Genauso trifft dies bei einzelnen Lehrern, Erzieher, Sozialpädagogen und Sozialarbeitern zu.

Ich setze mehr auf Öffentlichkeitsarbeit, wie sie z.B. von Dunkelziffer gemacht wird. Der überwiegende Teil (bis zu 75%) der Täter sind im sozialen Nahbereich der Kinder anzutreffen. Dies können die Väter, Stiefväter, Freund der Mutter, Onkel oder der Opa sein. Wollten wir alle Sexualtraftäter im Internet veröffentlichen, wäre diese Liste verdammt lang und würde vor keiner Berufsgruppe halt machen (dürfen).

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde 2005, nach zahlreichen Fällen in den Medien geschilderten Fällen von Kindesmißhandlungen, der § 8a - SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) eingeführt und mit dem § 72a SGB VIII - (Persönliche Eignung) den Jugendhilfeeinrichtungen die Möglichkeit eingeräumt, potentielle Sexualstraftäter aus den Einrichtungen draußen zu halten. Eine ähnliche Regelungen sollte es auch für Schulen, Sportvereine und andere Einrichtungen geben, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden.

Auch für den sozialen Nahbereich (z.B. Familie) wird eine zentrale Datenbank sinnvoll sein. Es muß dabei aber sicher gestellt sein, daß nur die Personen Auskunft erhalten, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Eine Internetdatei wird da aber wenig hilfreich sein. Ich wünschte mir mehr verantwortliche Politiker, die ihren Job vernünftig tun, und nicht gleich in jedes Mikrophon beißen, das ihnen hingehalten wird. Daher sind die Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden der brandenburgischen CDU wenig hilfreich, es sein denn, daß er dies nur macht um zusätzliche Wählerstimmen zu erhalten.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Was eine Veroeffentlichung der Taeterdaten zur Folge haben kann, hat man in der Vergangenheit sowohl in den USA als auch in GB sehen koennen. Lynchjustiz ist eine davon. Das Untertauchen der Betroffenen eine andere. Gerade hier in GB beschwert sich die Polizei darueber, dass mehrere Taeter nach der Veroeffentlichung ihrer Daten in einer Tageszeitung untergetaucht sind. Somit haben auch offizielle Stellen keine Moeglichkeit mehr, diese Menschen zu beobachten.

Selbst wenn Eltern wissen, dass in ihrer Umgebung ein verurteilter Sexualatraftaeter wohnt, bietet das alleine noch keine Sicherheit. Ein Wissen um die Anwesenheit eines bereits verurteilten Taeters wird Kinder nicht vor diesem Menschen schuetzen und erst recht nicht vor Ersttaetern oder vor Personen, die bislang noch nicht verurteilt wurden. Die Kinder muessen also auch weiterhin beaufsichtigt werden und muessen verantwortlichen Umgang mit Fremden lernen, damit sie nicht mit jedem mitgehen. Das jedoch kann ein Elternteil ohne zu wissen, wer in der Nachbarschaft wohnt.

Und wie sieht es mit anderen Sexualstraftaetern aus? Sollen die Daten aller Vergewaltiger, Noetiger und Peiniger mit sexuellem Hintergrund, aller Stalker auch ins Internet?
Auch hier die Frage: wer schuetzt Menschen vor solchen Taetern, die das erste Mal in Ercheinung treten, oder denen, die noch nie zuvor verurteilt wurden?
Sollen vielleicht auch alle Vermutungen, Verdaechtigungen, Anzeigen sowie alle Ermittlungsverfahren veroeffentlicht werden? Es koennte ja schliesslich was Wahres dran sein...
Wenn man dieses Fass erst einmal aufmacht, wird es sich schnell als bodenlos herausstellen. Ein Ueberwachungsstaat waere die Folge, Denunziation lohnte sich wieder.

Und ganz zum Schluss: man soll sich von der ganzen Medienhysterie nicht blenden lassen. Das Risiko, wahlloser sexueller Gewalt zum Opfer zu fallen, ist wesentlich geringer, als die Berichterstattung vermuten laesst. Gewalt in den Familien wird durch eine Veroeffentlichung nicht verhindert werden. Das jedoch ist die Hauptquelle fuer sexuelle Gewalttaten.

Ich fuer meinen Teil nehme ein gewisses Lebensrisiko gerne in Kauf, um eine vollkommene Ueberwachung a la Big Brother zu vermeiden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.03.07, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Ich würde eine Veröffentlichung begrüßen. Nicht unbedingt mit allen persönlichen Daten, aber doch soviel, dass ich weiß, dass so jemand in meiner Umgebung wohnt.
Was hilft es Ihnen und Ihren Kindern zu wissen DASS jemand dort wohnt wenn Sie nicht wissen wer das ist? Und ansonsten... Interessiert es Sie nicht, ob Ihr Nachbar zwar nicht gerade ein Vergewaltiger, sondern ein Räuber ist? Schaut der nicht schon immer so lüsternd auf Ihre Uhr? Oder ja, der ist ja schonmal als Unfallflüchtling in Erscheinung getreten. Vor 6 Jahren. Aber da am Auto ist doch eine frische Beule...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Bisher haben sich die meisten hier gegen einen Online-Pranger für Sexualstraftäter ausgesprochen. Gleichwohl sind alle für mehr Schutz der Kinder vor Gewalt. Aus aktuellem Anlass möchte ich daher auf einen Gesetzesentwurf hinweisen.

Aus: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Zitat:
A. Problem und Ziel
In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Öffentlichkeit wiederholt mit tragischen Schicksalen von Kindern konfrontiert gesehen, die unter lang andauernder, massiver Vernachlässigung selbst in den elementarsten Grundbedürfnissen oder sogar gezielten, aktiven körperlichen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch zu leiden hatten. In besonders gravierenden Fällen stand am Ende der Tod des betroffenen Kindes. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter stellt in derartigen Fällen eine unerlässliche staatliche Reaktion dar, die jedoch - weil sie nicht vorrangig präventiv wirkt - unzureichend bleiben muss. Die staatliche Gemeinschaft hat daher über eine konsequente Strafverfolgung hinaus alle denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um bereits im Vorwege den ausreichenden Schutz gefährdeter Kinder zu gewährleisten.

Der erste und wirksamste Schritt zu einer effektiven Abwehr von Gefahren besteht in der frühzeitigen Erkennung möglicher Gefahrensituationen und einem antizipativen Einschreiten. Den Jugendämtern kommt hier auf Grund ihrer Aufgabenstellung eine besondere Bedeutung zu. Es ist Teil ihres verfassungsrechtlich verankerten Auftrags, Anhaltspunkte für Gefährdungen im Umfeld betroffener Kinder oder Jugendlicher zu registrieren und gegebenenfalls zum Anlass zu nehmen, zügig und effektiv weitere Feststellungen zu treffen, um auf dieser Grundlage erforderliche Schutzmaßnahmen einleiten zu können (Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 GG, § 1 Abs. 3 Nr. 3, § 8a SGB VIII).
Quelle: Deutscher Bundestag - Drucksache 16/4199 vom 31.01.07 (PDF-Datei)

Neu nach diesem Gesetzentwurf ist, daß (nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes) demnächst auch die Jugendämter Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erhalten können, um so präventiv tätig werden zu können.

Daher frage auch ich hier:

Meinungen?

____
Zur Vertiefung: Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Prinzip wird dadurch folgender Absatz angefügt:

[Einsicht wird gewährt ...]
"14. den Jugendämtern zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos, wenn ihnen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden und soweit sich das Ersuchen auf Personen bezieht, von denen die Gefährdung ausgeht und die mit dem Kind oder Jugendlichen in häuslicher Gemeinschaft leben."

Die Regelung ist zu begrüßen, zumal die JugÄ hinsichtlich des Schutzes der Kinder + Jgdl. polizeiähnlichen Charakter haben und Vorstrafen in die Gesamtbetrachtung eines Sachverhalts einfließen können.

Zu prüfen wäre, ob den Jugendämtern ein noch umfassenderes Einsichtsrecht zugebilligt wird: das "in häuslicher Gemeinschaft" sollte weggelassen werden. So könnten zB auch Mitarbeiter normaler Vereine geprüft werden.
_________________
mfg
Klaus
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trimmel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 05.05.07, 22:23    Titel: Datenbank Antworten mit Zitat

Ich denke mal dieser Pranger schafft mehr Probleme, wie das es löst.
Grundsätzlich sollte es mal damit vorbei sein, die Täter zu Therapieren, dies sollte ausschließlich den Opfern zugute kommen.
Das Problem läß sich meiner Meinung nur lösen, indem verurteilte Sexualstraftäter und im besondern Pädophile in lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung genommen werden.
Es geht hier nicht um Strafe, sondern nur darum die Allgemeinheit vor diesen Menschen zu schützen.

Gruß Trimmel
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 05.05.07, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Also ich würde sagen: Im Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1 steht ganz klar "Die Würde des Menschen ist unantastbar" und nicht "Die Würde des Menschen ist unantastbar, ausser bei [...]".

Wie jedem straffällig gewordenen Menschen, der seine Strafe verbüßt hat, müssen wir zum Beispiel auch die Chance auf Resozialisierung gewährleisten. Wenn diese Menschen auch nach der Strafe stigmatisiert und abgestraft werden, dann könnte man sie auch gleich in Sicherheitsverwahrung behalten. Wäre so auch das beste, denn es ist nicht ganz unwahrscheinlich, daß solche Personen nach Aufnahme in diesen Onlinepranger Personenschutz benötigen, aufgrund von Tätlichkeiten "rechtschaffener, empörter Bürger".

Ich hallte diese Forderung für das leere Geschwätz eines Politikers, der sich durch populistische Forderungen in den medialen Vordergrund spielen will..


*Unterschreib*
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

trimmel hat folgendes geschrieben::
Es geht hier nicht um Strafe, sondern nur darum die Allgemeinheit vor diesen Menschen zu schützen.

Nicht die Allgemeinheit ist durch Pädophile gefährdet, sondern Kinder. Allerdings sind die meisten Kinder, die Opfer einer Sexualstraftat werden, im sozialen Umfeld gefährdet, genauer in der eigenen Familie oder Verwandschaft. Sperren wir also nicht nur Pädophile, sondern alle verurteilten Sexualstraftäter lebenslang weg.

Wenn wir die Allgemeinheit schützen wollen, dann sollten wir diese auch vor Mördern, Gewalttäter, Räubern und Dieben und überhaupt .... schützen.

Online-Pranger und Selbstjustiz sind in dieser Frage nicht wirklich hilfreich. Es gibt die Sicherheitsverwahrung - und diese beruht auf rechtliche Grundlagen.

trimmel hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich sollte es mal damit vorbei sein, die Täter zu Therapieren, dies sollte ausschließlich den Opfern zugute kommen.

Aus meiner langjährigen beruflichen Erfahrung weiß ich, daß einige Opfer sexueller Gewalt in der Kindheit später dann zu Tätern werden können, wenn sie als Kind keine Hilfen erhalten haben um dieses Trauma zu verarbeiten. Dabei geht es nicht um die Trumpfkarte "schwere Kindheit", sondern um nicht erhaltene Hilfen und Schutz in der Kindheit. Zustimmung zu der Aussage, daß für die Opfer sexueller Gewalt gemacht werden muß. Weiter oben habe ich dazu schon einiges geschrieben. Ich hielte es aber falsch, therapiewilligen und -geeigneten Straftätern die Therapie vorzuenthalten. In der Frage der Therapie geht es nicht um ein 'anstatt', sondern um ein 'als auch'. Eine differenzierte Sichtweise wird dem Gesamtproblem der sexualisierten Gewalt m.E. gerechter.
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