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Verfasst am: 13.12.04, 23:58 Titel: MIT KNOCK-OUT-OPTIONSSCHEINEN EUR 30.000,- VERLOREN
Liebe Forumsbesucher und Mitglieder,
ich bitte um Eure rechtliche Meinung in folgendem Fall:
Angenommen, A hat im Januar 2004 mit sogenannten "Knock-Out-Optionsscheinen" bzw. "Turbo-Bull/Bear-Optionsscheinen" etwa EUR 30.000 verloren.
Die Erfahrung mit dem Handel von Wertpapieren des A erstreckte sich zuvor über Aktienfonds, Aktien und herkömmlichen Call- und Putoptionsscheinen.
Die Bank von A hatte vor dem Handel mit Optionsscheinen über die besonderen Risiken beim Handel mit Optionsscheinen aufgeklärt, A war als warentermingeschäftsfähig eingestuft.
Es fehlt in meinen Augen die Aufklärung des A über besondere Risiken bei Knock-Out-Optionsscheinen. Hier etwas zur Funktionsweise:
"Mit dem Erwerb eines Knock-Out Produktes partizipiert der Anleger an der Entwicklung des Basiswertes.Steigt der Basiswert um einen Punkt, steigt auch das Knock-Out Produkt um einen Punkt (entsprechend dem Bezugsverhaeltnis).Der Hebeleffekt ergibt sich aus dem geringeren Kapitaleinsatz im Vergleich zu einer direkten Investition in den Basiswert. Falls der zugrundeliegende Basiswert waehrend der Laufzeit zu irgendeinem Zeitpunkt (auch intraday) die Knock-Out-Schwelle beruehrt, verfaellt der Optionsschein wertlos."
Meiner Meinung nach ist in dieser Anlageform das besondere Risiko im wertlosen Verfall der Optionsscheine, auch während der Laufzeit, begründet.
Beispielhaft wenn der Dax auf 4.000 Punkte fällt und der Turbo-Call-Optionsschein auf 4.000 Basispunkte lautet, dann verfällt dieser sofort wertlos, auch wenn die Laufzeit mit 15. Dezember 2005 angegeben ist.
Ich habe nun von einem befreundeten Anwalt erfahren, dass die Risikoaufklärung des A Lücken aufweißt und er beim Handel mit diesen speziellen Optionsscheinen von seiner Filialbank jedes halbe Jahr neu auf die besonderen Risiken aufgeklärt wurde.
A war Kunde bei einer Direktbank, die ihn alle 2 Jahre die Risikoaufklärung hat unterschreiben lassen, zum Handel mit Optionsscheinen. Beim Handel mit den o.g. Knock-Out-OS hat A anfangs nicht gewußt, dass es ein Risiko des Totalverlustes während der Laufzeit gibt. Nun möchte A alle Möglichkeiten nutzen, um einen Vergleich oder einen Schadensersatz zu erhalten.
Was meint Ihr?
-Wer kennt einen geeigneten Anwalt, der in der Vergangenheit derartige Fälle bereits durchgeboxt hat. Einer, der genau diese Thematik bereits anwaltlich vertreten hat?
-Was kann A tun?
-Welche relevanten Ansätze gibt es zum Problem von A?
-Wer hat auch solche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank
Martin
P.S. Ich bitte von moralisch geprägten Antworten abzusehen und möchte mich bereits jetzt für jeden rechtlchen Tipp herzlich bedanken.
Es ist nicht so einfach festzustellen, ob tatsächlich ein Beratungsverschulden Ihrer Bank vorliegt, das eine Schadensersatzpflicht des Kreditinstitutes auslösen würde.
Dazu müsste man die Beratungsunterlagen zur Einstufung Ihrer Wertpapierkenntnisse einsehen, die Bank zu einer schriftlichen Stellungnahme in diesem Fall auffordern und die Ausführungen der Bank (der Bankmitarbeiter ist schliesslich deren Zeuge) mit in die Überlegungen mit einbeziehen.
Wenn Sie ernsthaft und auch erfolgreich etwas gegen die Bank unternehmen möchten, kommen Sie um einen fähigen Rechtsanwalt, der Erfahrung in dieser Materie hat, nicht herum.
Genau, jetzt hab ich die Begriffe wieder:
Sie müssen der Bank ein Beratungsverschulden (Falschberatung) oder eine Aufklärungspflichtverletzung nachweisen können.
-Wer kennt einen geeigneten Anwalt, der in der Vergangenheit derartige Fälle bereits durchgeboxt hat. Einer, der genau diese Thematik bereits anwaltlich vertreten hat?
MartinBittetUmAntworten hat folgendes geschrieben::
-Wer kennt einen geeigneten Anwalt, der in der Vergangenheit derartige Fälle bereits durchgeboxt hat. Einer, der genau diese Thematik bereits anwaltlich vertreten hat?
Sehr geehrter Martin,
jeder Rechtsanwalt, der sich im Anlegerschutzrecht auskennt, wird Ihnen in der Sache weiterhelfen können. Besonders wichtig ist in solchen Angelegenheiten die Kenntnis des gesamten Sachverhaltes, weil es oftmals Detailfragen sind, die über Erfolg oder Mißerfolg entscheiden. Eine Diskussion in diesem Forum erscheint deshalb wenig sinnvoll. Auf den ersten Blick könnte in Ihrem Fall entscheidend sein, mit wem Sie kontrahiert haben und wer Ihnen dazu geraten hat, in das konkrete Produkt zu investieren.
Sollte Interesse an einer Besprechung bestehen, wären Kontaktdaten (eMail, Telefon) hilfreich. Trotz des Anlagemißerfolges hoffe ich, daß Sie geruhsame und frohe Weihnachten verbringen werden.
MartinBittetUmAntworten hat folgendes geschrieben::
Mir hat niemand dazu geraten, dieses Produkt zu kaufen. Ich war Kunde einer Direktbank. Beratung hat nicht stattgefunden.
Das verschlechtert Ihre Situation, der Bank ein Beratungs- oder Aufklärungspflichtverschulden nachzuweisen, natürlich ganz erheblich. Insbesondere aufgrund Ihrer regelmässigen Einstufung als warentermingeschäftsfähig, was ja wohl aufgrund der von Ihnen selbst gemachten Angaben gegenüber der Bank beruht.
- Der Kunde war bei einer Direktbank, die keine Beratung anbietet.
- Er hat dementsprechend auch keine erhalten.
- Die Entscheidung für die betreffenden Papiere wurde vom Kunden eigenverantwortlich getroffen.
- Der Kunde hat langjährige Erfahrung mit Derrivaten, kennt also das Risiko des Totalverlustes.
- Der Kunde ist termingeschäftsfähig.
Aus dieser Aufstellung ist nicht eine Spur eines Anhaltspunktes eines Verschuldens der Bank zu erkennen.
Jeder Optionsschein hat detaillierte Bedingungen, unter welchen Bedingungen welche Folgen eintreten. Die Bank (hier: Eine Direktbank, die keine Beratung anbietet), kann diese Bedingungen für alle Scheine, die weltweit gehandelt werden unmöglich kennen, geschweige denn, diese (unaufgefordert) aufbereiten und den Käufern (vor dem Kauf?) zur Verfügung stellen.
Die Forderung, die Bank müsse eine Risikoaufklärung für diesen speziellen Typ von Papieren gesondert anbieten, ist schlich nicht zu erfüllen.
Abgesehen davon, ist das Risikoprofil eines Knock-Out Optionsscheins generell nicht zwingend riskanter als das anderer Optionstypen.
Ich kenne keinen Anwalt, der einen derartig hoffnungslosen Fall übernehmen würde.
Ich kenne keinen Anwalt, der einen derartig hoffnungslosen Fall übernehmen würde.
Bei der heutigen Juristenschwemme gibt es da sicherlich einige, insbesondere bei dem lukrativen Streitwert von 30.000,- Euro.
Ob das dem Fragesteller wirklich weiterhilft, sei natürlich mal dahingestellt ...
Ich kenne keinen Anwalt, der einen derartig hoffnungslosen Fall übernehmen würde.
Bei der heutigen Juristenschwemme gibt es da sicherlich einige, insbesondere bei dem lukrativen Streitwert von 30.000,- Euro.
Ob das dem Fragesteller wirklich weiterhilft, sei natürlich mal dahingestellt ...
Alternativ gibt es natürlich auch seriöse Anwälte, die klar auf die Chancen hinweisen werden, aber auf Wunsch und gegen Honorar dennoch vorgehen. "Der Kunde ist König...."
Ich erinnere mich z.B. an einen Anwalt, der genau dies im Hinblick auf einen Mandanten tat, als dieser auf eine Verfassungsbeschwerde bestand, obwohl evident der Verwaltungsrechtsweg nicht ausgeschöpft war und man ihm die Konsequenzen dessen mehrfach ausführlichst erklärt hatte. . _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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